Tante vor 2,5 Jahren verstorben, jetzt erst Testamentseröffnung???

14. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)
Tante vor 2,5 Jahren verstorben, jetzt erst Testamentseröffnung???

Die Tante meiner Mutter ist vor rund 2,5 Jahren verstorben (November 2014), Nachkommen gibts nicht, als Erben sind meine Mutter, meine Schwester und ich zu je 1/3 eingesetzt. Dieses notariell beglaubigte Testament ist bekannt und war beim Nachlassgericht seit 1989 hinterlegt. Es ist ja auch beim Tod des Onkels 1991 bereits einmal eröffnet worden.

Jetzt bekomme ich Post vom Nachlassgericht, dass man erst jetzt vom Tod der Erblasserin erhalten hat und deshalb die Testamentseröffnung erst jetzt erfolgt und auf diesem Wege. Einige Sachen sind aber trotzdem merkwürdig und deshalb hab ich mehrere Fragen, Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Das Schreiben ist mir am 12.05.17 zugegangen. Datiert ist es mit zwei Daten, einmal mit "14.11.2016 gef." (was auch immer das heißen sol???) und zum zweiten mit 10.05.2017. Ich wohne nicht mehr unter der im Testament angegebenen Adresse, meine Mutter und Schwester aber, bedeutet das hier dennoch, dass die bald ein halbes Jahr gebraucht haben, um mich ausfindig zu machen?

Muss nicht zur Abwicklung der Erbsache ein Erbschein ausgestellt werden? Fakt ist, dass meine Mutter sich seinerzeit um alles gekümmert hat, also Auszug aus dem Pflegeheim, Beerdigung, Bankkonten auflösen etc. Das geht doch nicht einfach so?

Meiner Mutter und Schwester ist die Existenz dieses Testaments bekannt gewesen, denn die Erbmasse wurde zum größten Teil lange vorm Tod der Tante bereits ausbezahlt. Da wir kein Wort mehr miteinander reden, ist die Nachfrage nicht möglich. Ich will aus diesem Erbe auch jetzt nichts mehr haben. Rein theoretisch ist alles erledigt und abgeschlossen, ich gehe mal davon aus, dass nach der Beerdigung nicht mehr viel da war.

Kurzum, ich habe echt keine Lust, schon wieder zum Gericht oder Notar zu latschen und das Erbe auszuschlagen. Bzw. kann ich das überhaupt noch???

Ich hatte vor nicht langer Zeit eine ähnliche Sache mit dem selben Nachlassgericht. Auch da wurde ich aufgefordert, das Erbe anzutreten oder auszuschlagen, um dann nach 2 Jahren zu erfahren, dass ich das Erbe rein rechtlich gar nicht ausschlagen kann.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von matz70):
... bedeutet das hier dennoch, dass die bald ein halbes Jahr gebraucht haben, um mich ausfindig zu machen?

Das ist offensichtlich so.
Zitat:
Muss nicht zur Abwicklung der Erbsache ein Erbschein ausgestellt werden?

Nein, bei einem notariell beurkundeten Testament braucht man keinen Erschein. Als Erbnachweis genügt eine beglaubigte Abschrift des Testaments mit Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht.
Zitat:
Fakt ist, dass meine Mutter sich seinerzeit um alles gekümmert hat, also Auszug aus dem Pflegeheim, Beerdigung, Bankkonten auflösen etc. Das geht doch nicht einfach so?

Für die Auflösung der Bankkonten müssen alle Erben mitwirken, außer es gibt eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Zitat:
Meiner Mutter und Schwester ist die Existenz dieses Testaments bekannt gewesen, denn die Erbmasse wurde zum größten Teil lange vorm Tod der Tante bereits ausbezahlt.

Der Nachlass besteht aus dem, was beim Tod noch vorhanden ist.
Zitat:
Ich will aus diesem Erbe auch jetzt nichts mehr haben. Rein theoretisch ist alles erledigt und abgeschlossen, ich gehe mal davon aus, dass nach der Beerdigung nicht mehr viel da war.

Wo ist dann das Problem?
Zitat:
Kurzum, ich habe echt keine Lust, schon wieder zum Gericht oder Notar zu latschen und das Erbe auszuschlagen. Bzw. kann ich das überhaupt noch???

Wenn Du erst jetzt vom Anfall der Erbschaft erhalten hast, kannst Du noch ausschlagen.
Zitat:
Ich hatte vor nicht langer Zeit eine ähnliche Sache mit dem selben Nachlassgericht. Auch da wurde ich aufgefordert, das Erbe anzutreten oder auszuschlagen, um dann nach 2 Jahren zu erfahren, dass ich das Erbe rein rechtlich gar nicht ausschlagen kann.

Das NG stellt einen nicht vor die Wahl. Es eröffnet das Testament und übersendet es den Beteiligten und das wars. Über die Form- und Fristvorschriften einer Ausschlagung muss man sich selbst informieren.

-- Editiert von cruncc1 am 14.05.2017 20:54

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Na ja, ich frag mich, wie meine Mutter das alles machen konnte, ohne das ich irgendwo gefragt wurde?

Im Grunde bin ich darüber nicht böse, deshalb hab ich ja auch geschrieben, dass ich trotz der Zerwürfnisse jetzt keinerlei Ansprüche stellen will. Ich hab andererseits aber auch keine Lust, eventuell irgendwelche Rechnungen noch zu bekommen.

Die Erbausschlagung ist deshalb nicht meine erste Option, weil die wieder sinnloses Geld kostet und gleich danach mein erwachsener Sohn nochmal den gleichen Aufwand hat.

Kurzum, mir wärs am liebsten, wenn ich zwar formell das Erbe antrete, die ganze Sache aber dennoch als erledigt betrachtet werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Na ja, ich frag mich, wie meine Mutter das alles machen konnte, ohne das ich irgendwo gefragt wurde?

Für die Räumung im Pflegeheim sowie die Begleichung der Bestattungkosten ist die Mitwirkung aller Erben nicht erforderlich.
Woher weißt Du, ob die Bankkonten aufgelöst wurden?
Zitat:
Die Erbausschlagung ist deshalb nicht meine erste Option, weil die wieder sinnloses Geld kostet und gleich danach mein erwachsener Sohn nochmal den gleichen Aufwand hat.

Wenn man mit dem Nachlass nichts (mehr) zu tun haben will, ist das keine sinnlose Geldausgabe, sondern gut angelegtes Geld. Wenn Dein Sohn zusammen mit Dir die Ausschlagung unterzeichnet kann man dadurch sparen.
Zitat:
Kurzum, mir wärs am liebsten, wenn ich zwar formell das Erbe antrete, die ganze Sache aber dennoch als erledigt betrachtet werden kann.

Wenn Du nicht ausschlägst, bist Du Erbe. Ob die Sache damit erledigt ist, kann man nicht sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Die Konten sind ganz sicher aufgelöst, da gehe ich jede Wette ein. Meine Mutter hatte hier auch die Vollmachten, also die EC Karte zum Geld holen hatte sie.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wenn Deine Mutter zu Unrecht über das Konto verfügt hat, ist das strafbar. Du müsstest ggf. einen Anwalt beauftragen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Zu UNrecht wohl nicht, sie hatte definitiv über Jahre eine Vollmacht hierfür. Allerdings dürfte das nach dem Tod der Tante eine andere Sache gewesen sein.

Mir ist das im Grunde egal, ich will nur vermeiden, dass jetzt noch irgendwelcher Nerv auf mich zukommt. Also wohl doch wieder zum Gericht oder Notar latschen und 50€ abdrücken.

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