Unfall mit Personenschaden Probezeit

16. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463917-1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Personenschaden Probezeit

Hallo
Hatte gestern 15.4.17 um 13.50uhr einen Unfall mit einer Fußgängerin. Zum Tathergang,
Ich fuhr neben einer Straßenbahn die auf eine Haltestelle zu fuhr aber noch nicht gestanden hat das Warnsignal war noch auf grün für die Autofahrer Also bin ich noch vorbei habe aber auch keine Personen an der Haltestelle gesehen und plötzlich hab ich nur einen Rumps gemerkt und direkt gehalten da hab ich wohl beim vorbei fahren die Dame die schon auf dem Weg auf die Straße war um in die Bahn zu steigen erwischt die Dame sagte selber das sie durch ihr Smartphone nicht drauf geachtet hat welche Bahn kommt und ob die Bahn schon anhält. Jetzt meine Frage was hat mich für eine Strafe zu erwarten

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Also, wenn Du eine Einschätzung möchtest, dann solltest Du schon mit Punkt und Komma schreiben und alles nachvollziehbar schildern. Ich versteh kein Wort. Sorry.

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#2
 Von 
fb463917-1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja war zu aufgeregt beim schreiben.
Also, um es verständlicher zu schreiben,
Ich bin neben einer Straßenbahn gefahren, die auf eine Haltestelle zu fuhr.
Ich war immer noch neben der Straßenbahn, und das Haltesignal für die Autos war noch nicht auf Rot, also bin ich noch an der Straßenbahn vorbei die in die Haltestelle Einfuhr. Habe auch keine Personen gesehen.
Plötzlich hab ich aber nur einen Rumps gemerkt und hab eine Frau mit meinem Spiegel beim vorbei fahren erwischt die auf dem Weg war, um in die Bahn einzusteigen. Die Dame sagt selber das sie nicht darauf geachtet hat ob die Bahn schon anhält und nicht auf den Verkehr geachtet hat, sondern auf ihr Smartphone.
Zeugen die hinter mir gefahren sind sagten auch das die Ampel noch nicht auf rot war. Und das die Dame während sie aufs Handy geschaut hat,auf die Straße gegangen ist. Ich weiß auch,dass man eine Straßenbahn nicht überholen darf, wenn sie steht, nur stand sie ja noch nicht, sondern fuhr ja in die Haltestelle ein.
Jetzt möchte ich wissen was ich für eine Strafe zu erwarten habe und ob ich komplett alleine Schuld bin.

Hab schon einiges gelesen, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar Bußgeld und im schlimmsten Fall Führerschein komplett weg.
Da es ja ein A- Verstoß ist ( Fahrlässige Körperverletzung ).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb463917-1):
Zeugen die hinter mir gefahren sind

Die sind namentlich bekannt?
Polizei wurde gerufen und hat die Zeugenausagen aufgenommen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb463917-1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Namen sind bekannt und wurden von der Polizei aufgenommen.

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