Unterhaltsvorschuss - Umschulung und Arbeitsstelle? Überschreitet das Jugendamt seine Kompetenz?

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
nanjuah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss - Umschulung und Arbeitsstelle? Überschreitet das Jugendamt seine Kompetenz?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Bis Mai 2016 war ich bei einer Firma angestellt. Nettoverdienst knapp unter 1100 Euro für eine Vollzeitstelle. Da meine Ex-Frau H4 bezieht, wurde der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt genehmigt. Ich musste dann alle 6 Monate meine Einkünfte offen legen und wurde als „nicht leistungsfähig" eingestuft.

Ab Mai 2016 habe ich nach Eigenkündigung eine neue Arbeitsstelle angetreten. Der Verdienst lag, je nach Monat, über dem Selbstbehalt. Dementsprechend forderte das Jugendamt einen Teil des Gehaltes ein.

Seit September 2016 bin ich erwerbslos. Die Arbeitsagentur hat mir in diesem Zusammenhang nahegelegt, eine Umschulung zu machen, da die Chancen in meinem erlernten Beruf (Diätassistent) nicht die besten sind. Nach der Ausbildung habe ich 2 Jahre als DA gearbeitet, nun bin ich seit 6 Jahren komplett raus. Zudem möchte ich hier gerne wohnen bleiben, da mir der Umgang mit meinem Kind sehr wichtig ist. Wir sehen uns mindestens am Wochenende (Freitag bis Sonntag Abend).

Die Bewerbungsphase für die Umschulung läuft noch, einige Termine sind noch offen.

Nun habe ich Ärger vom Jugendamt bekommen.

Die Sachlage (Umschulung bewilligt etc.) habe ich meiner Sachbearbeiterin erläutert. Gestern habe ich ein Schreiben erhalten, in dem unter Bezug auf die gesteigerte Obliegenheit ein fiktives Einkommen genannt wird, welches ich als Diätassistent erzielen könnte um so den Unterhalt sicherzustellen. Weiterhin müsste ich mit sofortiger Wirkung einen Betrag i.H.v. 201 Euro monatlich entrichten (zusätzlich zu der Rate i.H.v. 50 Euro die ich aufwende, um den angefallenen Betrag aus meiner letzten Beschäftigung zu begleichen).

Nach einem Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin bin ich nicht wirklich schlauer.

Was für mich klar ist: Sollte ich die Umschulung machen, dann bezahle ich den Betrag auch gerne freiwillig. Hier hat das Jugendamt nichts einzuwenden.

Was mir nicht ganz klar ist:
Wenn ich mich nun bewerbe und einen Arbeitgeber finde, der mich einstellt, mir jedoch nur Mindestlohn bezahlt, muss ich die 201 Euro laut Jugendamt trotzdem bezahlen. Zudem wurde mir gesagt, dass ich mich im gesamten Bundesgebiet bewerben muss. Einen Bezug zum Wohnort des Kindes gibt es wohl nicht (und was ist dann mit dem Umgang?).

Ich habe eine Frist von 2 Monaten bekommen. In dieser Zeit wird der Betrag nicht von mir eingefordert. Danach muss ich eben die 201 Euro pro Monat bezahlen und die restliche, angefallene Schuld mit einer Rate tilgen.

Überschreitet das Jugendamt hier seine Kompetenz? Kann ohne Urteil eines Richters ein fiktives Einkommen angesetzt werden? Und ist es tatsächlich so, dass ich meinen Wohnort theoretisch ans andere Ende Deutschlands verlagern müsste, wenn ich dort einen Job finde, welcher den Mindestunterhalt sicherstellt? Wo bleibt da die Möglichkeit, mein Kind zu sehen?

Bisher wurde mir seitens des Jugendamtes nie mitgeteilt, dass ich mich anderweitig bewerben sollte, da mein Einkommen zu niedrig ist.

Was ist, wenn ich einen Arbeitgeber finde, der mich für Mindestlohn einstellen würde? Sage ich ab, bekomme ich Probleme mit dem Arbeitsamt. Sage ich zu, bleibt am Ende ja kaum was übrig. Leider weiß man im Vorfeld ja meistens nicht, welches Gehalt einen erwarten wird.

Und woran macht das Jugendamt fest, welches Einkommen als Diätassistent zu erzielen ist? Die Palette reicht hier von Mindestlohn bis TVÖD, wobei die Richtung Mindestlohn realistischer ist.

Was kann ich tun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo nanjuah,

Das JA ist der Anwalt des Kindes,

Anwälte der Gegenseite versuchen möglichst viel herauszuschlagen.( würde ein gegnerischer Anwalt auch tun).

Du hast die Möglichkeit mit eigenem Anwalt dagegen zu argumentieren.

Werden beide Seiten sich nicht einig, entscheidet das Familiengericht.

lg
edy



-- Editiert von edy am 13.01.2017 16:35

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
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