Trennung, Ausbildung und Wohnung !

17. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Trennung, Ausbildung und Wohnung !

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

Nachdem mein Lebenspartner mich betrogen hat, habe ich mich für die Trennung und später für die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden .

Nach der Trennung habe ich von ihm mündlich sowie auf (whatsapp) ein Versprechen bekommen.
Er bleibt in der besseren Steuerklasse und ich darf für die dauer meiner Ausbildung weiterhin kostenlos in der Wohnung bleiben (er ist umgezogen).

Jetzt, nach 4 Monaten meiner Ausbildung hat er plötzlich die Wohnung gekündigt. Ich habe die ganze zeit nach einer neuen Wohnung gesucht, finde aber nichts bezahlbares. Wohnheime kommen für meinem Alter auch nicht in Frage.

Ich werde also bald auf die Strasse landen und meine Ausbildung würde auch zu ende sein, da ich in der Probezeit bin und immer Anwesend sein muss.

Ich habe ihm jetzt ein Brief geschickt (Trennungsbrief) und gleichzeitig habe ich beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragt ( warte noch auf die Bewilligung). Ich hoffe ich habe bis jetzt alles richtig gemacht.

Mein Ziel ist es nicht mich zu rechen, sondern geltendes Recht auszuschöpfen,

Zu meinem Gehalt : 700 Netto
Er: 2400 Netto

Wenn ich jetzt aus der Wohnung rauskomme. Hätte ich dann eventuell Anspruch auf Ehegattenunterhalt bzw. das er etwas aus seinem Gehalt abgibt bis das Trennungsjahr durch ist?

Ich habe zwar eine 1 Zimmerwohnung gefunden. Doch mit 650 euro Warm würde ich nur noch 50 euro im Monat für mein Lebensunterhalt haben.

Ich würde mich über jede Antwort und Unterstützung freuen. Denn die Ausbildung ist mir sehr wichtig und ich will nicht, dass mein Ex mir dies vermasselt.

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hätte ich dann eventuell Anspruch auf Ehegattenunterhalt bzw. das er etwas aus seinem Gehalt abgibt bis das Trennungsjahr durch ist? Ja. Grob überschlagen wären das ca. 700 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Hätte ich dann eventuell Anspruch auf Ehegattenunterhalt bzw. das er etwas aus seinem Gehalt abgibt bis das Trennungsjahr durch ist? Ja. Grob überschlagen wären das ca. 700 Euro.


Vielen Dank für die Antwort.

Soweit ich weiß, zahlt er über 600 euro seine Schulden ab. Könnte es also sein, dass gar kein Anspruch besteht ?

Danke

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Könnte es also sein, dass gar kein Anspruch besteht ? Nö.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Könnte es also sein, dass gar kein Anspruch besteht ? Nö.


Und wie kann er dann seine Schulden bezahlen?

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Unterhalt geht sonstigen Schulden natürlich vor. Aber Sie können natürlich auf den Unterhalt verzichten, wenn Sie so besorgt um seine finanzielle Lage sind. Vom Sozialstaat haben Sie in dem Fall allerdings auch nichts zu erwarten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.345 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.