Trennungsunterhalt und Altersvorsorge

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerMuck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)
Trennungsunterhalt und Altersvorsorge

Hallo,

bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes und Kindesunterhalt wird mein Netto korrigiert:


-1200€ alleinige Tilgung Hauskredit (Haus gehört gemäß Grundbuch uns beiden)
+500€ Wohnwert weil ich im Haus wohne

Darf ich 5% für zusätzlichen Altersvorsorge abziehen?

Ist die zulässige Höchstgrenze für zusätzlichen Altersvorsorge (5%) durch meine Tilgung Hauskredit damit bei mir ausgeschöpft?
ist die zulässige Höchstgrenze für zusätzlichen Altersvorsorge (5%) durch meine Tilgung Hauskredit damit bei meiner Frau ausgeschöpft?
Wenn nein, kann ich Geld von einem Puffer-Konto umdeklarieren als Altersvorsorge und argumentieren das man halt öfter die Anlageform ändert?
Wäre das legal plötzlich zu der Erkenntnis zu kommen zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben?

MFG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du schreibst von 1200 € mont. Tilgung.

Falls Du damit die Monatsrate an den Kreditgeber meinst, wäre die Zahlung zunächst in Zins und Tilgung aufzuteilen.
Den Zinsanteil kannst Du direkt gegen die Kosten des Wohnvorteiles rechnen.
Der Tilgungsanteil ist der Betrag, der in die sekundäre Altersvorsorge eingestellt werden kann.

Angerechnet werden kann nur, was auch tatsächlich gezahlt wird. Da Deine Ex nichts fürs Haus zahlt, kann sie insoweit für sich auch nichts anrechnen.

Die Anlageformen, die bei der sekundären Altersvorsorge anerkannt werden, sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bei Selbstständigen kann - wenn man es im Einzelfall gut verkauft - auch der reine Sparvorgang anerkannt werden. Aber dann darf das Geld sich nicht auf einem Transaktionskonto befinden, auf dem immer wieder Zu- und Abgänge (für andere Sachen) verzeichnet sind. Die Geldanlage als geplante dauerhafte Sparform muss schon erkennbar sein.

Um es mal deutlich zu sagen: Jetzt die zukünftigen Einzahlungen als sek. Altersvorsorge deklarieren und nach Abschluss des Scheidungsverfahrens davon einen Porsche kaufen, wird nicht funktionieren, zumal es bei der nächsten Prüfung mit Sicherheit auffallen wird.

Auf die Höhe des jetzt schon vorhandenen Geldes kommt es übrigens dabei nicht an, da nur die zukünftigen Zahlungen anrechenbar sind. Hier würde sich vermutlich - wenn noch Luft nach oben ist - der Abschluss einer Lebensversicherung mit Rentenzahlungsanspruch anbieten. Diese erst jetzt abzuschließen ist zulässig.

Berry

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerMuck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

danke für die Rückmeldung.

Die Antwort verwirrt mich etwas.

Ich bin noch im 4. Monat des Trennungsjahres. Zins und Tilgung ist da doch noch egal?

Ich zahle den kompletten Kredit-Abtrag für Haus und rechne den Wohnwert einer Einzimmerwohnung gegen weil ich drin geblieben bin. Ist doch OK bis zum Scheidungsantrag oder?

Wie es ab dem Stichtag Scheidungsantrag weitergeht weiss ich noch nicht.

Aber es muss ja so bleiben wenn Frau sich nicht auszahlen lässt (wegen Preis) und die Hälfte der Rate nicht bezahlt. Und Verkaufen will ich nicht. Und ihr auch keine Miete Zahlen.


Aber zurück zum Thema:

Altersvorsorge für die letzten 4 Monate generieren, für die jetzt Unterhalt verlangt wird, geht nicht - obwohl irgendwo Geld liegt das für morgen gedacht ist?

Altersvorsorge für die restlichen 8 Monate der Trennungszeit könnte anrechenbar sein - oder kann die andere Partei sagen
das die Kredittilgung schon Altersvorsorge ist und die 4% damit ausgeschöpft sind? Warum sollte kein einfacher Sparvertrag reichen? Gibts da Urteile? An anderer Stelle im Internet list man die Anlageform ist egal.

Und nach Stichtag Scheidungsantrag könnte Kredittilgung (ohne Zinsen) als Altersvorsorge angegeben werden?(Nachehelicher Unterhalt)

Also bringt ein Spar-Vertrag nur für 8 Monate einen Vorteil, wenn überhaupt.

Kann ich denn die Altersvorsorge die meine Frau bei der Unterhaltsberechnung angegeben hat um ihr Netto zu reduzieren anzweifel mit der Begründung das ich ja schon das Haus Tilge, das auch ihr gehört, und damit viel mehr als 4% für ihre Altersversorgung leiste?

Alles Kompliziert.

MFG

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Nö, kompliziert ist daran nichts. Mann muss es halt nur sauber regeln und dabei die Rechtsprechung des BGH berücksichtigen. Das macht ihr beide nicht.

Im Trennungsjahr ist die Höhe des anrechenbaren Wohnwertes Verhandlungssache. Er muss angemessen sein.
Bis zur Scheidung ist alles absetzbar, weil die Ex auch von der Tilgung profitiert. Aber warum so kompliziert gestalten?
Sie ist Mitschuldnerin - also soll sie auch die Hälfte zahlen. Hier gilt es immer zu rechen, was sich bei Anwendung legaler Methoden vorteilhaft auswirkt.
Als Gegenleistung erhält sie von Dir Miete für den Teil des Hauses, der ihr gehört und den Du mitnutzt. Es hat schon Fälle gegeben, da wurden Zimmer zugemauert oder einvernehmlich verschlossen.

Zitat (von DerMuck):
rverweise.

Berry

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Als Gegenleistung erhält sie von Dir Miete für den Teil des Hauses, der ihr gehört und den Du mitnutzt. Es hat schon Fälle gegeben, da wurden Zimmer zugemauert oder einvernehmlich verschlossen.


Zitat (von Sir Berry):
Wenn sie nicht bezahlt, sollte man sich einigen (nachweisbar, also Vertrag). Sie hat einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, kann in dem Vertrag mitberücksichtigt werden. Hat ggf. erhebliche Vorteile im Hinblick auf die U-Berechnung nach Scheidung.


Nö, das kommt erst NACH Ablauf des Trennungsjahrs ins Spiel.
Innerhalb des Trennungsjahrs besteht kein Anspruch auf irgendwelche Nutzungsentschädigungen.
Siehe:
Zitat (von DerMuck):
Ich bin noch im 4. Monat des Trennungsjahres. Zins und Tilgung ist da doch noch egal?


Es wird ein angemessener Wohnvorteil auf dein Gehalt aufgeschlagen (2,5 Zimmerwohnung / je nach Stadt zwischen 300 und 500 Euro, wenn es nicht gerade München ist...)

Innerhalb des Trennungsjahrs ist die eheliche Wohnung / das eheliche Haus absolut unantastbar.
Ein Verkauf darf auch nicht stattfinden, sofern beide Parteien nicht zustimmen.

Zitat (von DerMuck):
einer Einzimmerwohnung gegen weil ich drin geblieben bin. Ist doch OK bis zum Scheidungsantrag oder?

Rechne die Kosten für eine 2 bis 2,5 Zimmerwohnung als Wohnwert.
Und das auch wie gesagt, nur im Trennungsjahr!
Danach - also nach Ablauf des Trennungsjahrs und bis zur tatsächlichen Scheidung, kommst du um eine Nutzungsentschädigung nicht herum.


Zitat (von Sir Berry):
Schon mal daüber nachgedacht, dass auch die Frau auf die Idee kommen könnte das Haus verkaufen zu wollen?

Möchte sie ja nicht... Bzw. nicht an ihn.



Zitat (von DerMuck):
und die Hälfte der Rate nicht bezahlt.

Ihr steht beide zu 50% im Grundbuch und beide zu 50% im Kreditvertrag?
Dann muss sie die Hälfte mit bezahlen!

Des Weiteren muss sie auch die Hälfte für beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Grundsteuer (aber kein Müllgebühren) bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerMuck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

es ist so: ich 2/3 sie 1/3 im Grundbuch weil ich damals viel Kapital hatte.

Es ist ein wirklich schönes neues Haus und hier sind die Preise aktuell auf einem absoluten hoch. Sie würde sofort zum Bestpreis verkaufen! Dann müsste ich raus.

Ich habe das Haus günstigst gebaut. Daher sehe ich eher die Herstellungskosten.

Ich will ihr drittel zu einem günstigeren Preis abkaufen. Warum nicht in der Teilungsversteigerung? Wie errechnet man den angemessenen Wert? Oder ist der auf dem Markt erzielbare der angemessene Wert?

Kann ich wirklich
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Grundsteuer
auf den Monat runterrechnen und dann ihr 1/2 (wir beide+Kinder haben drin gewohnt) oder gemäß Grundbuch (1/3) in Rechnung stellen?

Kann ich wirklich in der Trennungszeit verlangen das sie ab sofort 1/2 (oder 1/3?) des Kreditabtrages bezahlt? Wäre ja ein kleiner Vorteil wegen der 3/7 Regel, oder?

Wenn ich das richtig verstehe wird die Zeit von der Einreichung des Scheidungsantrages bis zur rechtskräftigen Scheidung sehr teuer im Haus weil der Wohnwert für das komplette Haus bei Unterhalt Kinder + Frau angerechnet wird? Oder weil ich Nutzungsentschädigung bezahlen muss? Warum eigentlich ich will nur meine 2/3 nutzen.

Gibt es da eine gute Strategie (außer sich zu einigen)?

Wie wäre es wenn ich für diese Zeit zu meinen Eltern ziehe und dort kostenlos wohne?
Oder sollte ich im Haus wohnen bleiben um für den Fall einer Teilungsversteigerung mehr Einfluss zu haben? (Schotten dicht machen)

Es ist aber richtig das sie nicht ohne mein Einverständnis verkaufen kann? (Ausnahme Teilungsversteigerung)
Was wäre denn wenn ich auch ausziehe und meinen Anteil nicht verkaufen und vermieten möchte?
Leerstand, Laufende Kosten 1/2 2/3 Verteilung?


Leider ist meine ursprüngliche Frage für mich persönlich noch nicht geklärt. Altersvorsorge 4% vom Brutto habe ich nicht. (War in meinen Augen immer das Haus) Sollte ich das sofort ändern? Wäre 200,- im Monat. Als Konsequenz würde sie keinen Trennungsunterhalt mehr bekommen. Anlageform irgendwas mit Festgeld schwebt mir vor. Also nix neues.
Frage ist nur ob das einer Klage stand hält wenn ich zusätzlich das Haus tilge.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Also bei eigentlichen Thema (Altersvorsorge) bin ich raus!

Eine Teilungsversteigerung kann ich dir nicht empfehlen, da das mit ganz erheblichen Kosten + Gerichtskosten verbunden ist...
Zudem ist ja nicht gesagt, dass du bei der Teilungsversteigerung derjenige bist, der den Zuschlag erhält!
Kann ja jeder mitbieten..

Angenommen:
Fiktive Beträge:

Dein Einkommen:
Gehalt netto: 3000 Euro
Wohnvorteil: 300 Euro (angemessene 2,5 Zimmerwohnung) (wird draufgerechnet)
Steuererstattung aus 2016: 50 Euro auf den Monat gerechnet / also 600 Euro Erstattungsbetrag (wird draufgerechnet)
Kilometerpauschale Arbeit: 300 Euro (wird abgezogen)
Kosten für Haus incl. Versicherungen und Grundsteuer: 990 Euro (wird abgezogen)
private Rentenversicherung: 100 Euro (wird abgezogen)
Berufsunfähigkeitsversicherung: 80 Euro (wird abgezogen)

Bereinigtes Netto: 1970,- Euro



Einkommen Frau:
Gehalt netto: 2000 Euro
Steuererstattung: 30 Euro
Kilometerpauschale Arbeit: 50 Euro
Kosten für Haus incl. Versicherungen und Grundsteuer: 330 Euro

Bereinigtes Netto: 1680,- Euro

Aufzuteilender Betrag: 290,-
Trennungsunterhalt: 145,- Euro
Kindesunterhalt: Da bin ich raus... (habe ich keine Ahnung von...)



Zitat (von DerMuck):
Ich habe das Haus günstigst gebaut. Daher sehe ich eher die Herstellungskosten

Das zählt leider nicht!
Einigt euch gemeinsam auf einen Wert des Hauses oder beauftragt einen Sachverständigen (Natürlich mit Kosten verbunden)


Zitat (von DerMuck):
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Grundsteuer

Die Kosten sind hälftig von beiden Parteien zu tragen! Ich habe sie oben in meinem Rechenbeispiel mit eingerechnet!

Zitat (von DerMuck):
Kann ich wirklich in der Trennungszeit verlangen das sie ab sofort 1/2 (oder 1/3?) des Kreditabtrages bezahlt?

Du hast nur geschrieben, dass sie zu 1/3 im Grundbuch steht...
Ich hatte nach Grundbuch und Kreditvertrag gefragt..
Nur weil sie zu 1/3 im Grundbuch steht, muss der Vertrag nicht auch so geregelt sein.
Sollte sie jedoch zu 1/3 im Grundbuch und zu 1/3 im Kreditvertrag stehen, darfst du das von ihr verlangen, ja.



Zitat (von DerMuck):
Wenn ich das richtig verstehe wird die Zeit von der Einreichung des Scheidungsantrages bis zur rechtskräftigen Scheidung sehr teuer im Haus weil der Wohnwert für das komplette Haus bei Unterhalt Kinder + Frau angerechnet wird? Oder weil ich Nutzungsentschädigung bezahlen muss?

Genau. Nach dem Trennungsjahr wird's leider teuer.
Der Wohnwert wird von einer fiktiven Miete für eine 2,5 Zimmerwohnung auf die tatsächlich zu erzielende Miete hochgerechnet..
Zudem musst du eine Nutzungsentschädigung zahlen!
Somit ist der zu zahlende Trennungsunterhalt nach Ablauf des Trennungsjahrs deutlich höher!

Zitat (von DerMuck):
Wie wäre es wenn ich für diese Zeit zu meinen Eltern ziehe und dort kostenlos wohne?

Auch eine Möglichkeit!
Solltest du das in Betracht ziehen, müsste deine Ex dir auch noch hälftig die Kosten für die Heizung zahlen... (Haus darf nicht auskühlen... )

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Als Gegenleistung erhält sie von Dir Miete für den Teil des Hauses, der ihr gehört und den Du mitnutzt. Es hat schon Fälle gegeben, da wurden Zimmer zugemauert oder einvernehmlich verschlossen.

Nö, nicht im Trennungsjahr! Hier wird keine Miete / Nutzungsentschädigung fällig.

Zitat (von Sir Berry):
Falls Du damit die Monatsrate an den Kreditgeber meinst, wäre die Zahlung zunächst in Zins und Tilgung aufzuteilen.
Den Zinsanteil kannst Du direkt gegen die Kosten des Wohnvorteiles rechnen.

Ebenfalls Nö.
Nicht im Trennungsjahr!

Zitat (von Sir Berry):
Wenn die Frau sich nicht auszahlen lassen will, oder auch Du, steht der Weg für eine Teilungsversteigerung offen.

Nö, nicht im Trennungsjahr!
Da hat die eheliche Wohnung / das eheliche Haus Bestandsschutz!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von DerMuck):
Gibt es da eine gute Strategie (außer sich zu einigen)?


Wie ich vorher schon schrieb, sollte man bevor man über Strategien nachdenkt, erstmal rechnen. Und zwar mit Focus auf die Zeit nach der Scheidung. Mir ist schon klar, dass Du aktuell etwas verunsichert bist, aber während des Trennungsjahres hast Du (wie ausgeführt) noch Vorteile, die später wegfallen.
Nur wenn man in der Trennungszeit die falschen Weichen stellt, wirkt sich das auf die Zeit danach, ggf. sogar ein ganzes leben lang aus.

Zitat (von DerMuck):
Wie wäre es wenn ich für diese Zeit zu meinen Eltern ziehe und dort kostenlos wohne?


Dann bestünde ein Anspruch auf Fremdvermietung, alles andere wäre illoyale Vermögensverwendung.

Zitat (von DerMuck):
Oder sollte ich im Haus wohnen bleiben um für den Fall einer Teilungsversteigerung mehr Einfluss zu haben? (Schotten dicht machen)
Gegen einen Gutachterbesuch wirst Du Dich auf diese Weise vermutlich nicht wehren können.
Und selbst wenn doch, würde es angesichts der aktuellen Finanzsituation vermutlich wenig Sinn machen, da es sehr viel Geld aber wenig Angebote am Markt gibt. Natürlich in Abhängigkeit zur Lage gehen viele Objekte weg, die kein Gutachter von innen sah.
Und Du bedenkst dabei nicht, dass Dir die Hütte nur zu 2/3teln gehört. Auch die Ex hat noch Rechte am Haus.

Zitat (von DerMuck):
Altersvorsorge 4% vom Brutto habe ich nicht. (War in meinen Augen immer das Haus) Sollte ich das sofort ändern?
Unbedingt, wenn Du es Dir leisten kannst. Aber wähle eine Anlageform, die auch als Altersvorsorge anerkannt wird. Bedenke dabei aber, dass Du dann auf den Betrag keinen Zugriff hast - auch nicht durch die Hintertür.
Zitat (von DerMuck):
Frage ist nur ob das einer Klage stand hält wenn ich zusätzlich das Haus tilge.

Natürlich. Warum auch nicht? Dein Gedankengang hierzu verschließt sich mir.

Der Wert des Hauses manifestiert sich im zum Feststellungszeitpunkt objektiven Verkehrswert (Marktwert), was bei Deinem 2/3tel Anteil ja von Vorteil ist.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DerMuck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

OK,

wie gesagt ich lese woanders
"Der BGH hat sich bei der Art der zusätzlichen privaten Altersvorsorge sehr großzügig gezeigt,"

das passt irgendwie nicht zu
"Bedenke dabei aber, dass Du dann auf den Betrag keinen Zugriff hast - auch nicht durch die Hintertür."

wie sieht das in meiner Konstellation mit
- Wohngebäudeversicherung
- Grundsteuer
aus? Kann ich die Frau in der Trennungszeit beteiligen indem ich diese Kosten abziehe wie den Kredit?


Und wenn ich es schaffe meiner Frau ihren Anteil abzukaufen, erledigt sich dann der nacheheliche Unterhalt weil sie Geld hat, oder ist es besser diesen explizit auszuschließen - was die Verhandlung allerdings erheblich erschwert?

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von DerMuck):
wie sieht das in meiner Konstellation mit
- Wohngebäudeversicherung
- Grundsteuer
aus? Kann ich die Frau in der Trennungszeit beteiligen indem ich diese Kosten abziehe wie den Kredit?

Ja, an den Kosten für die Grundsteuer, Versicherungen die das Haus betreffen, selbst die Kosten für Wartungen und Reinigung einer Gastherme, Schornsteinfeger etc.
All das darfst du ihr anteilig berechnen.

Zitat (von DerMuck):
Und wenn ich es schaffe meiner Frau ihren Anteil abzukaufen, erledigt sich dann der nacheheliche Unterhalt weil sie Geld hat,

Der nacheheliche Unterhalt richtet sich u.a. nach euren Einkünften.. Du bist bisher noch nicht darauf eingegangen, wer in etwa wie viel verdient...

Zitat (von DerMuck):
oder ist es besser diesen explizit auszuschließen

Beispiel: Du verdienst im Monat 3500,- Euro. Deine zukünftige Ex-Frau hat einen 400 Euro Job..
Selbst wenn ihr den nachehelichen Unterhalt bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung notariell ausschließt, wird der Richter bei der Scheidung nicht spielen..

Sollten die Einkünfte annähernd gleich sein und ihr wollt eine einvernehmliche Scheidung, habt ihr die Möglichkeit, den nachehelichen Unterhalt sowie den Versorgungsausgleich notariell auszuschließen. Diese Urkunde reicht ihr im Vorfeld des Scheidungsverfahrens ein und wird berücksichtig.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DerMuck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

Wäre so ein Produkt mit Laufzeit 15 Jahre geeignet als Altersvorsorge?

"Der Sparplan kann unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist gekündigt werden. Dabei kann nur über
das gesamte Sparguthaben verfügt und das Konto aufgelöst
werden. Teilweise Verfügungen sind nicht möglich.
Bei einer vorzeitigen Verfügung wird der Zinsbonus bis
zum letzten vollen Laufzeitjahr berechnet."

Meine Frau hat als Altersvorsorge eine Bausparvertrag - kann man auch kündigen.

Ich verdiene 3000,- und meine Frau 1500,- Netto, wir sind 12J verheiratet. Ich werde viel mehr für die 2 Kinder Zahlen müsssen.
Daher bekommt die Frau sowieso nich so viel. Aber wie lange wird sie Ehegattenunterhalt bekommen? Insbesondere dann wenn sie eine Auszahlung bekommt?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von DerMuck):
Daher bekommt die Frau sowieso nich so viel. Aber wie lange wird sie Ehegattenunterhalt bekommen?

Nach der Ehe gilt das Prinzip, dass jeder für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich ist...
Kann deine Frau ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten - auf Grund der Kinder beispielsweise - musst du bis zur Einhaltung deines Selbstbehalts alles abgeben.
An erster Stelle kommen allerdings die Kinder... Wenn dann noch was übrig bleibt und deine Ex-Frau bedürftig ist, bekommt deine Ex den Rest.
Auf Grund der hohen Einkommensunterschiede dürfte (meiner Meinung nach) ein Ausschluss des nachehelichen Unterhalts sowie ein Ausschluss des Versorgungsausgleich (der wird Anteilig für die Zeit eurer Ehe berechnet) wenig erfolgreich sein.

1x Hilfreiche Antwort

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