TVöD - Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende -

14. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerSeefahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)
TVöD - Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende -

Hallo Forum,

mich beschäftigt folgende Frage: Ich bin seit 08 / 2008 in einer Gemeinde beschäftigt. Nach dieser langen Zeit habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende.
Theoretisch kann ich mich ja also mit dieser Konstellation auf so gut wie keine Stellenausschreibung bewerben, da kaum ein Arbeitgeber bereit wäre, ein halbes Jahr auf seinen neuen Arbeiter zu warten.

Gibt es hier abgesehen vom Auflösungsvertrag Möglichkeiten für mich als Arbeitnehmer, mich von diesem Arbeitsvertrag zu lösen, bzw. hat jemand mit sowas Erfahrungen oder ein ähnliches Problem?

Bin für jede Antwort dankbar!!

Danke vorab!

Gruß

W.L.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .. abgesehen vom Auflösungsvertrag

Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Auflösungsvertrag oder Kündigungsfrist einhalten.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerSeefahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort.

Ist eventuell die folgende Lösung denkbar, bzw. hat jemand erfahrung damit gemacht? :
--> man hat eine lange kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende und der AG stimmt einem Auflösungsvertrag nicht zu. Nun bekommt man eine Zusage auf eine andere Stelle bei einem anderen Arbeitgeber auf die man sich beworben hat, der neue Arbeitgeber wünscht, dass man die neue Stelle spät. 3 Monate nach Zusage besetzt.

Meine Frage dazu: In wie weit ist es möglich, einfach zum mit dem neuen AG vereinbarten 1. Arbeitstag am neuen Arbeitsplatz zu erscheinen und vom alten einfach unentschuldigt fern bleiben?

Die werden einen dann sicher irgendwann fristlos kündigen, oder?

Danke vorab für hilfreiche Antworten.

VG

W.L.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Theoretisch kann ich mich ja also mit dieser Konstellation auf so gut wie keine Stellenausschreibung bewerben, da kaum ein Arbeitgeber bereit wäre, ein halbes Jahr auf seinen neuen Arbeiter zu warten.


Praktisch geht das schon und ich kenne auch Fälle, bei denen das genauso abgelaufen ist, d.h. der neue AG hat 6 Monate geartet.

Zitat:
Meine Frage dazu: In wie weit ist es möglich, einfach zum mit dem neuen AG vereinbarten 1. Arbeitstag am neuen Arbeitsplatz zu erscheinen und vom alten einfach unentschuldigt fern bleiben?


Wenn der neue AG erwartet, dass man einen schweren Vertragsbruch gegen den alten AG begeht, dann würde ich mir Gedanken machen, wie der neue AG denn mit der Einhaltung von Verträgen umgeht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn du auf eine Fristlose aus bist, gibt es durchaus Möglichkeiten - du brauchst dem Chef z.B. nur eine reinzusemmeln, ihn zu beleidigen, auch der Diebstahl von belegten Brötchen oder dergleichen hat sich da bewährt. Nur macht sich eine Fristlose in der Erwerbsbiografie nach wie vor nicht sonderlich gut. Oder wie @hh schon angemerkt hat: auch der neue AG könnte ins Grübeln kommen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerSeefahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Ich muss mir unbedingt einige verschiedene Meinungen dazu einholen. Bitte denkt niemand, dass ich diese Fragen hier zum Spaß stelle. Die neue Stelle, die ich avisiere, ist zunächst nur für 2 Jahre befristet. Ich habe wirkliche Bedenken, dass da meine ewige Kündigungsfrist - anders als vielleicht bei einer unbefristeten- Wirkung auf Zu- oder Absage hat.

Und bitte denkt auch nicht, dass ich mir solche Gedanken ebenfalls nur zum Spaß mache, nachdem ich dort über 8 Jahre gearbeitet habe, nun Bewerbungen auf befristete Stellen rauszujagen...

Danke nochmal, würde mich über weitere Anmerkungen - egal welcher Art - dazu freuen!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Die neue Stelle, die ich avisiere, ist zunächst nur für 2 Jahre befristet.


Und dann willst Du von Deinem bisherigen AG ein Arbeitszeugnis riskieren, aus dem hervorgeht, dass Du fristlos gefeuert wurdest?

Ich halte es schon für hoch riskant, aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in ein befristetes zu wechseln. Aber dafür wird es wohl Gründe geben.

Zitat:
Ich habe wirkliche Bedenken, dass da meine ewige Kündigungsfrist - anders als vielleicht bei einer unbefristeten- Wirkung auf Zu- oder Absage hat.


Diese Wirkung ist nach meiner Einschätzung geringer als Du das jetzt denkst.

1x Hilfreiche Antwort

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