Hallo,
Leider ist mir heute ein Unfall passiert.
Folgendes:
Ich kam aus einer Ausfahrt mit einer Schranke. Rechts von mir war ebenfalls eine Ausfahrt aus einem Firmengelände, voraus der Unfallgegner kam. Ich hab ihn übersehen und fuhr weiter und wir kollidierten. Ich traf ihn mit meiner rechten Ecke der Stoßstange an seiner Fahrertür.
Was ich im Nachhinein sah ist der mein Unfallgegner aus einem Firmengelände kam wo das Runde Verbotsschild mit rotem Rand und einer weißen Innenfläche ( Verbotsschild KFZ aller Art) steht. Firmenangehöriger ist er nicht.
Wirkt sich das positiv auf mich aus? Oder ist das irrelanvt?
Danke!
Habe auf der Seite mal das Bild hochgeladen hier der Link
https://www.imagebanana.com/code/828/pGg0Qbyd
https://www.imagebanana.com/code/828/dZvDrTwt
-- Editier von Kubik1990 am 27.09.2017 20:37
-- Editier von Kubik1990 am 27.09.2017 20:39
Unfall Ausfahrt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatWirkt sich das positiv auf mich aus? :
Hat das Schild irgendwie Deine Sicht behindert?
Falls nicht, ist das irrelevant.
Wo (Straße/Fahrbahn, Parkplatz, etc.) befand sich denn Dein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt?
ZitatIch kam aus einer Ausfahrt mit einer Schranke. Rechts von mir war ebenfalls eine Ausfahrt aus einem Firmengelände, voraus der Unfallgegner kam. Ich hab ihn übersehen und fuhr weiter und wir kollidierten. :
Dies ließt sich für mich so, als wenn Dein Fahrzeug bereits auf der Fahrbahn gewesen wäre.
Damit dürfte Dir der Unfallgegner, der aus der Einfahrt/Ausfahrt gekommen ist die Vorfahrt genommen haben.
-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2017 12:32
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Zitat:Dies ließt sich für mich so, als wenn Dein Fahrzeug bereits auf der Fahrbahn gewesen wäre.
Ich lese daraus das genaue Gegenteil, denn schließlich ist der Fragesteller dem Unfallgegner in die Fahrertür gefahren.
Man wollte rechts aus des Ausfahrt abbiegen, hat dabei nach links geschaut, ob frei ist und nicht darauf geachtet, dass rechts neben einem ein anderes Fahrzeug aus der benachbarten Ausfahrt fährt.
Ich sehe das wie Harry van Sell, was nicht heißen soll, dass der Fragesteller hier die Alleinschuld bekommt. Die Schuldverteilung wird nur nicht vom Vorhandensein des Schildes verändert.
Also wenn Du es schaffst ein Fahrzeug das rechts neben Dir aus einer Ausfahrt kommt an der Fahrertür zu treffen würde ich sagen das Fahrzeug befand sich bereits auf der Straße und war nicht mehr beim Ausfahr-Vorgang.
Dementsprechend hättest Du dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen.
Wie weit war den die andere Ausfahrt von Deiner Ausfahrt entfernt? Sprechen wir hier über direkt nebeneinander liegende Ausfahrten oder lagen 50-100m zwischen den Ausfahrten?
ZitatMan wollte rechts aus des Ausfahrt abbiegen, hat dabei nach links geschaut, ob frei ist und nicht darauf geachtet, dass rechts neben einem ein anderes Fahrzeug aus der benachbarten Ausfahrt fährt. :
Richtig.
Falls die benachbarte Ausfahrt allerdings mehrere Meter hinter der "eigenen" Ausfahrt lag, dann wäre der TE mit seinem Fahrzeug bereits auf der Fahrbahn gewesen und dem fließenden Verkehr zuzuordnen gewesen.
Somit wäre der Unfallgegner ohne die nötige Sorgfalt auf die Fahrbahn eingebogen.
Aufgrund des Bildes und der mageren Beschreibung sind wir aktuell aber beim Kaffeesatzlesen,
hoffen wir auf eine erhellende Erläuterung des TE.
Habe eine Skizze hochgeladen.
Auf dem Link seht ihr wo wir genau standen.
Läuft das auf 50% für jeden hinaus?
https://www.imagebanana.com/code/829/ccVWnpnN
Der Unfall fand also noch auf dem Parkplatz, bzw. der dazugehörigen Zufahrt statt.
Das Landgericht Detmold hat 2012 mal entschieden, dass die grundlegende Vorfahrtsregel „rechts vor links" auf Parkplätzen nur eingeschränkt anwendbar ist.
Nur dort, wo die einander kreuzenden Verbindungswege hinsichtlich Markierung, Breite und Verkehrsführung im Wesentlichen gleichartige Merkmale aufweisen, so dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist, ist die Vorfahrtsregel „rechts vor links" anzuwenden. Weist ein Parkplatz nur Parkflächenmarkierungen auf, gilt vielmehr das besondere Rücksichtnahmegebot gemäß § 1Abs. 2 StVO
.
Gleichzeitig ist anzumerken, dass das Urteil nicht auf pauschal auf jeden beliebigen Fall anwendbar ist, es bedarf grundsätzlich einer Einzelfallprüfung!
ZitatLäuft das auf 50% für jeden hinaus? :
Möglich, oder auch nicht....
Melden Sie den Unfall einfach Ihrer und gleichzeitig Ihren Schaden bei der gegnerischen Versicherung.
-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2017 15:08
Ein Google Maps Screenshot wäre hilfreicher um sich einen Überblick zu verschaffen.
Um welche Stadt handelt es sich und gibt es eine Querstraße in der Nähe?
Habe die Franz-Wachter-Straße in Stuttgart gefunden.
ZitatEin Google Maps Screenshot wäre hilfreicher um sich einen Überblick zu verschaffen. :
Um welche Stadt handelt es sich und gibt es eine Querstraße in der Nähe?
Habe die Franz-Wachter-Straße in Stuttgart gefunden.
Ja genau ist in Stuttgart hier ist der Link zu dem Screenshot
Die blauen Striche sind die ein / Ausfahrten
Die hellen die beiden PKW
https://www.imagebanana.com/code/829/y0nuyO14
Habe aber alles beiden Versicherungen gemeldet und bekomme dann die Fragebögen zugesendet.
Ich schließe mich bzgl. 50/50 an.
Das würde ich wie einen Parkplatzunfall werten. Da gelten keine Vorfahrtsregeln, sondern (fast) nur § 1 StVO
, also gegenseitige Rücksichtnahme.
Zitat:Weil die polizei meinte nur ich wäre schuld...
Das ist lediglich die Privatmeinung des Polizisten. Die haben zwar viel Erfahrung, was die Schuldfrage bei Unfällen angeht, jedoch entscheiden sie nicht über die Schuldfrage.
Ich musste allerdings schon unterschreiben das ich unachtsam aus einer Grundstücksausfahrt gefahren bin und wurde mündlich verwarnt.
Mein Unfallgegner musste nichts unterschreiben.
Klären die Versicherungen untereinander trotzdem nochmal neu die Schuldfrage?
Danke für die zahlreichen Antowrten, hätte damit nicht gerechnet!
Zitat:Ich musste allerdings schon unterschreiben das ich unachtsam aus einer Grundstücksausfahrt gefahren bin
Das ist ja auch zutreffend.
Zitat:Mein Unfallgegner musste nichts unterschreiben.
Da hat er Glück gehabt. Der war auch unachtsam.
Und weil beide unachtsam waren, geht das nach meiner Auffassung 50/50 aus.
Zitat:Klären die Versicherungen untereinander trotzdem nochmal neu die Schuldfrage?
Im Prinzip ja, jedoch musst Du trotzdem Schadenersatzforderungen an die gegnerische Versicherung stellen. Andernfalls hilft es Dir nicht, was die Versicherungen klären.
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