Trennungsunterhalt: Auskunft zu Kapitalerträgen und Pflegegeld

10. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Max Richter
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennungsunterhalt: Auskunft zu Kapitalerträgen und Pflegegeld

Hallo,
zur Geltendmachung von Trennungsunterhalt fordert die Anwältin meiner Noch-Ehefrau Auskunft über meine Kapitalerträge der letzten 3 (!) Jahre sowie über Höhe meines Pflegegeldes (bin 100 behindert und querschnittgelähmt) und dessen Verwendung im Einzelnen. Ist das okay?
Reicht bei den Kapitalerträgen nicht das letzte Jahr, und ist das Pflegegeld nicht als zweckgebundene Leistung beim Unterhaltsanspruch zu vernachlässigen? Insbesondere die Verwendung ist fast jeden Monat unterschiedlich (Pflegedienst, private Pflegeperson, Medizin und Hilfsmittel). Wäre ein Riesenaufwand, das nachzuweisen!

Vielen Dank für jede Hilfe!
Max

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

So scheint leider.
Pflegegeld kann als Einkommen zugerechnet werden, wenn nicht nachweisbar ist, dass das Pflegegeld tatsächlich verbraucht wird.du hast doch sicher auch einen Anwalt...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Die Einkommensauskunft steht deiner Noch-Ehefrau zu. Und deshalb solltest du diese auch erteilen.

Wie hoch der Anspruch auf Trennungsgeld dann ausfällt, das ist aber eine ganz andere Frage. Und da solltest du zusehen, dass du DEINE Rechte geltend machst !

Wenn die Höhe deiner Einkünfte aus Kapitalvermögen stark schwankt, dann kann schon Auskunft für die vergangenen drei Jahre gefordert werden. Aber ob man jetzt einfach den MIttelwert dieser Einkünfte als Einkommen festsetzen kann, darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein.

Es liegt an dir nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen, welche Kapitalerträge tatsächlich künftig zu erwarten sind. Wenn sich die Kapitaldecke etwa deutlich verringert hat, kann man durchaus die Mittelwertbildung erfolgreich abwehren ! Oder wenn frühere Einkünfte auf langfristig vereinbarten hohen Zinsen beruhen, diese Verträge aber jetzt ausgelaufen sind und nun nur noch magere Zinsen erzielt werden. Auch das kann man erfolgreich geltend machen ! In Ruhe nachdenken, wie denn realistische Annahmen zu deinem zu erwartendem Einkommen aussehen. Der Richter wird letzten Endes entscheiden, wie hoch deine Kapitalerträge angesetzt werden.

Zitat (von Max Richter):
Insbesondere die Verwendung ist fast jeden Monat unterschiedlich (Pflegedienst, private Pflegeperson, Medizin und Hilfsmittel). Wäre ein Riesenaufwand, das nachzuweisen!


Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich mir diese Mühe machen! Durch deine Behinderung hast du doch vermutlich jede Menge Aufwendungen, die einkommensmindernd geltend gemacht werden können. Auch wenn manche Aufwendungen steuerrechtlich nicht geltend gemacht werden können, so könnten sie doch unterhaltsrechtlich von Belang sein. Ich könnnte mir auch vorstellen, dass bei entsprechender Befindlichkeit eine gewisse Bildung von Rückstellungen für eine mögliche Verschlechterung deiner Situation "durchgehen" könnten. Das solltest du möglichst mit ärztlichen Gutachten untermauern.

Ich hab dir ein paar Denkanstöße geliefert. Also, scharf nachdenken, Belege sammeln ... und möglichst einen erfahrenenen Fachanwalt einschalten, den du mit guten Unterlagen "fütterst": .

[edit]

Noch etwas: du solltest jetzt einfach die verlangte Auskunft erteilen. Knapp aber sachlich richtig. Und dann wartest du erst mal ab, was die Gegenseite fordert, ehe du dagegen argumentierst ! Schön das Pulver trocken halten ! :)

-- Editiert von Marcus2009 am 11.04.2017 07:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

M.E. gehört das Pflegegeld zum Einkommen, denn das wird ja nicht zweckgebunden bezahlt. Allerdings sind die Pflegekosten dann wiederum im Rahmen der Bereinigung in Abzug zu bringen. Eigentlich musst Du doch nur die Summe Deiner Rechnungen, die Du bezahlt hast addieren. Oder aber die Posten von Deinem Konto.

Aus Gründen der Waffengleichheit würde ich das aber auch über einen Anwalt erledigen lassen. Noch ein Tipp. Es ist ja eher unwahrscheinlich, dass hier noch Unterhalt nach der Scheidung gezahlt werden muss. Es ist also in ihrem Sinne, die Scheidung möglichst lang hinauszuzögern, in Deinem, dass es möglichst schnell passiert. Mitunter kann man sowas beschleunigen, indem man "gebündeltes Bares" anbietet, zur Abgeltung aller finanziellen Ansprüche. Ein erfahrener alter Anwalt erzählte mir mal, er habe in so Fällen häufig "einen Koffer voll Bargeld" mit in den ersten Gerichtstermin gebracht, habe diesen göffnet und die Gegenseite reingucken lassen. Die Geldgier war dann immer so groß, dass die Unterhaltsfrage geklärt und die Ehe geschieden war. Aber sowas nie alleine machen, immer mit Anwalt!

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 11.04.2017 08:46

-- Editiert von wirdwerden am 11.04.2017 08:52

1x Hilfreiche Antwort

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