Unterhalt: Darf der Kindesvater eine zweite Ausbildung machen?

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sugarplumfairy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt: Darf der Kindesvater eine zweite Ausbildung machen?

Ein junger Vater, getrennt lebend, hat in diesem Monat seine Ausbildung verkürzt und abgeschlossen. Er wurde befristet übernommen. Während der Ausbildung hat er bemerkt, dass dieser Beruf nichts für ihn ist. Gegenwärtig ist er 23 und möchte sich nun für ein Studium bewerben. Aufgrund seines Abiturs wäre es ihm aber auch nicht möglich gewesen, sofort zu studieren, das Kind kam auch genau in der Abiturphase, was seine Noten deutlich hat absacken lassen. Dafür müsste er aber seinen Beruf aufgeben. Ist das überhaupt erlaubt, oder ist er gezwungen in dem Beruf zu arbeiten, der ihn sehr unglücklich macht? Nach Abschluss des Studiums wäre ja durchaus ein erhöhter Unterhalt zu erwarten, darf er sich in seinem jungen Alter noch weiter bilden oder ist er verpflichtet, für sein ganzes Leben (wenn das Kind nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, ist er zu alt für ein Studium) in diesem Beruf zu verharren? Was ist mit der daraus abzusehenden, andauernden psychischen Belastung? Es geht ihm nicht darum, den Sohn nicht zu unterstützen, sondern lediglich darum, im Leben weiter zu kommen.

-- Editier von Sugarplumfairy am 13.01.2017 00:13

-- Editier von Sugarplumfairy am 13.01.2017 00:20

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Natürlich muß niemand in einem Beruf arbeiten, der ihm nicht gefällt. Er kann studieren, um "weiterzukommen".

Er muß aber den Kindesunterhalt sicherstellen, er hat insofern eine "erhöhte" Erwerbsobliegenheit. Das heißt nicht, daß wegen eines schlechter bezahlten Arbeitsplatzes ein Job als Bankdirektor gesucht werden muß.

Solange der Kindesunterhalt durch ein Studium nicht "leidet", ist gegen ein Studium grundsätzlich wohl nichts einzuwenden.

Wenn durch den heutigen Job keine ausreichenden Einkünfte erzielt werden können, und der Arbeitsvertrag nach Ablauf der Befristung ohnehin nicht verlängert wird, wäre ein Studium zur mittelfristigen Verbesserung der Lebenssituation durchaus sinnvoll. Aber nicht gleich den befristeten Job hinwerfen, weil man unzufrieden ist.

Wie das nun unter einen Hut gebracht werden kann (würden bzw. könnten die Großeltern väterlicherseits unterstützen?), muß man selbst ausbaldowern.

Der eigenen Unzufriedenheit im Beruf muß man ja auch mal die Situation von Kind und dessen Mutter gegenüberstellen.

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