Mein Exmann war von Ende Juli bis Ende August in Elternzeit.
Er ist für 3 Kinder unterhaltspflichtig.
Jetzt hat er da er ja im Juli und August so wenig verdient hat für 2 Monate die Unterhaltszahlung komplett eingestellt.
Lustig fand er auch mir mitzuteilen dass es nächstes Jahr nochmal für zwei Monate so sein wird da er es wieder so legen wird.
Darf er das so einfach?
Mfg
Unterhaltszahlung in Elternzeit
28. September 2017
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Frage vom 28. September 2017 | 22:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung in Elternzeit
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#1
Antwort vom 28. September 2017 | 23:43
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?
edy
#2
Antwort vom 29. September 2017 | 05:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja klar. Lohn und Konto wird gepfändet. Nur was macht man wenn der Chef mitmacht und das Geld was über dem Mindestbehalt ist an die Frau überweist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. September 2017 | 08:14
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Warten, bis die zwei Monate vorbei sind, dann ist der Betrag eben höher. Es erstaunt mich immer wieder, wie selbstverständlich viele Elternteile meinen, sie könnten ihre "alten" Kinder letztlich abhakten, weil nunmehr ein "neues" Kind da ist. Ich weiss nicht, ob Du wieder verheiratet bist, wenn nicht, dann käme ja auch noch die Unterhaltsvorschußkasse in Betracht.
wirdwerden
#4
Antwort vom 29. September 2017 | 12:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja ich bin verheiratet.
#5
Antwort vom 29. September 2017 | 18:26
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
ZitatJa klar. Lohn und Konto wird gepfändet. Nur was macht man wenn der Chef mitmacht und das Geld was über dem Mindestbehalt ist an die Frau überweist? :
Dann machst du einen weiteren Pfüb und trägst als Drittschuldner die neue Gattin ein. Vorteil da gelten keine Pfändungsgrenzen sondern die Gattin darf komplett überweisen was noch vom Ex auf dem Konto ist.
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