Hallo und ein vorzeitiges Danke für die aufgewendete Zeit.
Kurze Vorgeschichte: ich und meine Frau beziehen am 15.02.2015 eine Wohnung. Die Monatsmiete wird mit den Vormietern geteilt, die am 15.02 ausziehen. Bei der Übergabe ist der Vermieter anwesend und erstellt einen Abnahmeprotokoll für die Vormieter und einen Übergabeprotokolö für uns. Wir hatten uns bereit erklärt die Wohnung in dem vorgegeben Zustand ( mehrfarbig gestrichene Wände, Löcher in den Fließen und teils abgehende Tapete zu übernehmen. Weitere Vereinbarungen oder Absprachen sind nicht erfolgt. Bei der Wohnungsübergabe am 30.06.2016 wurde die oben genannten Schäden seitens des Vermieters und den von ihm beauftragten Gutachter bemängelt und uns zur Last gelegt.
Der Mietvertrag
beinhaltet die Regelung, dass die Räume entweder geweißt oder in dem Farbton zurückzugeben ist, wie er bei Vertragsbeginn gegeben war.
Das gesamte Verhalten des Vermieters empfinde ich als reine Schikane, Seelachse ich darauf zurückführe, dass ich eine Anzeige wegen mehrmaligen Hausfriedensbruch gegen die Mutter des Vermieters erstattet habe, da diese nachweislich öfter mal in unserer Abwesenheit mit Hilfe eines Ersatzschlüssels, dessen Existenz sie bis zum Schluss verleugnet hat, unsere Wohnung betrat.
Besteht die Möglichkeit, dass wir für die unterlassenen Schönheitsreparaturen und die Schäden der Vormieter, dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig sind?
Vielen Dank
Streit um die Schönheitsreparaturen
30. Juni 2016
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Frage vom 30. Juni 2016 | 15:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit um die Schönheitsreparaturen
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#1
Antwort vom 30. Juni 2016 | 16:23
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 627x hilfreich)
Wir hatten uns bereit erklärt die Wohnung in dem vorgegeben Zustand ( mehrfarbig gestrichene Wände, Löcher in den Fließen und teils abgehende Tapete zu übernehmen
Dafür hast du doch auch Geld bekommen.
#2
Antwort vom 30. Juni 2016 | 16:42
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:Wir hatten uns bereit erklärt die Wohnung in dem vorgegeben Zustand ( mehrfarbig gestrichene Wände, Löcher in den Fließen und teils abgehende Tapete zu übernehmen
Wenn es nicht mehr war, bedeutet dies doch nur, dass der Mieter wegen dieses Zustandes keine Mietminderung oder Beseitigungsansprüche geltend machen kann.
Wieso soll sich aus diesem Text ein Beseitigungsanspruch des Vermieters beim Auszug ergeben??
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#3
Antwort vom 30. Juni 2016 | 16:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein für diese Übernahme gab es keine Ausgleichszahlung. Es lag im Interesse des Vermieters die Wohnung zeitnah weiter zu vermieten und wir waren daran interessiert schnellstmöglich einzuziehen.
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