Urlaubsanspruch bei weniger Stunden

18. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei weniger Stunden

Hallo ihr Lieben,
ich arbeite in einem Seniorenheim. Wir haben alle !! eine 5,5 Tage Woche. Lediglich unterschiedliche Stunden. Man kann also mit 20 Stunden nur 2 Nächte je 10 Stunden arbeiten oder aber 4 Tage je 5 Stunden arbeiten oder 5 Tage je 4 Stunden. Es gibt da keine Regelung. Man hat keine festen Arbeitstage und keine feste Schicht.
Eine Vollzeitkraft arbeitet 38,5 Stunden bei einer 5,5 Tage Woche.
Bisher war es so das jeder !! 26 Tage Urlaub hatte. Lediglich die Stunden wurden anders berechnet. Vollzeitkraft 7 Stunden pro Urlaubstag , 20 Stunden Kraft 3,6 Stunden pro Urlaubstag. Nun will unser AG das ändern und sagt plötzlich. Eine 20 Stunden Kraft ist im Durchschnitt nur 3 Tage hier und bekommt somit weniger Urlaub, aber 5,5 Tage Woche bleibt. Dann müsste doch
a - der Vertrag geändert werden
b - diese Regelung von einer 5,5 in eine 3 Tage Woche geändert werden.

Die 5,5 Tage Woche soll aber bleiben weil der AG die Pflegekraft ja an jedem Tag gebrauchen könnte. In Krankheitsfällen oder zur Urlaubszeit sogar mehr brauchen könnte.

Auch wenn es weniger Stunden sind so zählen doch beim Urlaubsanspruch die Arbeitstage und nicht die Stunden. Denn wie oben schon geschrieben ich kann ja auch jeden Tag nur 3,6 Stunden arbeiten.
Hat eine 20 Stunden Kraft dann wirklich weniger Urlaub ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie haben recht. Die Berechnung muss geändert werden
Wenn eine Teilzeitkraft weniger Tage Urlaub erhält, dann ist normalerweise der Grund, dass sie für Tage, an denen sie ja sowieso nicht arbeitet, keinen Urlaub beantragen muss.
Einen Betriebsrat gibt es nicht? Der könnte helfen.

-- Editiert von altona01 am 18.03.2017 02:45

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag. Ob ich eine Stunde am Tag arbeiten oder 10 - in Blick auf den Erholungsurlaub ist ein Tag ein Tag. Will also sagen, dass es auf die Anzahl der Wochentage ankommt, an denen ein Arbeitnehmer arbeitspflichtig ist und nicht auf die Stunden. Deswegen ist es wichtig und für den Arbeitnehmer auf jeden Fall erheblich freundlicher, wenn die Wochentage festgelegt sind, an denen er zu arbeiten hat.
Auch die Rechnerei mit Durchschnittswerten ist ein ständiges Űbel. Da macht es sich die Verwaltung bequem und benachteiligt die Arbeitnehmer. Denn diese Durchschnitte wirken sich auch bei Urlaub oder Krankheit aus.

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