Unfall auf dem Weg zur Arbeit mit Teilschuld und "loser Absprache" bezüglich der Folgen

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Acanis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall auf dem Weg zur Arbeit mit Teilschuld und "loser Absprache" bezüglich der Folgen

Guten Tag,

meine Freundin wurde heute morgen angefahren. Sie hat sich gut fallen gelassen und daher ist wohl nichts passiert, das Auto ist nur noch gegen die Pedalen gefahren. Dabei fuhr meine Freundin auf der falschen Straßenseite, was die Schuld wohl auf beide aufteilt. Die Autofahrerin wollte von der Hauptstraße auf einen Parkplatz abbiegen.

Die beiden haben Nummern ausgetauscht und weil beide froh waren, dass nicht viel passiert ist, wurde ohne Polizei oder Zeugen vereinbart, dass es nichts weiter miteinander zu regeln gibt.

Zu Hause angekommen hat sich die Meinung der Autofahrerin wohl geändert und sie will nun die Kosten für eine Reparatur von meiner Freundin einfordern. Unserer Vermutung ist, dass da ein Ehemann die Finger im Spiel hat. Ggfls. sogar in der Richtung, dass sie einen Schaden, der nicht dadurch entstanden ist, durch "Druck" von meiner Freundin bezahlen lassen wollen. Am Telefon wurde wohl auf eine Beule auf der Motorhaube hingewiesen, die von meiner Freundin nicht berührt wurde.

Meine Freundin hat weder eine Haftpflichtversicherung, noch eine Rechtsschutzversicherung...

Da es auf dem Weg zur Arbeit war, fällt sowas doch unter die gesetzliche Unfallschutzversicherung, oder?

Wie geht sie am besten mit diesem Fall um? Da sich darauf geeinigt wurde, dass keine Polizei gerufen wurde und dann Aussage gegen Aussage steht, ist mein Gefühl, dass meine Freundin nicht weiter aktiv zu werden braucht und der Frau sagen sollte: "Ja, wir waren beide Schuld, das ist Mist und tut mir auch leid, jedoch ist kein Schaden entstanden und wir haben uns darauf verständigt, keine Polizei zur Schadensaufnahme dazu zu holen. Demnach können sie auch keine Ansprüche anmelden. Sollten Sie das anders sehen, bitte ich sie, ein Verfahren einzuleiten."

Ist das legitim oder wäre das "doof"?

Vielen Dank und beste Grüße
Björn

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
Meine Freundin hat weder eine Haftpflichtversicherung, noch eine Rechtsschutzversicherung...

Das ist schlecht, merkt ihr jetzt aber wohl selber.

Zitat:
Da es auf dem Weg zur Arbeit war, fällt sowas doch unter die gesetzliche Unfallschutzversicherung, oder?

Ja, bringt nur nichts, deine Freundin hat sich ja nicht verletzt, oder? Sachschäden werden nicht übernommen.

Zitat:
Wie geht sie am besten mit diesem Fall um?

Das müsst ihr entscheiden, kommt auch auf den Schaden an. Manchmal kann man sowas ja auch direkt untereinander in Bar regeln.

Wenns dumm läuft nimmt sich der Unfallgegner einen Anwalt und versucht sich, den Schadenersatz einzuklagen. Da deine Freundin wohl nicht ohne Schuld aus dem ganzen rauskommt, wäre an der vorherigen Klärung zu arbeiten.

Von welchem Schaden (Betrag?) reden wir hier eigentlich?

Zitat:
Da sich darauf geeinigt wurde, dass keine Polizei gerufen wurde und dann Aussage gegen Aussage steht, ist mein Gefühl, dass meine Freundin nicht weiter aktiv zu werden braucht und der Frau sagen sollte

Polizei oder nicht - ist hier egal. Es geht hier um den Zivilrechtlichen Schadenersatz, der hat nichts mit der Polizei zu tun.


Nachtrag:
https://www.jurion.de/urteile/olg-saarbruecken/2014-04-17/4-u-406_12/

Da hat das OLG Saarbrücken entschieden, dass die Haftung beim PKW liegt, obwohl die falsche Seite genutzt wurde.

-- Editiert von alleskoenner am 13.03.2017 16:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Acanis):
Meine Freundin hat weder eine Haftpflichtversicherung


Wieder so ein Fall...


Zitat (von Acanis):
Da es auf dem Weg zur Arbeit war, fällt sowas doch unter die gesetzliche Unfallschutzversicherung, oder?


Bezüglich eigener Verletzungen ja. Nicht für fremde Schäden. Abgesehen davon muss eine Unfallmeldung an den Arbeitgeber erfolgen.


Als erstes würde ich jetzt mal ein eigenes Unfallprotokoll und Skizze anfertigen, sonst vergisst man mit der Zeit die Hälfte der Einzelheiten wieder.

Zitat (von Acanis):
Am Telefon wurde wohl auf eine Beule auf der Motorhaube hingewiesen, die von meiner Freundin nicht berührt wurde.


Vielleicht hat der Lenker des Fahrrads die Motorhaube berührt? Solche Einzelheiten sind gemeint, z.B. wie schnell die Beteiligten ungefähr waren und wie das Fahrrad umgefallen ist.


Die Rechtsprechung ist uneinheitlich was die Vorfahrt für auf der falschen Seite fahrende Fahhradfahrer angeht. Kommt darüber hinaus sehr auf den Einzelfall an. Würde auf den Anruf hin nicht selbst tätig werden und irgendwas schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Da es auf dem Weg zur Arbeit war, fällt sowas doch unter die gesetzliche Unfallschutzversicherung, oder?

Dass die gesetzliche Unfallversicherung nur eigene Personenschäden und weder Sachschäden noch Fremdschäden ersetzt, haben ja schon meine Vorschreiber mitgeteilt.

Zitat:
"Ja, wir waren beide Schuld, das ist Mist und tut mir auch leid, jedoch ist kein Schaden entstanden und wir haben uns darauf verständigt, keine Polizei zur Schadensaufnahme dazu zu holen. Demnach können sie auch keine Ansprüche anmelden.

"Jeder trägt seinen eigenen Schaden" ist bei Unfällen mit unklarer Verantwortung eigentlich eine eher seltene Lösung, denn dann ist derjenige, der den größeren Schaden hat, der Gekniffene.
Üblich ist eher "Jeder trägt die Hälfte vom Gesamtschaden", weil dann beide Beteiligten gleich viel zahlen.

Trotzdem würde auch ich nicht allein wegen des Anrufs aktiv werden. Ich würde warten, bis was schriftliches kommt.

Und für die Zukunft: Eine Haftpflichtversicherung ist ein "Muss".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Acanis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Beiträge! Hilft uns sehr.
Ja, das mit der Haftpflicht Versicherung überlegt sie sich bestimmt noch mal, nach dem Schrecken.

Schadenshöhe ist unbekannt, könnte auf eine Motorhaube hinauslaufen, fürchtet meine Freundin. Ich habe es leider nicht gesehen.

Warten, bis etwas schriftliches kommt und dann mit den Urteil zeigen, dass es nicht unbedingt von Erfolg gekrönt ist, wenn eine gerichtliche Einigung angestrebt wird, zudem meine Freundin bezweifelt, dass der Schaden vom Unfall kommen kann, wird hoffentlich helfen.
Wir werden vorsorglich eine Skizze anfertigen.

Beste Grüße
Björn

*Editiert*
Auf was schriftliches warten... Ist es legitim, nicht mehr telefonisch auf die Fahrerin zu reagieren? Die hat die Nummer und den Namen meiner Freundin. Sollte man die Adresse noch raus geben oder alles ignorieren, was nicht schriftlich und förmlich ist?

-- Editiert von Acanis am 13.03.2017 17:35

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Acanis):
Auf was schriftliches warten... Ist es legitim, nicht mehr telefonisch auf die Fahrerin zu reagieren? Die hat die Nummer und den Namen meiner Freundin. Sollte man die Adresse noch raus geben oder alles ignorieren, was nicht schriftlich und förmlich ist?

Es gibt zwei Perspektiven, einmal die Rechtliche, dann kommt kurz oder lang eben die Klage vom gegnerischen Anwalt ins Haus, und das in Schriftform.
Telefonisch kann man sich einigen und den Schaden unter sich aushandeln, könnte ohne bestehende Haftplficht die günstigere Lösung sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Acanis):
Ist es legitim, nicht mehr telefonisch auf die Fahrerin zu reagieren?

Ja,ist es kann aber teuer werden,denn
Zitat (von 0815Frager):
dann kommt kurz oder lang eben die Klage vom gegnerischen Anwalt ins Haus,


Wobei man da noch damit argumentieren könnte, das man keinen Grund zur Klage gegeben hätte. Macht es aber nicht einfacher ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Thema Haftpflicht:
Wie alt ist die Freundin und wo / wie wohnt sie?
Vielleicht ist sie noch bei den Eltern mitversichert?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Acanis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von epoeri):
Thema Haftpflicht:
Wie alt ist die Freundin und wo / wie wohnt sie?
Vielleicht ist sie noch bei den Eltern mitversichert?


So jung ist sie nicht mehr *gg*. Aber guter Gedanke, danke sehr.

0x Hilfreiche Antwort

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