Laut dem neuen Gesetz zur Störerhaftung WLAN, haftet man nicht als Anschluss-Inhaber, wenn man das WLAN absichert und alle Nutzer belehrt. Hierbei ist es meines Erachtens nach egal, ob es sich dabei um Freunde, Familienmitglieder oder fremde handelt. Oder seht ihr das anders?
Dann müsste sich das doch auch 1 zu 1 auf ein lokales Netzwerk (LAN) anwenden lassen auf das mehrere Leute(Familie, Freunde, Gäste) Zugriff haben?
Was meint ihr dazu?
-- Editier von RichardEb am 27.01.2016 08:12
Störerhaftung WLAN auf LAN übertragbar?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Die Frage ist, ob das überhaupt für Privathaushalte, die keinen öffentlichen Hotspot anbieten, anwendbar ist. Die Rechtsprechung geht aber ohnehin schon in die Richtung, wobei die Belehrung bei (nahezu) volljährigen Familienmitgliedern meiner Erinnerung nach nicht notwendig ist.
Ob es sich auf LAN übertragen lässt, wird sich anhand des genauen Gesetzestextes, der Gesetzesbegründung und dann schließlich der Rechtsprechung zeigen. Die bisherige Rechtsprechung zur Störerhaftung kann aus meiner Sicht übertragen werden.
Sehe ich auch so. Nirgendwo im Gesetz wird speziell auf drahtlose Netzwerke abgestellt. Es geht generell um die Frage der Haftung, wenn man seinen Anschluß Dritten zur Verfügung stellt. Ob über durch direkten Zugriff auf den Rechner, LAN, WLAN oder Telepathie, das ist völlig irrelevant.
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