Veränderung im Arbeitsvertrag

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Veränderung im Arbeitsvertrag


Ich erhielt dieser Tage einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag überreicht mit folgendem Inhalt:

"In Abänderung des § 11 des Arbeitsvertrages vereinbaren die Parteien, dass für beide
Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann.

Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfristen gelten nicht nur für den Arbeitgeber, sondern in
gleicher Weise auch für den Arbeitnehmer."

Bislang stand im Arbeitsvertrag zur Kündigung - "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen."

Ich bin seit dem Jahr 2000 in der Firma (> 100 Angestellte) beschäftigt.

Es kann ja viel vereinbart und geschrieben werden. Ist der Passus mit den "gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfristen für AG und AN" im Fall der Fälle durchsetzbar oder wäre dies eine sittenwidrige Formulierung ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Ist der Passus mit den "gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfristen für AG und AN" im Fall der Fälle durchsetzbar oder wäre dies eine sittenwidrige Formulierung ?


Das ist in Arbeitsverträgen eine durchaus übliche Formulierung.

ABER: Warum solltest Du das nach 17 Jahren unterschreiben? Du stellst Dich damit deutlich schlechter als bisher, da in der bisherigen Konstruktion die längeren Kündigungsfristen ausschließlich für den Arbeitgeber gelten, Du jedoch mit der gesetzlichen Frist kündigen kannst.

Das bedeutet derzeit: Deine Kündigungsfrist beträgt lediglich 4 Wochen, die Deines Arbeitgebers jedoch 6 Monate (mehr als 15 Jahre Betriebszugehörigkeit).

Ergo solltest Du das (ohne Gegenleistung) nicht unterschreiben, es bringt Dir genau Null Vorteile. Und zwingen kann Dich Dein Arbeitgeber nicht.



-- Editiert von Osmos am 01.06.2017 10:02

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Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

In der Sache sehe ich es wie osmos.
'Sittenwidrig' ist dieser Vorstoß des AG gleichwohl nicht, vielleicht unverfroren oder auch unverschämt - aber das sind Wertungen. Vor allem aber gilt: dieser Vertragsänderung musst du nicht zustimmen und AG kann dich auch nicht zwingen.

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