Wir leben in Deutschland als deutsche Familie. Meine Frau hat ein Kind aus Russland (12Jahre). Das Kind wollte nicht zu Uns. Wie wird der Unterhaltezahlung berechnet? Nach Düsseldorfer Tabelle prozentual? wer hier darüber entscheidet? EU oder Russisches Recht?
Unterhaltzahlungshöhe für Russisches Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Daß Sie den Unterhalt steuerlich absetzen können, wissen Sie? Rußland gehört zur Ländergruppe 3, so daß max. 4400 Euro im Jahr abgesetzt werden können (was nicht heißt, daß Sie soviel zahlen müssen).
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Hallo,
ZitatDaß Sie den Unterhalt steuerlich absetzen können, wissen Sie? :
Kindesunterhalt ist steuerlich absetzbar?
lg
edy
[i]Kindesunterhalt ist steuerlich absetzbar?[i] Meistens nicht, hier aber schon - das Kind lebt ja nicht in der EU. Also gibt es kein Kindergeld und dann ist der Unterhalt absetzbar
Mich würde ja erstmal interessieren, zu wem das Kind gehört und wo es nun lebt. Beim leiblichen Vater? Denn die Frage klingt jetzt für mich nicht so, als wär der TE der Vater. Allerdings weiß ich auch gar nicht was heißen soll: "Meine Frau hat ein Kind aus Russland". (Editiert wegen Pampigkeit - lassen Sie solche Unterstellungen!)
-- Editiert von Moderator am 22.03.2017 16:41
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