Unterhalt & Selbstbehalt

28. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go430461-99
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt & Selbstbehalt

Hallo,

Person A (leibliche Mutter) hat mit Person B (leiblicher Vater) 2 Kinder.
Person A & Person B leben getrennt voneinander und sind beide erneut liiert.
Beide Kinder wohnten bei Person A, jedoch ist Kind 1 (22, weiblich) schon ausgezogen.
Kind 2 (18, männlich) möchte nun auch ausziehen mit einem Gehalt von 450€ monatlich.
Kind 1 & 2 erhalten von Person B Unterhalt.
Kind 2 möchte nun auch von Person A Unterhalt bekommen, das wehrt Person A allerdings mit ihrem nicht ausreichenden Gehalt von 950€ ab.
Der neue Lebenspartner verdient 2,500€ im Monat.
Um wie viel senkt sich der Selbstbehalt nun von Person A und welche Möglichkeiten hat Kind 2 nun Geld zu bekommen von Person A?

Vielen Dank,

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ist der 18-jährige in einer Ausbildung?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go430461-99
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist der 18-jährige in einer Ausbildung?
wirdwerden


Tut mir leid, vollkommen vergessen.
Kind 2 (18, männlich) besucht ein Gymnasium und beendet es voraussichtlich nächstes Jahr mit dem Abitur

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

nach Auszug (eigene Wohnung) ist der 18 Jährige nicht mehr privilegiert, Der Selbstbehalt beträgt dann 1300€

relevantes Einkommen (Netto darf höher sein).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go430461-99
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,
nach Auszug (eigene Wohnung) ist der 18 Jährige nicht mehr privilegiert, Der Selbstbehalt
beträgt dann 1300€
relevantes Einkommen (Netto darf höher sein).
lg
edy


...
Die Frage war nach dem Selbstbehalt der Mutter, um zu wissen wieviel Unterhalt sie zahlen kann..
Und jetzt ist ja immer noch vor dem Auszug.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Theoretisch kann der Selbstbehalt auf 784€ gesenkt werden.
Vgl BGH, XII ZR 170/05 . Das Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen beträgt derzeit 784€ (404€ Hartz4-Regelsatz+380€ Wohnkosten)

Jetzt kommt, das "aber". Eine Absenkung des Selbstbehalts kommt nur in Betracht, wenn sonst der Mindestunterhalt unterschritten würde. Wenn also Person B schon Unterhalt zahlt und der Mindestunterhalt schon durch Person B und das Kindergeld gedeckt ist, dann kommt eine Absenkung des Selbstbehalts bei Person A nicht mehr in Betracht. Es kommt also darauf an, wie viel Unterhalt von Person B fließt **.
Außerdem wird das eigene Einkommen von Kind 2 ein Problem. Das Einkommen ist zwar überobligatorisch, aber die Anrechnung richtet sich nach Billigkeit. Und bevor es zu einer Absenkung des Mindestunterhalts bei A kommt, wird Kind 2 eine Anrechnung des eigenen Einkommens auf den Unterhalt hinnehmen müssen.
Die Chance, dass Kind 2 tatsächlich Unterhalt von Person A bekommt, ist also gering.

Sobald Kind 2 entweder von zu Hause auszieht oder das Abitur macht (was halt zuerst eintritt), kann man eine Absenkung des Selbstbehalts ohnehin vergessen, da die Privilegierung des Kindes wegfällt.


** Nachtrag: Person B zahlt auch an Kind 1 Unterhalt, obwohl Kind 1 schon jetzt nicht mehr privilegiert ist (wohnt nicht mehr zu Hause). D.h. Person B hat offensichtlich ein ausreichendes Einkommen, um dem derzeit noch privilegierten Kind 2 alleine den Mindestunterhalt zahlen zu können. Damit sind weitere Gedanken bezüglich des Selbstbehalts von Person A überflüssig.


-- Editiert von drkabo am 28.02.2016 23:56

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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