Ungültiger Kaufvertrag?

4. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
marquard123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungültiger Kaufvertrag?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie mit der Bitte mir hier weiterzuhelfen. Ich werde versuchen diese Geschichte möglichstgenau darzustellen.

Vor vier Wochen habe ich mich entschieden, ein Nissan-Fahrzeug (ein-Jares-Wagen) bei einem Nissan-Händler zu bestellen. Wir haben wenige Tage später (15.11.2016) den Kauf- und Darlehensvertrag (Finanzierung auf vier Jahre mit der Anzahlung und dem Restwert) unterschrieben. Das Auto sollte mir am 02.12.2016 ausgegeben werden.

Ein Tag vor der geplanten Ausgabe des Wagens rufte der Verkäufer an und sagte, dass Ihm ein Fehler untergelaufen ist und wir das Thema dringend besprechen müssen. Der Verkäufer sollte vermutlich eine falsche Fahrgestellnummer im Vertrag eingetragen haben. Jetzt meint der Verkäufer, dass dieser Vertrag ungültig ist, verzichtet auf eine Korrektur des Vertrages (weil das für Ihm zu hohe Kosten wären, meint er) und möchte einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen (circa 1.000 € teurer) abschließen.

Nebenbei habe ich auch gefragt, warum das Auto nicht rechtzeitig ausgeliefert werden soll. Laut dem Verkäufer sollen neben dem Fehler im Vertrag, noch der Fahrzeugbrief fehlen und die Winterreifen innerhalb der nächsten zwei Wochen nicht montierbar sein.

Deswegen bilden sich hier einige Fragen:

1) Ist wirklich ein Vertrag ungülitig, wenn der Verkäufer sich vermutlich "vertippte" und einen falschen Wert eingetragen hat? Reicht hier eigentlich nicht eine Korrektur des Vertrages mit beidseitigen Unterschriften?
2) Habe ich hier das Recht aus Schadenersatz? Laut dem Verkäufer, da dieser Vertrag ungültig ist, habe ich kein Anspruch auf Schadenersatz. Der Verkäufer bitten einen Ersatzwagen zum Tag der Auslieferung, aber nur wenn ich einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen unterzeichnen werden.

Ich wollte meinen alten Wagen am Dienstag, 06.12.2016 verkaufen (das Termin war schon mit dem Käufer abgesprochen), leider werde ich es nicht machen können.

Ich bitte um Ihre Hilfe zu diesem Fall und bedanke mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ungültig ist der Kaufvertrag nicht. Unmöglich scheint die Lieferung auch nicht zu sein, sonst würde man kein neues Angebot vorgelegt bekommen. War der Termin verbindlich festgehalten? Dann befindet sich der Verkäufer in Verzug. Falls nicht, nachholen per Einschreiben. Auch mal in den AGB nachlesen, was dazu steht.

Wenn das eigene Auto nicht verkaufen kann und deshalb selbst Schadensersatz leisten muss und/oder den Wagen später zu einem geringerem Preis verkauft bekommt, könnte man das ggf. einfordern.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von marquard123):
Der Verkäufer sollte vermutlich eine falsche Fahrgestellnummer im Vertrag eingetragen haben.

Und?



Zitat (von marquard123):
Jetzt meint der Verkäufer, dass dieser Vertrag ungültig ist,

Und welche Rechtsgrundlage nannte er für seine Meinung zu stützen?



Zitat (von marquard123):
verzichtet auf eine Korrektur des Vertrages (weil das für Ihm zu hohe Kosten wären, meint er)

Oha, die Investition in einen Kugelschreiber zum durchstreichen und korrigieren der falschen Nummer überfodert ihn finanziell?



Zitat (von marquard123):
und möchte einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen (circa 1.000 € teurer) abschließen.

Da dürfte der Hund begraben leigen, der Verkäufer scheint sich bei seinem Angebot schlicht verrechent zu haben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von marquard123):
Ich wollte meinen alten Wagen am Dienstag, 06.12.2016 verkaufen (das Termin war schon mit dem Käufer abgesprochen), leider werde ich es nicht machen können.
Nun, da solltest du aufpassen was du tust, denn es scheint ja wohl schon einen entsprechenden Vertrag zu geben.

Zitat (von marquard123):
Der Verkäufer sollte vermutlich eine falsche Fahrgestellnummer im Vertrag eingetragen haben. Jetzt meint der Verkäufer, dass dieser Vertrag ungültig ist.......,
Der Vertrag ist gültig. Ein Tippfehler ist meist unschädlich.

-- Editiert von micbu am 05.12.2016 14:02

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

-gelöscht-

-- Editiert von micbu am 05.12.2016 14:03

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ist wirklich ein Vertrag ungülitig, wenn der Verkäufer sich vermutlich "vertippte" und einen falschen Wert eingetragen hat? Reicht hier eigentlich nicht eine Korrektur des Vertrages mit beidseitigen Unterschriften?


Natürlich reicht das. Der Fehler ist leicht zu beheben und ist aus meiner Sicht auch nicht irgendwie vertraglich relevant

Zitat:
Habe ich hier das Recht aus Schadenersatz?


Kommt darauf an. War die Übergabezeit vertraglich festgelegt? Weigert sich der VK weiter grundsätzlich den Wagen zu übergeben?

Ich würde in jedem Fall versuchen den Vertrag durchzusetzen.

Zum geplanten Verkauf deines Wagens kann ich mir nur den Worten von micbu anschließen:
Zitat:
Nun, da solltest du aufpassen was du tust, denn es scheint ja wohl schon einen entsprechenden Vertrag zu geben.


Notfalls musst du dir einen Mietwagen organisieren, dessen Kosten im Verzugsfall der VK zu tragen hat.

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