Unterhalt Kind und Frau nach Scheidung bei schwerer Krankheit

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Peter541984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kind und Frau nach Scheidung bei schwerer Krankheit

Guten Tag,

bei mir steht eine Scheidung bevor und mich würde interessieren welche Unterhaltszahlungen auf mich zukommen.

Wir haben 2011 geheiratet. Ich habe ein halbes Jahr vorher die Diagnose Krebs bekommen und bin seit 2012 zu 100% erwerbsunfähig und erhalte 770 Euro Rente sowie 530 Euro private Berufsunfähigkeitsrente. Ich bin 80% Schwerbehindert. Eine Heilung ist nicht mehr möglich da der Krebs gestreut hat.
12/2014 haben wir ein Kind bekommen.
Meine Frau hat bis zur Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet und verdiente ca 1900 netto. Danach folgten 12Monate Elterngeld. Seit 8/2016 arbeitet sie wieder beim alten Arbeitgeber halbtags mit 20Std. und verdient 950 netto.
Nun wollen wir uns scheiden lassen, das Kind bleibt bei meiner Frau.
Welche Unterhaltszahlungen kommen auf mich zu? Spielt meine Erkrankung dabei eine Rolle?

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Für dein Kind musst du 247€ Unterhalt zahlen.

Deiner Noch-Frau gegenüber hast du einen Selbstbehalt von 1200€.,Sie bekommt also

keinen Unterhalt von dir.

Lass dich beraten (sorry du bist schwer krank) ob eine Scheidung sinnvoll ist? oder einfach leben in 2 verschiedenen Wohnungen.

lg
edy

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#2
 Von 
Peter541984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Liegt der Selbsterhalt bei nicht erwerbstätigen nicht bei 880 Euro? Über die Sache mit 2 Wohnungen hab ich auch schon nachgedacht.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Für dein Kind musst du 247€ Unterhalt zahlen.

Deiner Noch-Frau gegenüber hast du einen Selbstbehalt von 1200€.,Sie bekommt also

keinen Unterhalt von dir.

Lass dich beraten (sorry du bist schwer krank) ob eine Scheidung sinnvoll ist? oder einfach leben in 2 verschiedenen Wohnungen.

lg
edy


Und dann bekommt die Dame Witwenrente...

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#4
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Die Witwenrente war auch das erste, was mir durch den Kopf ging, als ich Deinen Post gelesen habe - auch wenn das so furchtbar brutal klingt! Ich sehe das aber auch vor allem als Absicherung für Dein Kind - wenn die finanzielle Situation der Mutter zumindest etwas gesichert ist, kann Dein Kind vielleicht doch etwas unbeschwerter aufwachsen. Den Papa zu verlieren ist ja eh schon ganz schlimm - dann wenigstens nicht noch tief in die Armutsfalle zu geraten wäre wohl wirklich ein Grund, auf die Scheidung zu verzichten...
Soweit ich weiß, gilt der niedrigere Selbstbehalt nur für Kindesunterhalt, aber da bin ich mir absolut nicht sicher. Vielleicht kannst Du ja wenigstens noch etwas vernünftig mit deiner Frau sprechen - sie sollte ja auch die Zukunft im Blick haben und mit Aussicht auf sichere Witwenrente vielleicht jetzt keine allzu hohen Unterhaltsforderungen für sich selbst stellen, sondern Dir noch etwas Lebensqualität gönnen (und die hängt gerade bei einer so schweren Krankheit eben leider auch vom Geld ab).
Ein Mittelweg, der sowohl Dir als auch Deinem Kind und Deiner Frau ein Auskommen ermöglicht sollte sich dann doch finden lassen...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Da die Frau arbeitet, es in diesen Fällen die "große Witwenrente" vergessen können, dürfte das kein Argument sein. Weder für eine Scheidung noch für eine Nichtscheidung. Und das Kind bekommt Halbwaisenrente, auch so oder so. Hier muss einfach gerechnet werden. Was günstiger ist, im Augenblick.

wirdwerden

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von asd1971):
Und dann bekommt die Dame Witwenrente...


sonst lacht der Staat.bzw. die RV

Ja Selbstbehalt gegenüber Ehepartner ist 1200€ erwerbstätig oder auch nichterwerbstätig.

Ich stimme hier auch @Künstlerin zu.

lg
edy



-- Editiert von edy am 03.05.2017 14:21

Signatur:

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durch.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nochmals, die Ehefrau bekommt keine Witwenrente. Das kann man vernachlässigen, die einzige Frage, die sich mir stellt, die ist, wie viele Anwartschaften die Frau während der Ehe angesammelt hat, die wären wirklich dann zu teilen, also der Mann würde profitieren. Aber, da sollte mal ein Fachmann schauen, was wirtschaftlich da Sinn macht.

Die Frau war ja offensichtlich immer fleißig. Arbeitet selbst mit einem Kleinkind, was ja heute durchaus nicht mehr üblich ist. Was soll also die Verteufelung der Frau? Sie hat sich nicht bereichert, sie kann sich in Zukunft nicht bereichern.

wirdwerden

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