Strafanzeige zurück ziehen? Da unsicher ob Fahrerflucht oder Selbsverursachung.

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
m.ademoiselle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige zurück ziehen? Da unsicher ob Fahrerflucht oder Selbsverursachung.

Hallo zusammen,

es geht um Fahrerflucht. Als ich gestern mit meiner Schwester unser geparktes Auto auf dem Parkplatz vorfand, war die ganze Beifahrerseite demoliert und zerkratzt. Wir waren uns unsicher ob der Schaden wirklich von einem Fahrzeug entstanden sein konnte. (weil er sich über die ganze linke Seite zieht.) Nach langem hin und her überlegen haben wir uns jedoch für einen Strafantrag gegen Unbekannt entschieden. Die Polizistin hat meine Schwester jedoch Verunsichert, weil auch sie meinte das es untypisch aussieht.

Meine Schwester kann sich jedoch nicht daran erinnern den Schaden selbst verursacht zu haben. Sie ist noch nie irgendwo dagegen gefahren und hat keinen Vergleich. Sie hatte aber ein schlechtes Gefühl bei der ganzen Sache, vorallem weil jeder der den Schaden sieht, ihr sagt, dass es komisch aussieht. Wir haben dann heute einen Brief verfasst, indem wir die Strafanzeige zurück ziehen wollen. Weil die Unsicherheit doch zu groß ist und sie sich jetzt nicht sicher ist ob der Schaden nicht doch zuvor schon bestand und wir Niemanden zu unrecht beschuldigen wollen, geschweigedenn beschuldigt zu werden von Vortäuschung von falschen Tatsachen. Wir sind dann zur Polizei um den Brief persönlich abzugeben.

Der Polizist hingegen zeigte wenig Verständnis und wimmelte uns ab. Er meinte das sich das alles sehr suspekt anhört.
Das wissen wir selber aber es ist die Wahrheit. Können Sie uns helfen? Wie sollen wir weiterhin vorgehen und ist es möglich die Strafanzeige ohne Konsequenzen zurück zu ziehen?
Ich hoffe sie können uns weiterhelfen. Im Voraus vielen Dank für ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Mit dem Zurückziehen der Anzeige könnte erst recht der Verdacht auf Vortäuschens einer Straftat im Raum stehen.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich kann man eine - solche - Strafanzeige nicht zurückziehen, Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt.

Was man aber machen kann ist die eigene Aussage berichtigen/ergänzen. Und das kann dann manchmal zu dem Ergebnis führen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Beispiel: Ich erstatte eine Anzeige wegen Diebstahl eines Gartengerätes. Am nächsten Tag berichtet mir mein Sohn, dass ein Nachbar sich das Gerät ausgeliehen hat. Nun gehe ich natürlich wieder zur Polizei und kläre es auf, das Verfahren wird dann mangels Tat eingestellt (vielleicht mit der Ermahnung, beim nächsten mal erst einmal in der Familie zu fragen ob jemand etwas weiß, bevor gleich der Staatsapparat in Gang gesetzt wird).

Bedenken sollte man aber, dass es sich auch ins Gegenteil kehren kann. In deinem Fall könnte etwa eine Fahrerflucht von einem von euch vorliegen.

Zitat:
Mit dem Zurückziehen der Anzeige könnte erst recht der Verdacht auf Vortäuschens einer Straftat im Raum stehen.
Und mit welchem Motiv?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von m.ademoiselle):
war die ganze Beifahrerseite demoliert und zerkratzt.



Stell doch mal ein paar Bilder ein, dann könnte man mal spekulieren wie sowas zustande kommt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen