Trennungs- und Kindesunterhalt

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sonicht8x4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungs- und Kindesunterhalt

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, deswegen weiß ich leider nicht ob bereits eine ähnliche Frage gestellt wurde.
Ich lebe seit einigen Monaten von meinem Mann getrennt. Wir haben auch einen gemeinsamen Sohn.
Momentan befinde ich mich in Erstausbildung, die ich voraussichtlich in einem Jahr beenden kann.
Mein Mann arbeitet in einem 3-Schichtbetrieb, dies auch bis zu unserer Trennung.
Einige Wochen nach meiner Trennung suchte ich einen Anwalt auf, um den Trennungs- und Kindesunterhalt berechnen zu lassen.
Daraufhin wurde mein Mann angeschrieben um seine Lohnabrechnungen zu zu schicken.
Wenige Tage nach Zugang dieses Schreibens, suchte mein Mann seinen Arzt auf um sich ein Attest zur Schichtuntauglichkeit ausstellen zu lassen.
Laut diesem Attest leidet er an Schlafstörungen, die durch die Arbeit bedingt ist und ein Wechsel auf die Frühschicht wird geraten!
Zuvor klagte er nie unter Schlafstörungen.

Unser Trennungsjahr endet erst Ende diesen Jahres und bereits jetzt wechselte er seine Steuerklasse.
Dadurch das er auf den 3-Schichtbetrieb verzichtet, seine Steuerklasse gewechselt hat, einen Wohnungskredit zu tilgen sowie freiwillige Zahlungen
in eine Altervorsorge vornimmt, hat sich sein Nettoeinkommen sehr verringert.

Dadurch ergibt sich für unseren Sohn nur noch der Mindestunterhalt und für mich bleibt nichts mehr.
Dadurch das ich mich in Ausbildung befinde, bin ich leider sehr auf diesen Unterhalt angewiesen.
Mir fällt es sehr schwer zu Glauben das durch dieses Attest mein Mann sich seiner Unterhaltspflicht entziehen kann.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat sonst einen Rat was ich machen könnte?
Freue mich auf hilfreiche Kommentare.

Vielen Dank schon mal.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Erfahrungen... Ja, kann man so sagen. Es fällt vielen getrennten/geschiedenen Ehepartnern auf, die jahrelang für die Familie geschuftet haben und nun plötzlich alleine da sitzen, daß es vielleicht mal an der Zeit wäre, nach sich selbst zu schauen... Ich meine das ohne Wertung.

Eine ärztliche Empfehlung ist noch nichts in Stein gemeißeltes, aber es fiele Ihrem Mann sicher nicht schwer, sich ein konkretes ärztliches Attest zu besorgen... Der Ausgang wäre der gleiche. Sie müssten es Ihrem Mann nachweisen können, dass er sich nur drücken will. Schwierig, sehr schwierig.

Vielleicht haben hier andere noch Ideen, wie man das noch einfangen kann.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt nur gegenüber minderjährigen Kindern. Da der Mindestunterhalt für das Kind offenbar gesichert ist und der Unterhaltsschuldner weiterhin Vollzeit arbeitet, ist da das Ende der Fahnenstange erreicht.
So lange Sie nicht Nachweisen können, dass der Unterhaltsschuldner nur deshalb sein Einkommen verringert hat, um Ihnen weniger zahlen zu müssen, sieht es mau aus. Mit Vollzeitarbeit im erlernten Beruf ist die Erwerbsobliegenheit erfüllt - auch wenn die Vollzeitabeit nur noch tagsüber stattfindet und keine Nachtzuschläge anfallen.

Zitat:
Dadurch das ich mich in Ausbildung befinde, bin ich leider sehr auf diesen Unterhalt angewiesen.

Wenn Sie noch in Erstausbildung sind, könnte eine Unterhaltspflicht Ihrer Eltern wieder in Betracht kommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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