Vermögen und Steuererklärung Unterhalt

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.01.2017 05:57:17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögen und Steuererklärung Unterhalt

Guten Tag
ich bin neu hier und hoffe, das ich Fragen auf meine Antworten bekomme.

Mein Sohn ( 18), Gymnasiast und lebt bei mir, hat jetzt über das JA eine Berechnung des UH vornehmen lassen.
Jetzt möchte mein Ex, das er einen kleinen Teil seines Sparguthabens ( 3800€) z.b. für seine Busfahrkarte ( monatl. 70€) nutzt, die bei mir im bereinigten Einkommen bedacht wurden. Kann er Erfolg haben? Muss er von dem Sparkonto etwas nutzen? Mein Ex schickte mir folgenden Satz von einem Anwalt: " " Im Gegensatz zu -> minderjährigen Kindern müssen -> volljährige Kinder ihr eigenes vorhandenes -> Vermögen verwerten (d.h. verbrauchen), bevor sie -> Unterhalt von ihren Eltern verlangen können, wobei dem Kind ein minimales Schonvermögen zu belassen ist ........Barbeträge oder sonstige Geldwerte (z.B. Spar- oder Kontoguthaben) sind bis zu 2.600 € geschützt........."

Wie verhält sich das bei den Steuerklassen.
Ich habe die 1, mein EX die 3 ( er ist neu verheiratet). Bei der Berechnung wurden die Nettolöhne genommen. Er ist der Meinung das es ungerecht ist, da er ja weniger Steuer bezahlt. Kann das auch noch dadurch zu einer Neuberechnung kommen, wo er dann doch weniger bezahen muss? Spielt das Einkommen seiner Frau eine Rolle ( ca. 800 € netto) ??

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