Eine Erbengemeinschaft besteht aus 4 Erben, von denen einer derzeit als verschollen gilt. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt und er hat sich seit mehreren Jahren bei den anderen Erben nicht gemeldet. Er weiß somit auch nicht, dass er 1/4 eines Hauses geerbt hat. Möglicherweise lebt er auch nicht mehr.
Für die Wahrnehmung seiner Interessen wurde ein Anwalt eingesetzt. Da den anderen Erben (2 von ihnen bewohnen das Haus) eine Auszahlung des Verschollenen nicht möglich ist, will der Anwalt nun eine Teilungsversteigerung beantragen.
Dies obwohl andere Familienmitglieder angeben, der Vermisste habe früher immer geäußert, im Erbfalle selber im Hause leben zu wollen.
Kann eine Teilungsversteigerung verhindert werden?
Teilungsversteigerung für verschollenen Erben ?
14. Januar 2017
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Frage vom 14. Januar 2017 | 19:59
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 319x hilfreich)
Teilungsversteigerung für verschollenen Erben ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2017 | 21:02
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Nein.
#2
Antwort vom 14. Januar 2017 | 21:26
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatNein. :
Aber man kann selbst mitbieten bei der Versteigerung und so das Haus "retten" für die Familie.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Januar 2017 | 17:11
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 319x hilfreich)
Danke für die prägnanten Antworten!
Aus meiner laienhaften Sicht ist immerhin interessant, dass ein Externer als Vertreter des Verschollenen das Haus unter den Hammer bringen kann und der mutmaßliche Wille des Erben dabei keine Rolle spielt.
Vermutlich muss man Jurist sein um das so richtig zu verstehen....
#4
Antwort vom 17. Januar 2017 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Nö, dazu muss man kein Jurist sein. Fakt ist, dass der Verschollene den Unterhalt des Hauses mit schuldet. Also Steuern, Versicherungen, Reparaturen, Schnee schippen, Strassen/Anliegergebühren u.s.w. Wovon soll der Anwalt diese Schulden regulieren? Die darf er letztlich nicht auflaufen lassen.
wirdwerden
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