Hallo,
wie verhält man sich als Geschädigter, wenn der Unfallgegner den Schaden noch nicht der Versicherung gemeldet hat. Die gegnerische Versicherung hat bereits ein Gutachten an meinem Kfz durchführen lassen, Ergebnis wirtshaftlicher Totalschaden. Versicherung schiebt aber alles auf den noch nicht gemeldeten Schaden seitens Versicherungsnehmer.
Mfg
Unfallverursacher meldet Schaden nicht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatVersicherung schiebt aber alles auf den noch nicht gemeldeten Schaden seitens Versicherungsnehmer. :
Aha.
"Alles" ist jetzt was genau? Schlechtes Wetter, Wahlsieg der CDU, Erdogan?
meine damit die Schadensregulierung, das würde erst gehen wenn sich der Versicherungsnehmer geäußert hat. MfG
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Zitatdie Schadensregulierung, das würde erst gehen wenn sich der Versicherungsnehmer geäußert hat. :
Die Versicherung ist zur sachgemäßen Schadensregulierung verpfluchtet.
Das bedeutet, das sie auch eine gewisse Prüf- und Wartefrist hat, um die Darstellung des Versicherungsnehmers einzuholen.
Einfach auf "Zuruf" mus sman nicht regulieren, wenn noch offene Fragen sind.
Da wäre z.B.:
Gibt es Beweise das der Schädiger bzw. das versicherte Fahrzeug am Unfallort war?
Gibt es eine Unfallaufnahme von der Polizei? Fotos?
Eindeutige Schuld es Fahrers steht fest? Schuldeingständnis des Fahrers?
...
ja gibt es, es gibt fotos, der unfall wurde telefonisch der polizei gemeldet, diese war aber nicht vor ort. hat die verstrichene 1 wöchige meldefrist des VN auswirkungen auf die schadensregulierung?
Hallo,
um welche Zeit geht es denn? Nicht etwa um die erwähnte eine Woche, oder?
Für dich jedenfalls keine.Zitat:hat die verstrichene 1 wöchige meldefrist des VN auswirkungen auf die schadensregulierung?
Stefan
Wenn nach 6 Wochen noch keine Regulierung stattgefunden hat, sprechen wir weiter.....
Das Fahrzeug ist ein Totalschaden. Ist es dennoch fahrfähig? Wenn nicht, dann weise die Versicherung darauf hin, dass ihr Versicherungsnehmer doch verpflichtet ist, einen Unfall umgehend zu melden. Weiterhin teile der Versicherung mit, das du ein vergleichbares Fahrzeug nicht vorfinanzieren kannst, und somit, solange nicht geklärt ist, ob und wieviel die Versicherung bezahlt, du dir kein Fahrzeug kaufen kannst und du entsprechend der Ausfallzeit Nutzungsausfall geltend machen bzw. dir einen Leihwagen nehmen wirst.
Vielleicht bringt diese Argumentation etwas Dynamik in die Sache.
Gruß
Uwe
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