Urlaubsregelung Gastronomie /Sachsen

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)
Urlaubsregelung Gastronomie /Sachsen

Hallo folgender Sachverhalt
- Freundin hat bis 23.05.2017 Babyjahr
- bringt 19 Tage Resturlaub mit
- den soll sie bis zum 12.06.2017 nehmen und ab 13.06 wieder Arbeiten kommen
-Sie hat allerdings nur eine 5 Tagewoche ,wo sie immer zwei Tage frei hat
Ist es richtig , das der Arbeitgeber 19 Tage ununterbrochen Urlaub schreibt und die zwei freien Tage nicht berücksichtigt werden ?
Vielleicht haben wir auch einen Denkfehler . Gruß Kay &Kathleen

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, für Tage an denen man nicht arbeitet wird auch kein Urlaubstag angerechnet. Was steht denn im Arbeitsvertrag über die Höhe des Urlaubsanspruchs?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

das 19 Tage Resturlaub bestehen ist umunstritten und auch , das diese nur bezahlt werden ist klar . Meiner Freundin geht es um den Zeitpunkt der Weiterbeschäftigung .......sie dachte das nach 5 Tagen , die zwei Tage nicht gerechnet werden (oder zumindest der eine Tag , wo die Gaststätte geschlossen hat ), das müsste bei 19 Tagen , ja eine Woche später sein . Es ist nämich das Problem mit dem Grippenplatz unserer Tochter , denn da ist noch Eingewöhnunszeit und ich kann zu der Zeit nicht frei machen oder Urlaub nehmen .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Okay, jetzt nochmal mit anderen Worten:
Wenn Ihre Freundin eine 5-Tage-Woche hat und im Arbeitsvertrag auch vereinbart ist, dass sie nur 5 Tage Urlaub für eine Woche nehmen muss ( Was man unter anderem daran erkennen könnte, wieviele Urlaubstage im Vertrag stehen, deshalb fragte ich nach der Höhe des Anspruchs), dann dürfen für 19 zusammenhängende Urlaubstage keinesfalls 19 Tage angerechnet werden. Die Wochenenden sind abzuziehen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Im Vertrag steht
Ausgehend von einer 6 Tage-Woche hat der AN einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von 24 Tagen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

24.05.-12.06. sind 20 Kalendertage. Dass 7 Tage pro Woche angerechnet werden, passt also auch nicht. Wäre der 23.05. erster Arbeitstag oder noch frei? Wann wurde das Kind geboren?

Wurde schon beim AG nachgefragt, wie der darauf kommt, dass Deine Freundin am 13.06. wieder arbeiten muss? Vielleicht ist einfach ein Fehler passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo unsere kleine ist am 24.05.16 gebohren ,uns geht es in erster Linie , ob sie die ganzen 19 Tage am Stück ohne Unterbrechung , von Montag bis Sonntag nehmen muss . Gruß Kay &Kathleen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen