Unterhaltsberechnung und rückwirkende Zahlung

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go462462-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechnung und rückwirkende Zahlung

Folgendes Szenario:
Alter meiner Tochter mittlerweile 7 Jahre
Ich bezahle seit der Geburt meiner Tochter einen vom Jugendamt festgelegten Beitrag an die Mutter des Kindes. Ich habe in dieser Zeit 2 mal von mir aus den Unterhalt erhöht da es meiner Tochter gut gehen soll, auch wen ich weiß das die Mutter das Geld anderweitig mit ausgibt.

Jetzt hat die besagte Mutter mir im Dezember einen Brief mitgegeben wo sie möchte das ich Ihr die letzten 12 Monate meiner Lohnabrechnung schicke. Dieses habe ich gemacht und habe mich auch bei dem Jugendamt in meiner Wohnstadt darüber beraten lassen.

Da die Mutter 200km entfernt wohnt kann das Jugendamt bei mir nichts zu dem Vorgang sagen und ist der Meinung das ich nach dem ersten Anschein zuviel Unterhalt bezahlen würde. Ich habe bis zum heutigen Tag, auch nach telefonischen nachfragen bei dem anderen Jugendamt, keinerlei Informationen ob es ein angepasster Unterhalt ist oder ob ich zuviel/zuwenig bezahle.

Beim suchen im Internet was angepasst wäre oder auch nicht bin ich auf mehrere "Unterhaltsrechner" gestoßen, die aber leider sehr ungenaue und unterschiedliche Ergebnisse berechnen. Da ich auch gelesen habe das die Mutter den Unterhalt auch rückwirkend ab den Tag wo Sie mir den Brief gegeben hat fordern kann kommen mir da folgende Fragen:

1. Wen ich angenommen zuviel Beitrag gezahlt hätte wäre Sie da verpflichtet mir das zurückzuzahlen oder kann man das einfach auf sich beruhen lassen.

2. Da ja noch keine Neuberechnung erfolgt ist was wäre wen z.B. sie erst in 6 Monaten mit einen neuen Beitrag kommen würde, kann Sie da den eventuell vollen zu wenig bezahlten Beitrag auf einmal von mir fordern (ich lass in anderen Foren etwas von bis zu 3 Jahre rückwirkend)?

Ich möchte einfach mich informieren da ich einfach nicht möchte das wen Sie jetzt erst in ein paar Monaten kommt ich soviel Geld auf einmal Zaheln muss das meine gesamte Finanzplan für das Jahr durcheinander kommt. Da Jugendamt in meiner Stadt hat gesagt Sie können darüber keine Auskunft geben da Sie in meinem Fall nicht für mich zuständig wären und verweissen mich auf das andere Jugendamt. Da ich aber berufstätig und die Ämter immer nur bis 18 Uhr aufhaben (und die telefonisch völlig abweisend sind) ist es mir nicht möglich mich bei dem zuständigen Jugendamt zu informieren.


Vielen Dank für Informationen im vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

das JA ist der "Anwalt" des Kindes, es ist nicht neutral und auch nicht dazu da, Dich zu beraten.
Und falls Du doch Auskünfte bekommst, verlass Dich nicht auf deren Richtigkeit.

1) Überzahlter Unterhalt ist verbraucht.

2) Bis zu einem Jahr rückwirkend. Danach kan man den Verwirkungseinwand anbringen.


Wenn Du glaubst zu viel zu zahlen, lass es für Dich ausrechnen.

Gibt es einen Titel?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go462462-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Nein es gibt keinen Titel. Ich habe nur angst wen der Mutter jetzt in 6 Monaten einfällt das sie das beim Jugendamt eingeben wollte das ich dann eine hohe Summe an sie zahlen muss ohne das ich davon vorher etwas wissen/zur Seite legen konnte

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