Testament und Pflichtanteil Enkel bzw Sohn

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Testament und Pflichtanteil Enkel bzw Sohn

Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit einigen Erbrecht fragen.

Fall 1:
Mein Vater hat ein kleines Haus, was er meiner Mutter, Mir und meiner Schwester vererben möchte.
Er hat dazu ein handschriftliches Testament geschrieben.
Nun habe ich aber ein uneheliches Kind, wie weit kann dieses Probleme machen?

Fall 2:
Ich bin verheiratet und habe ein eheliches Kind.
Wenn ich eines Tages ein Haus besitze und versterbe und das Haus zum leben meiner Frau und eheliches Kind gedacht ist.
Wie kann dann dort ein uneheliches Kind finanzielle Probleme machen?
Kann es sein, das es sogar dazu kommen könnte das meine Frau das Haus verkaufen müsste um dem uneheliches Kind Geld geben zu können?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich aber ein uneheliches Kind, wie weit kann dieses Probleme machen?

Solange Du lebst, gar nicht.
Zitat:
Wie kann dann dort ein uneheliches Kind finanzielle Probleme machen?

Dem leiblichen Kind steht der Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Anteils in bar) zu.
Zitat:
ann es sein, das es sogar dazu kommen könnte das meine Frau das Haus verkaufen müsste um dem uneheliches Kind Geld geben zu können?

Woher der/die Erben das Geld nehmen, um den Pflichtteil zu zahlen, ist deren Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Woher der/die Erben das Geld nehmen, um den Pflichtteil zu zahlen, ist deren Problem.


Wenn deswegen das Haus verkauft werden müsste, kann die Auszahlung des Pflichtteils gestundet werden (§ 2331a BGB )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn Ich und meine Frau ein Hauskaufen würden und beide im Grundbuch stehen würden, dabei eine Eheliche Tochter hätten.
Wie viel Prozent des Hauses würde dann meinem nicht ehelichen Sohn gehören bei meinem Tode?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Wie viel Prozent des Hauses würde dann meinem nicht ehelichen Sohn gehören bei meinem Tode?

Wenn der Sohn "enterbt" wurde, erhält er keinen Anteil am Haus. Der Pflichtteilsanspruch ist lediglich ein Anspruch in bar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie viel Prozent in Bar wäre das dann oder wird ein Haus nicht eingerechnet, wenn es bewohnt wird?
Eine Enterbung für das Haus ist das möglich, und würde er dann keine Anrecht auf Geldwert zum Haus haben?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn es ein eheliches und ein nicht eheliches Kind gibt, dann würde des nicht ehelichen Kindes 1/8 des Nachlasswertes betragen. Wenn das Haus 50/50 auf den Namen beider Ehegatten läuft, also 1/16 vom Hauswert.

Ein Haus wird auch dann eingerechnet, wenn es bewohnt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie sieht die Lage aus, wenn nur meine Frau im Grundbuch steht?
Und ist es überhaupt möglich das Sie im Grundbuch alleine drin steht, weil sie aus Serbien ist?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.302 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen