Stelle durch AG gekündigt, soll nun trotz AU und Urlaub zur Arbeit kommen

13. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
nicoleclarissa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stelle durch AG gekündigt, soll nun trotz AU und Urlaub zur Arbeit kommen

Mir wurde meine Stelle zum 30.04. gekündigt, ich war nun die letzten 2 1/2 Wochen krankgeschrieben und habe den Rest des Monats Urlaub. Nun erhalte ich heute eine Email meines Arbeitgebers
"nachdem Sie uns weitere AU und Parkkarte zugesandt haben, müssen wir wohl davon ausgehen, dass Sie nicht mehr in die Praxis kommen werden.
Denken Sie aber bitte daran, dass Sie das Kassenbuch für das 1. Quartal noch nicht erledigt haben. Da die Buchhaltung dringend darauf wartet, bitten wir um umgehende Erledigung".
Aus verschiedenen Gründen möchte und kann ich aber nicht mehr hin gehen. Kann mir da irgendwas passieren? Wie verhalte ich mich nun richtig? Wie reagiere ich auf diese email?
Ich muss vllt. noch dazu schreiben, dass ich ab 01.05. schon eine neue Arbeitsstelle habe. Und ich schon vor Quartalsende erkrankt war.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat:
Mir wurde meine Stelle zum 30.04.

Damit hat sich die Sachlage erledigt.

Der AG kann Sie ja nicht kündigen und Sagen: Holen Sie ihre Arbeit nach...
Nur mal um es ganz krass zu verdeutlichen: Haben Sie einen Unfall und sind 1 Jahr Krank oder Arbeitsunfähig muss der AG ja auch sorge tragen das SEINE Aufgaben erledigt werden.

Also kein Stress machen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#2
 Von 
nicoleclarissa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachholen wäre diese Arbeit ja nicht, es handelt sich ja um das Kassenbuch des 1. Quartals, was ja noch in meine Arbeitszeit fällt. Aber ich war eben schon am 29. des letzten Monats arbeitsunfähig.
Ausserdem muss ich ja irgendwie reagieren, oder soll ich diese email einfach unbeantwortet lassen?

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Es handelt sich um das Kassenbuch deines Arbeitgebers. Wenn das erledigt werden muss, muss der Arbeitgeber sich darum kümmern. Er kann das gerne an einen Arbeitnehmer delegieren, der nicht AU oder im Urlaub ist.

Zitat (von nicoleclarissa):
Ausserdem muss ich ja irgendwie reagieren, oder soll ich diese email einfach unbeantwortet lassen?


Ich würde diese eMail gut verwahren (immerhin bestätigt sie die Abgabe der AU und der Parkkarte) und ansonsten nicht reagieren. Im Urlaub muss man nicht mit dem AG kommunizieren.

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#4
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Wie hiphappy sagt. Gut Speichern oder ausdrucken.

Du musst bzw. hast absolut keine Verpflichtung jetzt für den AG Aktiv zu werden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nicoleclarissa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank, ich hab eben bei sowas immer etwas Angst, im Grunde ist mir ja klar, dass mir eig. nichts passieren kann, wenn ich morgen in Urlaub fliege, dann kann ich ja eh nicht mehr hin. Und ab 01.05. bin ich ja woanders beschäftigt.
Ich werde also nicht reagieren, mal sehen, was noch kommt.
Email werde ich ausdrucken, wobei ich die Krankmeldung und Parkkarte ja eh als Einschreiben mit Rückschein geschickt hatte, wahrscheinlich war das ausschlaggebend für diese Reaktion.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von nicoleclarissa):
wobei ich die Krankmeldung und Parkkarte ja eh als Einschreiben mit Rückschein geschickt hatte,


sehr vorbildlich. Durch die Mail hast du aber noch einen zusätzlichen Beweis, dass die beiden Sachen auch wirklich in dem Schreiben drin war. Wenn der AG schon so anfängt, weiß man ja nicht, was noch so kommt.

Schönen Urlaub, und keine Mails mehr lesen!

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