Unfallschaden Supermarktparkplatz Schuldfrage

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
ReneD11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden Supermarktparkplatz Schuldfrage

Hallo,
meiner Frau ist letztens jemand ins Auto gefahren. Es passierte auf einem Supermarktparkplatz.
Beide Fahrzeuge standen mit dem Heck zueinander. Meine Frau parkte aus und stand quer zum anderen Fahrzeug.
Sie wollte gerade den Vorwärtsgang einlegen, als das andere Fahrzeug ausparkte und unser Auto hinten rechts erwischte, also nicht hinten, sondern hinten an der Seite (Kotflügel + Stoßstange). Meine Frau hat dann unsere Versicherung angerufen, ob es nötig ist die Polizei anzurufen. Die Verursacherin hat auch Ihre Versicherung angerufen. Beide haben gesagt, dass die Polizei nicht nötig ist.
Die Verursacherin hat am Telefon gegenüber Ihrer Versicherung die Schuld eingestanden (ich weiß was das Wert ist).
Wir haben dann einen Tag später Post von der gegnerischen Versicherung bekommen, um den Hergang zu schildern.
Einen Tag später kam ein von uns ausgesuchter Gutachter um den Schaden zu begutachten. Laut Gutachten liegt der Schaden bei 4000€. Unsere Werkstatt des Vertrauens hat das Gutachten auch bekommen. Von der gegnerischen Versicherung haben wir bis jetzt noch nichts gehört. 2 Wochen später haben wir das Auto dann in die Werkstatt zur Reparatur gemäß Gutachten gegeben.
Am zweiten Tag der Reparatur hat der Werkstattchef bei der Versicherung wegen der direkten Abrechnung angerufen und da haben die Ihm gesagt, dass die Schuldfrage noch nicht geklärt ist und sie garnichts bezahlen.
Für die weitere Bearbeitung wurde nun ein Anwalt hinzugezogen, der mir dann sagte, dass es bei Parkplätzen etwas kompliziert ist wegen der gegenseitigen Rücksichtnahme usw. und das es oft heißt 50/50.

Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und wollen natürlich nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Wie gesagt, steht das Auto in der Werkstatt und wenn wir jetzt da erst mit dem Anwalt anfangen, dann steht das ja da noch ewig.

Wie würdet ihr denn jetzt weiter verfahren?
Irgendwelche Tipps, um zu seinem Recht zu kommen?

Vielen DanK!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Den Anwalt machen lassen oder nachfragen, wie die Versicherung des Unfallgegners weiter vorgeht.

Zitat:
dass es bei Parkplätzen etwas kompliziert ist wegen der gegenseitigen Rücksichtnahme usw. und das es oft heißt 50/50.


Das stimmt zwar, aber da deine Frau bereits ausgeparkt hatte und in der Fahrlinie stand, sehe ich die Schuld beim Ausparkenden. Wie hätte deine Frau auch reagieren sollen? Abwarten hätte nichts verhindert und gehupt hätte sie wohl dann, wenn ihr aufgefallen wäre, dass der Gegner ausparkt ohne in den Rückspiegel zu schauen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ReneD11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Meine Frau hat das andere Auto nicht gesehen, beim Aufprall hat Sie nur geschrien vor Schreck.
Ich sehe das ja auch so, dass wenn meine Frau schon quer stand es in der Verantwortung des anderen Fahrers liegt sich vor dem Rückwärtsfahren abzusichern.

Ich habe gerade mit der gegnerischen Versicherung telefoniert und die sagten mir, dass die Beschreibung des Unfallhergangs vom Verursacher noch nicht vorliegt, trotz Erinnerung.

Meine Sorge ist einfach, dass wenn wir nicht zu 100% im Recht sind, dass wir die Anwaltskosten tragen müssen.
Ich meine als Geschädigter soll man doch eigentlich so gestellt werden, als wenn der Unfall nie passiert wäre.
Doch den ganzen zeitlichen Aufwand und die eventuell anfallenden Kosten bezahlt mir niemand.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Meine Sorge ist einfach, dass wenn wir nicht zu 100% im Recht sind, dass wir die Anwaltskosten tragen müssen.


Ja, mit der Verschuldensquote.

Zitat:
Das stimmt zwar, aber da deine Frau bereits ausgeparkt hatte und in der Fahrlinie stand, sehe ich die Schuld beim Ausparkenden.


Das Problem wird nur sein, dass man das nicht beweisen kann, wenn die andere Seite das nicht zugibt oder gibt es Zeugen?

Auf Parkplätzen gilt auf der einen Seite die gegenseitige Rücksichtnahme, auf der anderen Seite liegt es nahe, dass beide gegen § 9 Abs. 5 StVO verstoßen haben.

Und weil Du so betonst, dass Du die Polizei nicht geholt hast, möchte ich noch dazu anmerken, dass die Polizei an der aktuellen Situation nichts geändert hätte.

0x Hilfreiche Antwort

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