Unfallverursacher meldet Schaden nicht

2. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
hast342
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfallverursacher meldet Schaden nicht

Hallo,

wie verhält man sich als Geschädigter, wenn der Unfallgegner den Schaden noch nicht der Versicherung gemeldet hat. Die gegnerische Versicherung hat bereits ein Gutachten an meinem Kfz durchführen lassen, Ergebnis wirtshaftlicher Totalschaden. Versicherung schiebt aber alles auf den noch nicht gemeldeten Schaden seitens Versicherungsnehmer.

Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von hast342):
Versicherung schiebt aber alles auf den noch nicht gemeldeten Schaden seitens Versicherungsnehmer.

Aha.
"Alles" ist jetzt was genau? Schlechtes Wetter, Wahlsieg der CDU, Erdogan?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hast342
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

meine damit die Schadensregulierung, das würde erst gehen wenn sich der Versicherungsnehmer geäußert hat. MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von hast342):
die Schadensregulierung, das würde erst gehen wenn sich der Versicherungsnehmer geäußert hat.

Die Versicherung ist zur sachgemäßen Schadensregulierung verpfluchtet.
Das bedeutet, das sie auch eine gewisse Prüf- und Wartefrist hat, um die Darstellung des Versicherungsnehmers einzuholen.



Einfach auf "Zuruf" mus sman nicht regulieren, wenn noch offene Fragen sind.

Da wäre z.B.:
Gibt es Beweise das der Schädiger bzw. das versicherte Fahrzeug am Unfallort war?
Gibt es eine Unfallaufnahme von der Polizei? Fotos?
Eindeutige Schuld es Fahrers steht fest? Schuldeingständnis des Fahrers?
...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hast342
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

ja gibt es, es gibt fotos, der unfall wurde telefonisch der polizei gemeldet, diese war aber nicht vor ort. hat die verstrichene 1 wöchige meldefrist des VN auswirkungen auf die schadensregulierung?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

um welche Zeit geht es denn? Nicht etwa um die erwähnte eine Woche, oder?

Zitat:
hat die verstrichene 1 wöchige meldefrist des VN auswirkungen auf die schadensregulierung?
Für dich jedenfalls keine.

Stefan

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Wenn nach 6 Wochen noch keine Regulierung stattgefunden hat, sprechen wir weiter.....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Das Fahrzeug ist ein Totalschaden. Ist es dennoch fahrfähig? Wenn nicht, dann weise die Versicherung darauf hin, dass ihr Versicherungsnehmer doch verpflichtet ist, einen Unfall umgehend zu melden. Weiterhin teile der Versicherung mit, das du ein vergleichbares Fahrzeug nicht vorfinanzieren kannst, und somit, solange nicht geklärt ist, ob und wieviel die Versicherung bezahlt, du dir kein Fahrzeug kaufen kannst und du entsprechend der Ausfallzeit Nutzungsausfall geltend machen bzw. dir einen Leihwagen nehmen wirst.

Vielleicht bringt diese Argumentation etwas Dynamik in die Sache.


Gruß

Uwe

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