Sehr geehrte Damen und Herren, wie sieht die Rechtslage aus wenn man eine Unterlassungserklärung
Totalverweigert und nicht unterschreibt, kann der oder die dies Einklagen und wenn ja und man sich weiterhin verweigert, wie lange kann man ins Gefängnis gehen wegen einer Totalverweigerung einer Unterlassungserklärung zu Unterschreiben? Kann man überhaupt ins Gefängnis wegen so was kommen?
-- Editier von kmaier504 am 26.01.2016 23:35
Totalverweigerung einer Unterlassungserklärung
26. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2016 | 23:34
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 12x hilfreich)
Totalverweigerung einer Unterlassungserklärung
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Januar 2016 | 11:31
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:ie sieht die Rechtslage aus wenn man eine Unterlassungserklärung Totalverweigert und nicht unterschreibt, kann der oder die dies Einklagen
Ja.
Zitat:wenn ja und man sich weiterhin verweigert, wie lange kann man ins Gefängnis gehen
Gar nicht. Denn wenn die Unterlassung erfolgreich eingeklagt wurde, dann braucht man ja keine Unterlassungserklärung mehr zu unterschreiben. Die Unterlassungserklärung ist ja dafür da, die Sache außergerichtlich zu regeln und ein Gerichtsverfahren abzuwenden.
Zitat:Kann man überhaupt ins Gefängnis wegen so was kommen?
Nein.
Aber wenn man eine Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, verklagt wird, und das Gericht den Unterlassungsanspruch als gerechtfertigt ansieht, hat man halt die Kosten eines verlorenen Prozesses am Hals. Das kann im worst case ein höherer fünfstelliger Betrag sein.
#2
Antwort vom 27. Januar 2016 | 12:47
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Vor allem riskiert man, daß eine einstweilige Verfügung ergeht samt Kostentragungspflicht. Dagegen vorzugehen ist kostentechnisch ein hohes Prozeßrisiko (da der Unterlassungsanspruch in der Regel besteht). Gibt man hingegen eine UE ab, riskiert man weniger, wenn man sich danach "nur" noch um die Anwaltskosten streitet.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Februar 2016 | 17:11
Von
Status: Praktikant (712 Beiträge, 114x hilfreich)
Ausserdem kann das Gericht auch - vereinfachgt gesagt - die Unterlassungserklärung für Dich unterschreiben wenn der Richter den Unterlassungsanspruch des Abmahners anerkennt.
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten