Guten Tag,
ich hätte ein paar Fragen zu meinen Rechten als Arbeitnehmer und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ausgangslage:
Aushilfsvertrag über 7,5 Wochenstunden ( Stundenrahmen mtl. ca 30) bei einem bekannten Leh .
Stundenlohn ist der Mindestlohn.
Ich bin zurzeit Student und angestellt seit dem 29.05.17.
Ich arbeite jede Woche an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten. Diese werden mir meistens am Mittwoch für die nächste Woche mitgeteilt. Im Juni waren es 60,5 Stunden, August 46,25 und September 41.
Mir werden maximal 46 Stunden pro Monat ausgezahlt, die restlichen werden "vermerkt" und eingetragen sobald ich unter 46 Stunden bin. ( noch offen sind aktuell 10)
Mir wurde gesagt ich hätte Anspruch auf 2 Urlaubstage je gearbeiteten Monat.
Meine Fragen:
Wie viel Entgelt sollte ich pro Urlaubstag erhalten?
Angenommen ich arbeite am Montag ( den 1.1 ) 4,5 Stunden, fahre von Dienstag (2.1) - Dienstag(9.9) in den Urlaub , und arbeite am Freitag ( den 12 ) und Samstag ( den 13) jeweils 3 Stunden. Muss ich also 7 Tage Urlaub nehmen, auch wenn ich mit weniger Urlaubstagen auch meine 7,5 Wochenstunden erreichen würde?
Wann muss ich Urlaub nehmen und wann kann ich sagen, dass ich einfach nicht arbeiten kann? Ich habe ja keine Festen Arbeitstage. Angenommen ich kann in einer Woche aufgrund von Terminen nur Samstags arbeiten.
Angenommen ich arbeite von 8-12.
Zählt das Anlegen der Arbeitskleidung am Arbeitsort zur Arbeitszeit
( ich muss erst um Punkt 8 vor Ort sein) oder muss ich diese Zeit bei meiner Anfahrt mit einplanen?
Zählt das Abkassieren meiner Kasse zur Arbeitszeit? ( Abmelden der Kasse um 10 vor 12 und dann abrechnen)
Aktuell darf ich mich erst um Punkt 12 abmelden, und die danach folgenden 10 Minuten abrechnen fallen nicht unter meine Arbeitszeit.
Ich wäre für jede Hilfreiche Antwort dankbar, da ich mich durch meinen Arbeitgeber nicht ausreichend informiert fühle und auch Rückfragen eher wage beantwortet werden.
Urlaubsanspruch/ Bezahlung einer Aushilfe bei einem LEH
13. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2017 | 12:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch/ Bezahlung einer Aushilfe bei einem LEH
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Oktober 2017 | 15:30
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Das Abrechnen der Kasse ist Arbeitszeit, die muss Ihnen also bezahlt werden. Umkleidezeit gehört zur Arbeitszeit, wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist und diese erst im Betrieb angelegt werden darf. Dann muss der Arbeitgeber diese Zeit auch bezahlen.
Und jetzt?
Schon
268.296
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten