Unfall beim Rückwärts ausparken. Anderes Fahrzeug ist plötzlich rückwärts gefahren.

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sakati
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Rückwärts ausparken. Anderes Fahrzeug ist plötzlich rückwärts gefahren.

Hallo,
ich wüsste gerne eure Meinung zu folgendem Unfall:
Ich wollte auf einem Supermarkt Parkplatz rückwärts ausparken. Ich habe rückwärts geschaut und hinter mir ein Auto vorbeifahren lassen. Nachdem das Auto vorbeigefahren ist, bin ich ca. 1 Meter zurückgefahren. Plötzlich hat das vorbeigefahrene Auto gestoppt. Daraufhin habe ich auch gestoppt. Anschließend ist das Auto rückwärts gefahren und hat mich gerammt (die Fahrerin wollte wohl ausholen um eine Kurve besser nehmen zu können).
Wer trägt hier die Schuld? Meiner Meinung nach natürlich nicht ich ;-) Aber die Gegenseite argumentiert wir wären ja beide rückwärts gefahren. Ich stand zwar während des Crash aber werde das wohl nur schwer beweisen können? Für mich kam die Rückwärtsfahrt des anderen Autos auf jeden Fall sehr überraschend und unvermittelt. Ich wüsste zumindest nicht, wie ich es beim nächsten mal vermeiden könnte, dass ein vorbeifahrendes Auto auf einmal einfach rückwärts fährt und mich rammt.
Schon mal vielen Dank für eure Meinungen!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

In der Theorie hat derjenige, der aktiv ein stehendes Auto trifft, zu 100% Schuld. Das trifft nach deiner Schilderung ja auf deinen Unfallgegner zu. Gibt es keine Zeugen?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sakati):
Wer trägt hier die Schuld?
Erfahrungsgemäß 50:50

Zitat (von Sakati):
Meiner Meinung nach natürlich nicht ich ;-)
Natürlich

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sakati):
aber werde das wohl nur schwer beweisen können?

Vermutlich wird DIR das schwerfallen. Einem Sachverständigen womöglich nicht, da die "Reibespuren" in den beiden genannten Fällen etwas anders sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

So etwas geht fast immer 50:50 aus. Da helfen im Regelfall auch keine Reibespuren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
So etwas geht fast immer 50:50 aus. Da helfen im Regelfall auch keine Reibespuren.
Sehe ich auch so.
Denn selbst wenn ein Gutachter zu 100% feststellt, dass das eine Fahrzeug gestanden hat, bedeutet das ja nicht, dass dieser Fahrer alles richtig gemacht hat (man fahre bei Rot über die Ampel, Vollbremsung mit Stillstand mitten auf der Kreuzung, eine Sekunde später kracht ein Vorfahrtberechtigter in die Seite - wer hat da wohl Schuld?).
Wenn dann müsste man beweisen (etwa durch Zeugen, Überwachungsvideo, BlackBox), dass man schon eine längere Zeit gestanden hat, diese Zeitspanne kann ein Gutachter jedoch beim besten Willen nicht feststellen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sakati
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Zeugen gab es leider keine. Das mit dem Reibespuren trifft in der Tat zu. Mein Auto hat eine Beule und am anderen Wagen gibt es nur ziemlich starke Kratzer. Auch die Polizei meinte, dass man schon sieht, dass das andere Auto in meins rein gefahren ist und nicht umgekehrt. Aber im Zweifelsfall müsste dies ja ein Gutachter bezeugen.
Was mich halt ärgert ist das ich nicht weiß was ich beim nächsten mal anders machen sollte bzw. wo mein Fehlverhalten liegen sollte: das Auto war schon vorbeigefahren, ich bin sehr langsam ausgeparkt, konnte auch noch bremsen als ich sah, dass das Auto plötzlich hält und rückwärts fährt - ich konnte so schnell halt einfach nicht mehr den Vorwärtsgang einlegen und wieder rein fahren. Meiner Meinung nach war es für mich nicht zu erwarten, dass auf einmal jemand ohne nach hinten zu schauen rückwärts fährt. Besonders da dort auch keine Parklücke war in die das Auto hätte einparken können.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Was mich halt ärgert ist das ich nicht weiß was ich beim nächsten mal anders machen sollte bzw. wo mein Fehlverhalten liegen sollte:


Da kann man nichts machen. Es gibt Dinge, die muss man unter dem Thema "allgemeines Lebensrisiko" abhaken.

Und Rechtsprechung hat nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Wenn man als Außenstehender (=Richter) nicht mehr aufklären kann, wer denn Recht hat, dann ist die Teilung des Schadens als die gerechteste Lösung einzustufen. Ich gehe hier noch nicht einmal davon aus, dass der Unfallgegner bewusst lügt, sondern dass er einfach die Situation anders wahrgenommen hat und auch fest davon überzeugt ist, dass er selbst nicht (alleine) schuldig ist.

Wenn jemand den Unfall gefilmt hätte oder es gäbe glaubwürdige Zeugen, sähe als wohl auch anders als 50:50 aus

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was mich halt ärgert ist das ich nicht weiß was ich beim nächsten mal anders machen sollte
1. Immer damit rechnen das andere etwas unvorhergesehenes machen (insbesondere auf Parkplätzen - da gehen auch plötzlich mal Türen auf, oder es laufen Fußgänger überall rum)
2. Auf leuchtende Rückfahrscheinwerfer achten.
3. Genau für solche Situationen gibt es die Hupe (das geht viel schneller als Gangwechsel und wieder vor fahren).

Stefan

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