Trennung bei eheähnlicher Gemeinschaft - Ansprüche?

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
statusquo1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennung bei eheähnlicher Gemeinschaft - Ansprüche?

Guten Tag zusammen,

wir stellen uns folgende rein hypothetische Situation vor:

Ein Paar lebt 10 Jahre lang zusammen, ohne verheiratet zu sein umd ohne gemeinsamen Kinder zu haben. Dann verlässt sie ihn. Sie verlangt nun von ihm die Herausgabe der Hälfte des Sparvermögens. Sie vertritt den Standpunkt, daß ihr die Hälfte dieser Ersparnisse zustehen, da die beiden eine eheähnliche Gemeinschaft gebildet hätten und da sie auch berufstätig gewesen sei und ihr Gehalt auf das von beiden genutzte Konto ging. Genauer gesagt war es ein Einzelkonto, das auf seinen Namen lief und nicht auf ihren und für das sie eine Kontovollmacht hatte. Diese Kontovollmacht wurde ihr von ihm während der Trennung wieder entzogen.

Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen den Beiden: Er hat die ganzen 10 Jahre lang vollzeit gearbeitet und sie hat nur ca fünf Jahre gearbeitet. Daher hat er also viel mehr Geld eingebracht als sie und daher ist er der Meinung, daß er ihr kein Geld geben muß.

Sie ist ausgezogen und hat alle Sachen, die ihr gehören, mitgenommen. Sie meint, daß ihr zusätzlich die Hälfte der Ersparnisse zustehen, die auf dem Konto liegen.

Er ist dagegen der Meinung, daß ihr nichts zusteht.

Wie ist hier die Rechtslage? Hat sie einen Anspruch auf die Auszahlung eines Teils der Ersparnisse? Vermutlich muß sie ihn verklagen, um Geld zu erhalten, aber die Erfolgsaussichten eines Gerichtsprozesses dürften für sie schlecht sein, weil die beiden nicht verheiratet sind und sie viel weniger Geld in den gemeinsamen Haushalt eingebracht hat, oder?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Sie verlangt nun von ihm die Herausgabe der Hälfte des Sparvermögens. Sie vertritt den Standpunkt, daß ihr die Hälfte dieser Ersparnisse zustehen, da die beiden eine eheähnliche Gemeinschaft gebildet hätten und da sie auch berufstätig gewesen sei und ihr Gehalt auf das von beiden genutzte Konto ging.

Diese Ansicht ist falsch.
Zitat:
Wie ist hier die Rechtslage? Hat sie einen Anspruch auf die Auszahlung eines Teils der Ersparnisse?

Wenn alles über ein Konto gelaufen ist (Miete, laufende Ausgaben etc.) dürfte die Berechnung ihres Sparanteils schwer zu beweisen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

1) ist das, weil es sich nur um eine Zweckgemeinschaft gehandelt hat, kein familienrechtliches Problem.

2) müsste sie, wie bei einer Auseinandersetzung unter Fremden mit Zu- und Abfluss der Mittel die Entstehung eines aufzuteilenden Gemeinschaftsguthabens beweisen.

Dazu zwei sehr stark vereinfachte Beispiele:

A) er zahlt regelmäßig 1000 € ein, sie regelmäßig 500 €.
der regelmäßige Abfluss für Gemeinschaftsausgaben beträgt 1000 €
Das gemeinsamme Guthaben beträgt 500 €, wird aber objektiv nur aus seinen Zahlungen angespart. Im Aufteilungsprozess fallen ihm also die 500 € zu.

B) Einzahlungen wie bei A
der regelmäßige Abfluss betragt aber nur 800 €
Wertzuwachs 700 €, Aufteilung 600 € er - 100 € sie.

Soweit recht einfach aber arbeitsintensiv.

Problematisch wirds, wenn neben Gemeinschaftsausgaben auch Individualausgaben anfallen und erst recht, wenn man sich wegen der abweichenden Einkommen verbunden mit der Aufteilung der z.B. Haushaltsaufgaben auf eine andere Verteilung der Gemeinschaftsaufgaben verständigt hat - kann auch kongludent erfogen!

Ich rate dazu, sich auf einen vernünftigen Wert unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Hausratgegenstände zu einigen, denn die rechtlich korrekte Auseinandersetzung kostet viel viel Zeit und Nerven.

Aber die Frage, hat sie pauschal Anspruch auf die Hälfte ist mit einem klaren "nein" zu beantworten.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
statusquo1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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