Unterhalt für 14 jährigen Bruder.

25. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pinguin88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für 14 jährigen Bruder.

Hallo, unsere Sachlage ist etwas kompliziert. Ich lebe mit meiner Freundin in einem Haus und mein Bruder (14) ist nun bei uns eingezogen. Unsere Eltern sind gerade im Trennungsjahr. Mein Vater ist ausgezogen und sollte nun Unterhalt für meine Mutter und meinen Bruder zahlen. Meine Mutter interessiert sich leider im Moment für alles, nur nicht für meinen kleinen Bruder, ihm ging es dort nicht gut und er hat uns gefragt ob er zu uns kommen kann. Mein Vater hat leider erstmal eine sehr kleine Wohnung, in der er gerad einmal allein genug Platz hat mit anderthalb Zimmern. Nun ist es so, dass meine Mutter den Unterhalt, den sie von meinem Vater für meinen Bruder bekommt nicht an mich zahlen möchte da sie der Meinung ist, das mein Bruder ja zurück kommen kann, ein Zimmer da hat und freiwillig weg ist. Sie würde uns regelrecht das Kindergeld zahlen. Ist das so rechtens? Wir kommen ja nun für ihn auf, kaufen die Kleidung, Schulsachen etc.? Der Unterhalt müsste doch dann eigentlich geteilt werden, ein Teil vom Vater, ein Teil von der Mutter+ das Kindergeld? Es ist halt such so, dass sie das Geld eher für sich, statt für meinen Bruder nutzt. Vielen Dank schon mal im Vorraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Erst einmal ein dickes Kompliment. Sorgt sich nicht jeder so um kleine Geschwister. Ehe wir jetzt in die Problematik einsteigen, wie alt seid Ihr denn, die Freundin und Du?

wirdwerden

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#2
 Von 
Pinguin88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

22 und 26 sind wir. Seit über 4 Jahren zusammen. Beide in festen Arbeitsverhältnissen.

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Das Problem dürfte im Moment darun liegen, das die Mutter und der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und dein Bruder bei der Mutter gemeldet ist.

Sie kann also bestimmen, wo er sich aufzuhalten hat. Kannst du nicht mit eurem Vater reden ,dass er den Unterhalt an dich üebrweist? Oder gibt es bereits einen Titel den er unterschrieben hat?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die öffentlich-rechtliche Meldung ist einerlei. Er lebt bei dem Bruder ja mit Billigung der Eltern. Und gegen den Willen kann ein 14-jähriger da ganz sicher nicht rausgeholt werden, bzw. wird es nicht.

Die Frage ist nur, wohin das Geld geht. Wobei das Argument der Mutter, er könne ja jederzeit zurückkommen, ja richtig ist. Deshalb, Beratung suchen. Entweder Jugendamt oder aber eine andere Einrichtung. Wobei ganz klar sein sollte, dass das Unterhaltsgeld, wenn der Bruder denn längerfristig bei Euch bleibt, an Euch gehen sollte.

wirdwerden

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#6
 Von 
Pinguin88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mutter hat vorher den Unterhalt vom Vater bekommen, nun ist er seit 2 Wochen bei uns und sie ist nicht bereit das Geld zu zahlen. Der Vater will jetzt die hälfte des Unterhalts ab den 1.06. uns geben. Und die andere hälfte müsste sie ja dann tragen?! Oder nicht?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

So einfach ist das alles nicht. Holt Euch Hilfe beim Jugendamt. Letztendlich sitzt ihr am kürzeren Hebel (Dein Bruder ist noch 4 Jahre lang minderjährig und das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei Deinen Eltern). Und vor Gericht zerren möchte Dein Bruder Eure Eltern ja sicherlich auch nicht ?! Also muss eine Lösung gefunden werden. Und da ist das Jugendamt der beste Ansprechpartner.

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#8
 Von 
Pinguin88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir waren in der Hoffnung "für ihn" ohne Jugendamt und co auszukommen. Die Eltern haben sich jetzt erst vor kurzem getrennt und es war die letzen Monate schwer genug für ihn. Gerad in dem Alter... Die Mama will ja auch das er zu Haus ist, nur leider eher wegen dem Geld, statt wegen ihm. Vielen Dsnk schon mal für die Antworten! :)

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nee, sie muss nicht die andere Hälfte des Unterhalts tragen. Sie kann auch Naturalien anbieten, also Zimmer und freie Kost.

wirdwerden

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