Hallo zusammen,
meine Frau und ich lassen sich scheiden (Sie hat einen neuen seit 1.5). Aktuelle sind wir noch dabei meine Studien-BaföG zurück zu zahlen. Zum 1.5. waren noch rd. 8.000 € davon abzuzahlen.
Kann ich diese Verbindlichkeiten auch in unserer Vermögensaufstellung berücksichtigen? Darf ich also mein Studien-BaföG der Familie anrechnen oder muss ich es alleine tragen?
Im der Schufa z. B. steht das Darlehen nicht.
Vielen Dank schon mal vorab für eure Antworten. :-)
Danke
Chris
-- Editiert von Moderator am 07.07.2017 00:16
-- Thema wurde verschoben am 07.07.2017 00:16
Studien-BaföG bei Scheidung als Verbindlichkeiten mit ansetzen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Chris,
Ja die Rückzahlung wird bei Berechnungen berücksichtigt.
Welche Berechnungen stehen denn an? Unterhalt? Zugewinn?
vG
edy
Hallo Chris,
Ja die Rückzahlung wird bei Berechnungen berücksichtigt.
Welche Berechnungen stehen denn an? Unterhalt? Zugewinn?
vG
edy
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Hallo,
Es geht in erster Linie um den Zugewinn.
Mein Studium war von 2007- Okt. 2010.
Zurückzahlen muss ich das zinslose Darlehen ab 1.9.15 zu jeweils gleichen Raten von 105 € mtl. Seit 08/2015 sind wir verheiratet. Mit meiner noch Frau habe ich die gesamte Zeit zusammen gelebt. Unser gemeinsames Kind ist 2012 auf die Welt gekommen. Da sie bis 08/2016 in Ausbildung war habe ich die ganze Zeit das Familieneinkommen verdient und auch keine Rücklagen gebildet. Daher konnte ich zum Stichtag 09/2015 auch nicht die Sofortzahlung von 6.000 € leisten. Muss dadurch 10.000 € seit 09/2015 zurück zahlen.
Zum Trennungszeitpunkt sind also rd. 8.000 € noch offen. Kann ich die als Verbindlichkeiten auf meiner Seite aufführen, sodass Sie mir einen Ausgleich geben muss?
Danke für die Infos.
LG
Chris
Hallo Chris,
Wie der Name schon sagt, es geht um Zugewinn.
Die Zugewinnberechnung wird für jeden Partner getrennt (zwei Berechnungen /extra für jeden Partner ermittelt).
Dein Frau muss nur ihren Zugewinn mit dir teilen, deine Darlehen gehen sie nichts an.
Also Berechnung für jeden:
Endvermögen minus Anfangsvermögen= evtl.Zugewinn
Der Zugewinn ist zu 50% mit dem anderen Partner zu teilen.
vG
edy
Hallo edy,
Ist zwar schade drum, aber da kann man halt leider nix machen.
Wie sieht es denn mit dem Unterhalt aus? Kann ich da die mtl. Belastung durch den Studiendarlehen berücksichtigen?
Das Darlehen ist nicht in der Schufa registriert.
LG
Chris
Hallo Chris,
Ja, da du das Darlehen ja zurückzahlen musst, und das auch in der Ehezeit aufgenommen wurde,
wird das beim Unterhalt berücksichtigt.
SCHUFA dort werden m.E. nur " Unregemäßigkeiten" erfasst. ( Nicht gezahlhlte Rechnungen, nicht bediente Darlehnrückzahlungen usw).
lg
edy
Angefangen das Darlehen zu bedienen wurde während unserer gemeinsamen Ehe Zeit. Ein Monat nach dem wir verheiratet sind. Aufgenommen wurde es allerdings 2007-2010 während meines Studiums. Zu diesem Zeitpunkt waren wir nur Freund und Freundin. Zählt das jetzt auch?
LG
Chris
Hallo Chris,
Du kannst von ihr wegen des Darlehens nicht fordern.
Ein findiger Anwalt könnte den Spieß rumdrehen.
Wenn ein Darlehen vor der Ehe besteht und während der Ehe abbezahlt wird, dann ensteht Zugewinn ( hier aber wäre
das dein Zugewinn). Du hättest dann die Ehe mit negativen Anfangsvermögen geschlossen.
Da der Kredit aber noch offen ist, heben sich das negative AV und der noch zu zahlende Kredit auf.
lg
edy
Boah, is ja heftig.
Aber vielen Dank edy.
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