Urlaubsanspruch bei monatlicher Teilzeit

14. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei monatlicher Teilzeit

Hallo

Ich möchte ab nächsten Jahr von Vollzeit in Teilzeit wechseln.
Mein Modell soll so aussehen das ich Februar und März frei habe und den Rest des Jahres Vollzeit arbeite.
In Vollzeit habe ich 30 Urlaustage pro Jahr das heisst ich verliere 2,5 Tage pro Monat = minus 5 Tage.
So bleiben mir noch 25 Urlaubstage.
Jetzt dachte ich mir wenn ich in meinen Antrag reinschreibe das ich 2018 erstmal nur einen Monat nehme und dann ab 2019 beide Monate.
So würde ich 2018 2,5 Urlaubstage abgezogen bekommen und dann noch 28 Resturlaubstage haben da 0,5 Tage aufgerundet werden.

Nun meine Frage wenn ich dann ab 2019 einen weiteren Monat frei mache werden mir denn wieder 2,5 Tage abgezogen oder wird dann neuberechnet sprich 30 Tage - 5 Tage?

Denn würden mir von den 28 Tagen die ich 2018 haben würde wieder 2,5 Tage abgezogen würden mir 26 Tage übrig bleiben.

Wobei ich mir denke das die Berechnung für 2019 dann wieder von Vollzeit ausgeht, oder?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Redest du gerade über 'ungelegte Eier'?

:???:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo ist der "keine Hilfreiche Antwort" Knopf?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von botak):
Wobei ich mir denke das die Berechnung für 2019 dann wieder von Vollzeit ausgeht, oder?

Warum sollte man von Vollzeit ausgehen, wenn man in Teilzeit arbeitet?

Und was man 2019 wie berechnet, kommt ganz darauf an, was 2019 für Bedingungen herrschen.

Und der wichtigste Faktor wäre der Arbeitgeber, der muss da nämlich nicht mitspielen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitgeber spielt mit das 2018 nur ein Monat Teilzeit genommen wird und ab 2019 dann 2 Monate.
Meine Frage ist nur wie sich der Urlaubsanspruch dabei berechnet.

Hätte ich dabei im Jahr 2018 noch 28 Tage Urlaub und ab 2019 noch 26 Tage?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// Ich möchte ab nächsten Jahr von Vollzeit in Teilzeit wechseln. Mein Modell soll so aussehen ...

Du rügst meine Antwort 'ungelegte Eier' als nicht hilfreich - in Ordnung, sie beantwortet deine Frage nicht. Allerdings formulierst du eine Absichtserklärung und schiebst erst später nach, dass das mit deinem AG so abgesprochen ist. Also fass dich an die eigene Nase und gibt die notwendigen Infos gleich!

Und ja, so wird es wohl laufen mit dem Urlaub, wenn/da du volle Monate zu pausieren gedenkst. Da wird man wohl so rechnen können. Zumal ihr euch einig seid.

Ein anderer Rechenweg könnte so aussehen, dass dein Zeiten des Pausierens von der Summe der Arbeitstage einer Vollzeitkraft abgezogen werden, beide Zahlen ins Verhältnis gesetzt werden und der Jahresurlaubsanspruch mit dem Quotienten multipliziert wird; also e.G. für das kommende Jahr 250-20=230 230/250=0,92 0,92*30=27,6 (die Zahlen weichen in den Bundesländern ab!)

Interessehalber: Wie soll das denn mit dem Gehalt laufen? TZ müsste ja nach demselben Muster laufen. Ein anderes Modell wäre Sonderurlaub (ohne Gehalt) oder Sabbatjahr ('Sabbatmonate' - dafür werden in aller Regel die Bezüge vorher angespart).



-- Editiert von blaubär+ am 15.10.2017 08:39

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei einem Monat frei würde ich noch 91,66% Gehalt bekommen und bei 2 Monaten noch 83.33%.
Das jeden Monat also auch dann wenn ich frei habe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von botak):
Bei einem Monat frei würde ich noch 91,66% Gehalt bekommen und bei 2 Monaten noch 83.33%.
Das jeden Monat also auch dann wenn ich frei habe.


Meine Rechnung bezieht sich darauf wenn man 12 Monate als 100% nimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Hm.
Wenn man im ersten Jahr 11 Monate Vollzeit arbeitet und 1 Monat gar nicht, dann ist der Urlaubsanspruch 11/12 des Ganzjahresurlaubs.
Wenn man im zweiten Jahr 10 Monate Vollzeit arbeitet und 2 Monate gar nicht, dann ist der Urlaubsanspruch 10/12 des Ganzjahresurlaubs.

Wenn der Ganzjahresurlaubsanspruch bei 30 Tagen liegt, dann hat man
- im ersten Jahr (11/12)*30 = 27,5 Tage Urlaub, gerundet also 28
- im zweiten Jahr (10/12)*30 = 25,0 Tage Urlaub, was nicht gerundet werden braucht

Der Arbeitgeber kann natürlich immer freiwillig mehr Urlaub geben, muss er aber nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Also geht man immer von Vollzeit aus und nicht was man aktuell hat sprich 28 Tage (2018) - 2,5 (2019) = 25,5 Tage?

Danke für die Info.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Also geht man immer von Vollzeit aus

Meiner Meinung nach: Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen