Hallo zusammen,
folgender Vorfall hat sich bei mir ereignet:
als ich Anfang Februar auf der Arbeit Mittagspause machte, sah ich an meinem Auto die Polizei, die gerade einen Unfall aufnahm. Mir war jemand rückwärts gegen mein Auto gefahren, bis auf ein kaputtes Nummernschild war allerdings nichts zu sehen. Da ich nicht viel Zeit hatte einigte ich mich mit dem Unfallverursacher darauf, dass er sich bezüglich seiner Daten bei mir meldet, falls doch ein größerer Schaden zustande gekommen sein sollte.
Anfang März kontaktierte ich dann die Polizei, um mir die Daten des Unfallverursachers zu holen, da sich herausstellte, dass der Schade des Unfalls sich auf 1700 Euro beläuft. Dabei stellte sich heraus, dass der Unfallgegner zum Zeitpunkt des Unfalls der Führerschein entzogen war. Anschließend kontaktierte ich den Unfallverursacher, der mich um ein Treffen bat, da er sich gerne ohne Versicherung einigen wollte. Nun hat dieser zum wiederholten Male dieses Treffen abgesagt und wir finden einfach keine Lösung. Ich denke, er will einfach alles hinauszögern.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Soll ich einen Anwalt einschalten oder kann ich den Unfall jetzt noch der Versicherung melden? Leider habe ich keine Erfahrung mit solchen Vorfällen und brauche euren Rat.
Viele Grüße
Luki
Unfallgegner meldet sich nicht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Der Einfachheit halber würde ich das direkt zum Anwalt geben. Die Schuldfrage ist durch die Aufnahme der Polizei doch geklärt!?
Ja, die Schuldfrage ist zweifelsfrei geklärt. Dann werde ich das wohl tun.
Was mir Angst macht: kann es evtl. Probleme geben, da ich selber der Versicherung den Unfall bisher nicht gemeldet habe?
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Zitat:
Was mir Angst macht: kann es evtl. Probleme geben, da ich selber der Versicherung den Unfall bisher nicht gemeldet habe?
Das ist Aufgabe des Unfallgegners, den Schaden seiner Versicherung zu melden.
Ich würde, bevor ich einen Anwalt einschalte, über das Kennzeichen des Unfallgegners und den Zentralruf der Versicherer die gegnerische Versicherung anschreiben und Schadenersatzforderungen stellen.
Viel mehr kann ein Anwalt derzeit auch nicht machen, aber muß ihn zunächst bezahlen. Je nachdem, wie die Versicherung sich anstellt, kann später immer noch ein Anwalt eingeschaltet werden.
ZitatDie Schuldfrage ist durch die Aufnahme der Polizei doch geklärt!? :
Nö.
Da die Polizei die Schuldfrage gar nicht klären kann.
Hallo Luki,
du hast zwei Möglichkeiten.
Entweder der Unfallgegner zahlt dir beim Treffen (dessen Termin du festlegst und dass er nicht mehr absagen kann) den Schaden gleich bar auf die Hand, wobei zu deinem Schaden auch der Nutzungsausfall (oder Leihwagen) gehört oder du kontaktierst gleich seine Versicherung.
Die zweite Option hat für den Unfallgegner den Nachteil, dass die Versicherung ihn in Regress nehmen kann, er also trotz Versicherung den Schaden zahlen muss und dennoch wird er hochgestuft.
Wenn du ihm das klar machst, zahlt er vielleicht sofort. Nachteil ist dann allerdings, wenn die Reparatur teurer wird als veranschlagt, rennst du hinter deinem Geld her (wahrscheinlich erfolglos).
Gruß
Uwe
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