Unterhalt nach Scheidung, Kinder in Ausbildung, bei verstorbenen Vater und neuer Stiefmutter

10. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
MiepMiep
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach Scheidung, Kinder in Ausbildung, bei verstorbenen Vater und neuer Stiefmutter

Hallo liebe Forumsmitglieder,
meine Frage entspricht der folgenden möglichen Ausgangssituation:
Ehepaar A hat zwei Kinder (Kind A, Kind B)
Diese Kinder sind beruflich in der Ausbildung.
Das Ehepaar lässt sich scheiden.
Der Vater der Kinder (Vater A) zahlte den Unterhalt bis er eine neue Frau (Frau B) kennenlernte, die er auch heiratete.
Mit dem Kennenlernen der Neuen verlangte die neue Frau (Frau B) von Vater A keinen Unterhalt mehr zu zahlen. Die Unterhaltszahlungen wurden eingestellt.
Nunmehr ist der Vater A verstorben. Die neue Frau von Vater A ist die Rechsnachfolgerin, also auch Erbin des Vermögens.
Die neue Frau (Frau B) will zustehende Erbanteile n icht auszahlen.

Fragen zum Unterhalt dabei:
1) Haben die Kinder (Kind A und Kind B) die in der Ausbildung befindlich sind einen Rechtsanspruch auf die bis zum Tode des Vaters (Vater A) nicht gezahlten Unterhaltsleistungen gegenüber der Stiefmutter (Frau B)?

2) Können die Kinder (Kind A und Kind B) ihr - der Stiefmutter (Frau B) - gegenüber ihren Erbteil einklagen? (Erbengemeinschaft)

3) Muß sie (Frau B) als Stiefmutter den Unterhalt weiterzahlen, da sie ja das Vermögen des Vaters (Vater A) erbt (und somit auch seine Verpflichtungen?)

Ich würde mich über Antworten sehr freuen,
viele liebe Grüße,
MiepMiep

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

1) War denn der Unterhalt tituliert ? Wenn dies der Fall sein sollte, dann könnte man die ausstehenden Beträge möglicherweise schon aus der Erbmasse einfordern.

2. Die Kinder können ihren Erbanteil geltend machen ! Ohne Testament steht ihnen der gesetzliche Anteil zu. Mit Testament steht ihnen in jedem Fall mindestens der Pflichtteil zu.

3. Die Stiefmutter ist mit den Kindern nicht verwandt. Und deshalb schuldet sie ihnen auch keinen Unterhalt.



-- Editiert von Marcus2009 am 10.04.2017 16:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Könnte aber Halbwaisenrente geben. Und ob man Erbe ist, das findet man heraus, indem man einen Erbschein beantragt.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 10.04.2017 16:39

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen