Hallo,
ich habe gestern einen Brief von der Polizei bekommen, dass ich wegen Unfallflucht mit Sachschaden angezeigt wurde. Ich bin an dem Tag mit einem Car Sharing Auto gefahren, und habe beim Aussteigen einen Kratzer an meinem Auto gesehen. Ich bin natürlich erst einmal davon ausgegangen, dass der nicht von mir war, da ich ja sonst gehört oder gemerkt hätte, wenn ich ein Auto geschrammt hätte. Um das zu überprüfen, habe ich in das Schadensberichtsheft vom Auto geguckt um zu gucken, ob das schon etwas diesbezüglich drinsteht. Auf der letzten Seite konnte ich dann einen gemeldeten Schaden finden, der von der Beschreibung her sehr gut zu dem gepasst hat, was ich gesehen habe. Da ich sonst keinen ähnlichen Schaden gesehen habe, mit welchem ich das hätte verwechseln können, war die Sache für mich erledigt und ich bin gegangen. Dadurch dass ich angezeigt wurde scheint es aber wohl so gewesen zu sein, dass ich doch irgendwo jemanden geschrammt habe, davon weiß ich aber nichts, was kann mir da jetzt passieren?
Unfallflucht mit Sachschaden - keiner Schuld bewusst?
20. Juli 2017
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Frage vom 20. Juli 2017 | 19:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallflucht mit Sachschaden - keiner Schuld bewusst?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2017 | 20:31
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 7x hilfreich)
Grundsätzlich gilt: Wer keinen Unfall bemerkt hat, begeht auch keine Fahrerflucht. Jetzt ist die Frage, ob es realistisch ist, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben. Das wird dann meistens durch ein Gutachten geklärt. Ich würde mir an Ihrer Stelle einen Anwalt nehmen der Akteneinsicht beantragt und dann die beste Verteidigungsstrategie erarbeitet. Unfallflucht ist eine Straftat und auch bei geringen Schäden muss man mit einer Geldbuße von 20-40 Tagessätzen und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.
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