Unterhalt von Eltern an Kind

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anderes
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt von Eltern an Kind

Guten Abend,

das Thema um welches es sich handelt ist etwas kompliziert.
Aber ich fange mal an zu erklären.
Nehmen wir an dass der Sohn eine Ausbildung macht und zusammen mit seiner Tochter und Freundin in einer Wohnung wohnt. Wegen der Ausbildung reicht das Geld nicht und es wurde Unterstützung vom Amt beantragt, welche auch genehmigt wurde.

Nun verlangten die Behörden des Sohns alle finanziellen Informationen der Eltern des Sohns.
Die Eltern sind schon seit über 10 Jahren geschieden.

Nun erhalten die Eltern einen Bescheid in welchem steht wieviel Geld sie zusätzlich Unterhalt für ihren Sohn an das Amt überweisen müssen.

Nun zur eigentlichen Frage:
Nehmen wir an die Behörde hat jeweils den anderen geschiedenen Elternteil mitgeteilt wieviel jeder bezahlen muss und wie viel jeder der beiden verdient.
Ist das erlaubt? Ist es erlaubt dass das Amt geschiedenen Eheleuten die finanzielle Situation des jeweilig anderen mitteilt?
Ich bitte um eine kurze Begründung.

Außerdem wurden vom Amt nur die Eltern des Sohns gebeten ihre finanzielle Situation offen zu legen, die Freundin des Sohns nicht.

Kann mir bitte jemand weiter helfen?



Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht sollte man sich mal auf die wesentlichen Sachen konzentrieren. Wie alt ist der Sohn? Wie ist sein beruflicher Werdegang? Was mach die Freundin? Was verdienen die Eltern des Sohnes? So, und wenn wir die familienrechtliche Situation geklärt haben, dann können wir möglicherweise helfen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anderes
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal danke für Ihre Mühen.
Ich vermute aber Sie verstehen nicht genau wie ich das meine.

Mir geht es im Endeffekt nur darum ob es dem Amt erlaubt ist die finanzielle Situation an Dritte weiter zu geben.

Als kleines Beispiel:
Ihre Eltern sind geschieden.
Sie machen eine Ausbildung.
Nun beziehen Sie Unterstützung vom Amt.
Das Amt fordert nun von Ihren Eltern die Offenlegung deren finanziellen Situation ein.
Das machen Ihre Eltern und mit dem Brief in welchen Ihre Eltern erfahren wieviel sie an das Amt zahlen müssen teilt das Amt Ihrem Vater mit wieviel Ihre Mutter verdient und genauso umgekehrt - obwohl sie geschieden sind.

Zu meiner zweiten Frage:
Sie wohnen zusammen mit Ihrer Freundin und Tochter in der Wohnung, aber nur Ihre Eltern sind zur Kasse gebeten worden. Die Eltern Ihrer Freundin nicht.

-- Editiert von Anderes am 06.01.2017 19:12

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Anderes,

Ist auch keine direkte Antwort auf deine Frage:

Das Amt hätte die Berechnunng nicht vornehmen müssen.

Dann hätte das ein Anwalt übernommen.

Die Berechnung der Anteile ( Quotelung) muss für beide Elternteile nachvollziehbar sein.

Das erfordert die Kenntnis der jeweiligen Einkommenshöhe.

Einziger Ausweg, du übernimmst freiwillig den ungedeckten Teil.( Bedarf minus Leistungen vom Amt).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
Anderes
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke dir edy!

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Zu meiner zweiten Frage:
Sie wohnen zusammen mit Ihrer Freundin und Tochter in der Wohnung, aber nur Ihre Eltern sind zur Kasse gebeten worden. Die Eltern Ihrer Freundin nicht.
Das ist doch auch absolut klar, wieso sollten die sich auch an die Eltern der Freundin wenden? Die Eltern der Freundin sind ja wohl aus der Sache raus!

Ich versuche es mal zu erklären. Du wirst den Gedankengang haben, dass die jehweiligen Eltern ihren Kindern zu Unterhalt verpflichtet sind. Das Trifft aber nur noch auch Euch und Euren Sohn zu, aber nicht mehr auf die Eltern der Freundin Eures Sohnes.
Das hat auch einenganz einfachen Hintergrund, nämlich das gemeinsame Kind der Beiden. Die Verpflichtung für besagte Freundin zu sorgen, hat jetzt Euer Sohn übernommen mit der zeugung des Kindes. Er hat jetzt für die beiden zu sorgen, nicht mehr die Eltern von ihr. Die Aufgabe der Eltern der Freundin hat Euer Sohn jetzt übernommen, ob freiweillig oder unfreiwillig, wobei ich mal von freiweillig ausgehe...

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Anderes):
Nun erhalten die Eltern einen Bescheid in welchem steht wieviel Geld sie zusätzlich Unterhalt für ihren Sohn an das Amt überweisen müssen.


Da steht allenfalls drin, wieviel sie nach deren Berechnung zahlen sollen, nicht müssen.
Zitat (von Anderes):
Zu meiner zweiten Frage:
Sie wohnen zusammen mit Ihrer Freundin und Tochter in der Wohnung, aber nur Ihre Eltern sind zur Kasse gebeten worden. Die Eltern Ihrer Freundin nicht.


Das kann mehrere Gründe haben. Die Freundin hat keinen Sozialleistungen beansprucht oder die Eltern zahlen ihr bereits einen angemessenen Unterhalt, der beim Antrag auf Sozialleistungen bereits nachgewiesen und bei der Bewilligung berücksichtigt wurde. Oder deren Eltern sind amtsbekannt nicht leistungsfähig. Ist aber alles ohne Belang, da der Unterhaltsanspruch des Vaters nur vom Einkommen seiner Eltern abhängt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

In Ergänzung: es kann sein (das wissen wir nicht in Ermangelung irgendwelcher genauen Angaben), dass die Eltern des Sohnes ihrem Kind noch Unterhalt schulden, keine Ahnung. Aber eines wissen wir. Die Eltern der jungen Mutter schulden ihrer Tochter auf gar keinen Fall Unterhalt, einerlei, was sie tut. Das ergibt sich aus dem SGB II. Entweder der Sohn kommt seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner Partnerin und dem Kind nach, oder aber für die junge Mutter springt das Job-Center ein, wenn das Geld aus der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht.

wirdwerden

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