Vermieter besteht auf Silikatfarbe bei Schönheitsreparaturen, Problem bei Auszug

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
quark123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter besteht auf Silikatfarbe bei Schönheitsreparaturen, Problem bei Auszug

Hallo zusammen,

beim Auszug gab es ein Problem bei der Übergabe der Wohnung, da diese von mir mit Dispersionsfarbe gestrichen wurde, der Vermieter jedoch auf Silikatfarbe besteht. Die Klausel im Mietvertrag habe ich natürlich übersehen, da Sie ganz am Ende unter sonstige Vereinbarungen steht und folgenden Wortlaut hat:

"2. Die laufenden Schönheitsreparaturen an Decken und Wänden sind ausschlieslich mit Keimfarbe durchzuführen, d. h. die Farbe muss lösemittelfrei und emmissionsfrei sein."

Als Laie kann ich natürlich auch nichts mit dem Begriff Keimfarbe anfangen.
Wie ist die rechtliche Lage einzuschätzen?

-- Editier von quark123 am 07.07.2017 13:39

-- Editier von quark123 am 07.07.2017 13:40

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Gibt es eine Begrüdung dazu? Ist das z.B. eine spezielle Allergikerwohnung oder ist die Wohnung Schimmel gefährdet?

Als AGB-Klausl ist die Klausel meiner Meinung nach unwirksam. Der Vermieter darf während des Mietverhältnisses keine Farbe oder Farbart vorschreiben. Genau das versucht die Klausel aber (laufende Schönheitsreparaturen). Damit wäre diese Klausel also als nicht existent zu betrachten. Bleibt dann noch die Frage, ob bei Auszug die gleiche Farbart wie bei Einzug verlangt werden darf. Ohne wirksame Klausel ist das meiner Meinung nach nicht der Fall.

Von wäre mein Schluss, dass die Forderung des Vermieters nicht berechtigt ist, sofern dies eine AGB-Klausel ist und keine spezielle Begründung angegeben wurde. Aber Vorsicht: Das ist nur meine presönliche Meinung.

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#2
 Von 
quark123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

was mich auch stört, ist der Begriff "Keimfarbe", ist dies ein definierter Begriff, meine Recherche hat nur ergeben, dass es einen Hersteller Keim gibt. Gemeint war damit aber Silikatfarbe. Ist also Keimfarbe = Silikatfarbe?

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#3
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Die Farbvorgabe ist z.B. auch nötig in Wohnungen mit Silikat-Innendämmung (z.B. denkmalgeschützter Altbau). Hier wäre ein Anstrich mit Dispersionsfarbe katastrophal - die gesamte Dämmung wäre dadurch ruiniert und nicht mehr zu retten.
Sofern also eine Begründung vorhanden ist, sehe ich eine solche Forderung durchaus als durchsetzbar an.
Ohne Begründung allerdings auch eher nicht...

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Keimfarbe ist tatsächlich der Herrstellername und der vertreibt mineralische Farben, das hat der VM wohl damit vorschreiben wollen.
Ich sehe das wie cauchy: Wenn es sich nicht um eine begründete Forderung handelt, die sich aus dem Gebäude oder irgendwelcher anderen notwendigen Umstände ergeben muss (hierunter fallen nicht die persönlichen Wünsche des VM), ist das eine nichtige Klausel.
Solange du gesetzlich zulässige, handelsübliche Farbe benutzt hast, die ausreichende Deckkraft vorweist, dann ist daran nichts auszusetzen.

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Tatsaechlich ist das wirklich ein Problem, da ein Anstrich mit dispersionfarbe dazufuehrt, dass in dieser Wohnung keine Silikatfarbe mehr verwendet werden kann ( haftet nicht mehr).

Dies Problem lässt sich aber selbst mit Begründung nicht per AGB Klausel loesen und mit dieser hier 3 mal nicht, da sie sogar den Einsatz von professioneller Silikatfarbe anderer Hersteller (Sto, Caperol, ..) untersagt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
go484636-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich hoffe jemand liest den Beitrag noch.
Ich habe auch im Mietvertrag stehen, dass ich nur Silikatfarbe verwenden darf. Die Begründung "wegen aufwändiger Sanierung".
Das Haus ist nicht Denkmalgeschützt o.ä.
Wie ist die Sache zu Betrachten? Rechtens oder unzulässig?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Was steht da wortwörtlich und hast du bereits eine andere Farbe verwendet (sprich: liegt das Kind schon im Brunnen?)?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bitte nicht an fremde Beiträge anhängen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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