Hallo liebe Mitglieder,
meine Ex Partnerin und ich sind im August 2016 zusammengezogen und haben uns im Januar 2017 getrennt. Die angeschafften Gegenstände wie Möbel, Geschirr und Deko haben wir möglichst 50:50 aufgeteilt. Mein Anteil liegt bei etwa 5000 Euro, bei der Ex Partnerin etwa 4400 Euro.
Nun möchte meine Ex Partnerin Möbel im Wert von 7200 Euro behalten und was mir bleibt hatte einen Anschaffungswert von ca 2000 Euro. Gegen meinen willen hat sie schon Möbel aus der Wohnung geschafft und will mir für den Rest nur 1500 Euro auszahlen. Vom Wert her gesehen müsste ich noch 2700 Euro (anteilig gesehen) bekommen. Bekommen soll ich aber nach Ihrer Aussage maximal 1000-1500 Euro.
Ist das gerecht, bzw. rechtens? Wieso möchte Sie nun noch finanziell davon profitieren? Was kann ich dagegen tun?
Es wurden auch alle gemeinsamen geschenkten Gegenstände ihrer Familie aus den letzten 2 Jahren mitgenommen, vom Wasserkocher bis hin zur Waschmaschine! Ist das auch okay?
Trennung: Auszahlung bei Möbeln
26. März 2017
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Frage vom 26. März 2017 | 18:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung: Auszahlung bei Möbeln
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#1
Antwort vom 26. März 2017 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (38342 Beiträge, 13980x hilfreich)
Na ja, das war ja eine Turbo-Beziehung/Trennung. Da Ihr nicht verheiratet ward, ist es ganz einfach. Jeder behält, was er bezahlt hat, also, was ihm gehört. Das sollte nach so kurzer Zeit doch noch rekronstruierbar sein.
wirdwerden
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