Totalverweigerung einer Unterlassungserklärung

26. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
kmaier504
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)
Totalverweigerung einer Unterlassungserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren, wie sieht die Rechtslage aus wenn man eine Unterlassungserklärung Totalverweigert und nicht unterschreibt, kann der oder die dies Einklagen und wenn ja und man sich weiterhin verweigert, wie lange kann man ins Gefängnis gehen wegen einer Totalverweigerung einer Unterlassungserklärung zu Unterschreiben? Kann man überhaupt ins Gefängnis wegen so was kommen?

-- Editier von kmaier504 am 26.01.2016 23:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
ie sieht die Rechtslage aus wenn man eine Unterlassungserklärung Totalverweigert und nicht unterschreibt, kann der oder die dies Einklagen

Ja.

Zitat:
wenn ja und man sich weiterhin verweigert, wie lange kann man ins Gefängnis gehen

Gar nicht. Denn wenn die Unterlassung erfolgreich eingeklagt wurde, dann braucht man ja keine Unterlassungserklärung mehr zu unterschreiben. Die Unterlassungserklärung ist ja dafür da, die Sache außergerichtlich zu regeln und ein Gerichtsverfahren abzuwenden.

Zitat:
Kann man überhaupt ins Gefängnis wegen so was kommen?

Nein.
Aber wenn man eine Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, verklagt wird, und das Gericht den Unterlassungsanspruch als gerechtfertigt ansieht, hat man halt die Kosten eines verlorenen Prozesses am Hals. Das kann im worst case ein höherer fünfstelliger Betrag sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Vor allem riskiert man, daß eine einstweilige Verfügung ergeht samt Kostentragungspflicht. Dagegen vorzugehen ist kostentechnisch ein hohes Prozeßrisiko (da der Unterlassungsanspruch in der Regel besteht). Gibt man hingegen eine UE ab, riskiert man weniger, wenn man sich danach "nur" noch um die Anwaltskosten streitet.

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#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ausserdem kann das Gericht auch - vereinfachgt gesagt - die Unterlassungserklärung für Dich unterschreiben wenn der Richter den Unterlassungsanspruch des Abmahners anerkennt.

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