Tod der Kindsmutter nun Probleme mit Sorgerecht

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)
Tod der Kindsmutter nun Probleme mit Sorgerecht

Hallo,

manchmal spielt das Leben einem böse mit.

Kollege, in Arbeit, geschieden, 2 Kinder.

1 Kind lebt bei ihm, anderes Kind lebte bei Mutter. Beide leben in gleicher Stadt, es kam zu Besuchen von den Kindern bei den gegenseitigen Eltern.
Kollege fliegt in Urlaub, Tochter (fast 18) bei Tante derweil (bzw Tante bei Tochter), nach 3 Tage Meldung von Kindernothilfe, dass sich der Sohn dort befindet, weil Frau tot (Selbstmord).

Kollege fliegt sofort mit nächster Maschine heim und will Sohn von Nothilfe abholen, machen die Theater, weil er ja "nur" das halbe Sorgerecht habe (Sorgerecht war geteilt). Junge (16) geht aber mit.

Junge war 1 Tag neben seiner toten Mutter und wusste sich nicht zu helfen, bis Bruder der Mutter anrief und dann alles erfuhr.
Beim Jugendamt bekommt er das Sorgerecht nicht, es würde ein Betreuer gestellt.

Was er bekommt ist eine Rechnung von über 4000€ für die Unterbringung in der Nothilfe (Kinderheim wohl monatlich - Junge war "nur" 3 Tage dort) und den Hinweis, dass der Betreuer des Jungen zukünftig für die Betreuung des Erbes monatlich 500€ zu bekommen hätte. Und er möchte doch bitte Kindergeld beantragen. Und man legte ihm nahe, den Jungen doch bitte länger dort zu lassen.

Kollege hat Jungen jetzt bei Tante und Onkel (die er kennt und auch sehr mag) untergebracht und sofort psychologische Hilfe für Jungen organisiert, Junge geht auch nächste/übernächste Woche in Kur um Abstand zu finden. Danach wird er zu seinem Vater gehen (so ists geplant), der jetzt neue Wohnung sucht und umziehen will, damit beide Kinder Platz haben.

Die Fragen:
Kann es wirklich sein, dass er bei geteiltem Sorgerecht Probleme bekommt, das Sorgerecht für seinen Sohn zu bekommen?

Kann es wirklich sein, dass ein Betreuer (Vermögensverwalter?) für das Aufbewahren des Erbes 500€/Monat bekommt?
(Mein Kollege hat Arbeit und braucht das Erbe seiner Kinder nicht, im Notfall würde eine reiche Familie hinter ihm stehen - es geht jetzt halt ums Prinzip) - zu verwalten, bis das Kind 21 Jahre alt ist.
Zudem muss das Erbe ja auch geteilt werden mit der Schwester des Jungen, die beim Kollegen wohnt.
Das Erbe ist nicht gering, es steht u.a ein größere Haus zur Debatte, dessen Wert der Kollege durchaus kennt, da er der Exfrau das Haus bei der Trennung ohne Auflagen überlassen hatte sowie eine seinerzeit gutgehende kleine Firma, ebenfalls ohne irgendwelche Auflagen.

Wieso wollen die 4000€/Monat für die Unterbringung des Kindes?
(Suggeriert mir, dass uns allen ein Kind im Monat 4000€ kostet, soviel verdient kaum jemand, was machen die, wenn die 2 Kinder haben?) Wie soll er das aufbringen, er hat zwar einen Job, aber ist selbst kein Krösus. Für sich und seine Tochter hat er um die Hälfte dessen, was er zahlen soll.

Er musste den Jungen zudem jetzt auch erstmal neu einkleiden und mit notwendigem bestücken (Hygieneartikel, Taschen, was man halt so braucht, wenn man sozusagen nackt ist), weil er nicht in das Haus der Ex darf (auch nicht in Begleitung), um die Habseligkeiten des Sohnes zu holen (incl. Schulsachen - aber das hat sich jetzt wegen Therapie und Kur eh erledigt). Vermutlich wird da noch ermittelt.

Was ist also für den Kollegen zu tun?

Über Antworten freue ich mich und möchte mich schon bedanken.
Sam

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Er sollte sofort einen guten Anwalt suchen und diesen beauftragen. Da scheint einiges schief zu laufen.

Besteht das GSR (Gemeinsames SorgeRecht, geteiltes/halbes gibt es nicht ;-) ) geht das ASR beim Tod des anderen Elternteils automatisch auf den überlebenden Elternteil über. Das JA hat da erstmal nichts mitzumischen (außer eben im Notfall die Inhobhutnahme, da der Vater nicht sofort greifbar war). Auch die Bestellung eines Betreuers scheint mir ein wenig zu schnell gegangen zu sein.

Aber wie kam das?

Zitat:
Junge war 1 Tag neben seiner toten Mutter und wusste sich nicht zu helfen, bis Bruder der Mutter anrief und dann alles erfuhr.


Reden wir von einem normal entwickelenten jungen Menschen, oder einem Jugendlichen mit Handycap?

Zitat:
zu verwalten, bis das Kind 21 Jahre alt ist.


Auch wieder Unsinn. Mit 18 ist das Kind (bzw. die Kinder) volljährig und dürfen ohne Einschränkungen über das Erbe verfügen. Es sei denn die Mutter hat per Testament etwas anderes bestimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es gibt kein geteiltes Sorgerecht. Für welchen Teil sollte das jeweilige Elternteil denn sorgen? Einer von der Taille abwärts und einer für das drüber? Oder wird längs geteilt? Ich schreib das bewusst so, damit man sieht, wie abwegig schon die Vokabel ist. Es gibt gemeinsames Sorgerecht. Wenn das nicht irgendwie eingeschränkt ist, kann der Vater alles, was die Unterbringung des Kindes u.s.w. betrifft, allein entscheiden. Er braucht kein Jugendamt, niemanden. Ausnahme: Kindeswohlgefährdung. Aber diese Spielregeln greifen hier ja wohl nicht.

Wenn er allerdings der Unterbringung wo auch immer zugestimmt hat, dann muss er eventuell auch für die Kosten aufkommen, das SGB VIII hilft da weiter. Wenn er denn dazu in der Lage ist. 4000 €, das bewegt sich im Rahmen der Kosten. So Heimplätze sind nun mal teuer. Geht ja nicht nur um Essen und Trinken. Gegen so einen Bescheid Widerspruch einlegen, dann wird gerechnet und gut ist.

Wieviel die Verwaltung vom Erbe kostet, ist in so Fällen festgelegt. Ich gehe mal davon aus, dass insoweit seitens des Familiengerichts ein Vermögenspfleger eingesetzt ist. Der arbeitet nach festgelegten Gebühren, muss das alles bei Gericht einreichen, ehe es bewilligt wird.

Wahrscheinlich hat der Kollege Dir nicht alles erzählt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

Nunja,
mein Kollege rief mich total überfordert an und wollte erstmal seine Sorgen los werden.

Der Junge ist normal entwickelt, vielleicht etwas mutterlastig gewesen, er ist zum Vater zu Besuch, nach 1-2 Tagen und vielen "besorgten SMS" der Mutter, dass sie ja allein sei, wollte er stets wieder zu ihr.
Nun ist er mit 16 aber auch in einem Alter, da geht einem wohl alles durch den Kopf, wenn man von der Schule heim kommt und die Mutter tot auffindet.

Auch er ist der Meinung, dass er automatisch das Sorgerecht für den Jungen hat - wenn jetzt nicht irgendwelche Gründe gegen den Vater aus der Vergangenheit sprechen, welche es nicht gibt.

Die ersten Worte des Jungen waren, als sein Vater ihn abgeholt hat aus der "Inobhutnahme": stirbst Du jetzt auch bald?
Reden tut der Junge so gut wie nix, nur, ob er Essen mag oder Trinken. Am Wochenende war seine Schwester mit Vater bei ihm und beide (Kinder) haben versucht sich gegenseitig zu trösten.

Er ist jetzt 2 Städte weiter bei Tante (Schwester des Kollegen) und Onkel, die er schon immer mochte, damit er Abstand gewinnen kann, Therapie ist schon - da fackelt mein Kollege nicht lange und hat diesbezüglich auch genug Kontakte. Die Sommerferien wird er dann noch in Kur gehen und danach zur Familie nach Spanien um dann hoffentlich nach den Ferien gestärkt wieder in die Schule zu können.

Und zum Anwalt ist er (der KOllege) jetzt auch.
Danke für die Antworten.

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