Unterhaltsleistung trotz bewusten Sitzenbleiben

13. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Olro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsleistung trotz bewusten Sitzenbleiben

Hallo,
mein Sohn wird im März 18 Jahre alt und wohnt weiterhin bei seiner Mutter. Zur Zeit besucht er einen Berufskolleg und wäre im Sommer damit fertig um ggf. eine Ausbildung zu beginnen. Nun stellt sich Heraus das er bewusst seine Noten so schlecht ausfallen lässt das er das Jahr wiederholen muss. Seine Begründung hierfür ist, das er noch nicht wissen würde was er nach der Schule machen möchte und sich so noch ein Jahr mehr Entscheidungszeit verschaffen würde. Ich sehe hier im Moment kein "zügiges" Vorantreiben einer Ausbildung. Muss ich in diesem Fall meine Unterhaltsverpflichtung weiter nachkommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend Orlo!

Es ist sicherlich eine Einzelfallentscheidung, wie so vieles im Familienrecht. Aber zunächst mal...

Was der Sohn denn für einen Schulabschluss?

Erreicht er durch den Besuch dieses Berufskollegs einen höherwertigen Schulabschluss?

Was ist Ziel des Berufskollegs?

LG nero

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Vor allem werden Sie den Beweis des "bewussten Sitzenbleibens" wahrscheinlich nicht führen können. Doofe Situation.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Für eine Ausbildung im Sommer hätte er sich eigentlich längst bewerben müssen. Da muss ich sagen, find ich die Entscheidung, noch ein Jahr länger Schule - vielleicht auch um die Noten zu verbessern? - fast schon klug. Statt einfach abzugehen und dann arbeitslos daheim zu sitzen und sich erfolglos zu bewerben. Zumindest plant er ja nicht, einfach nur rumzuhängen, sondern will noch ein Jahr zur Schule.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob er sich wirklich bewußt hat durchfallen lassen oder das nur dummes Gerede ist. Wenn die Noten so schlecht gewesen wären, dass sie einen möglichen Ausbilder abgeschreckt hätten, kann die Wiederholung sinnvoll sein. Wiederholung geht aber in vielen Schulsystemen nur, indem man sich durchfallen lässt oder mit Sondergenehmigung, die in der Regel nicht erteilt wird.

Hinzu kommt hier noch, dass die Länder die Bildungshoheit haben. Berufskollege haben unterschiedliche Ziele. Da gibt es die (ich glaube in NRW ist es so), die letztlich die Allgemeinbildung verbessern sollen, um einen besseren Start in das Berufsleben zu bekommen, etwa durch Vertiefung der Sprachkenntnisse. Dann gibt es die, in denen auf einen bestimmten Beruf hingearbeitet wird (etwa in Hessen) oder aber die, die zur Berechtigung, an einer Hochschule eine bestimmte Fachrichtung zu studieren, führen. Gerade bei letzteren können schlechte Noten die Wartezeit enorm verlängern. Mensch, gib dem Kind die Chance.

Das Kind ist noch 17, ab 18 wird ohnehin neu gerechnet. Mutter ist unterhaltstechnisch mit im Boot, Kindergeld wird voll angerechnet. Das ist Dir hoffentlich bekannt.

wirdwerden

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