Kann ich das Sorgerecht vor Geburt des Kindes schon anklagen? Wir sind nicht verheiratet und meine ex will mir das nicht geben freiwillig und der Umgang soll nach ihrer Meinung auch nur einmal die Woche für maximal 2 Std stattfinden genauso wie übernachten dürfte das Kind garnicht bei mir sagt sie was habe ich da für Möglichkeiten ?
Sorgerecht wenn man nicht verheiratet ist
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vor der Geburt kann man gar nichts einklagen.
Und nein, Ihre Ex entscheidet nicht allein, wie lange oder oft Sie das gemeinsame Kind sehen. Der Umgang mit einem Neugeborenen hält sich aber naturgemäß doch in Grenzen.
Nach der Geburt sollten Sie sich an das Jugendamt wenden, wenn die Mutter bis dahin nicht einsichtiger wird. Sollte das Sorge- oder Umgangsrecht eingeklagt werden müssen hat man einfach bessere Karten, wenn man mit dem Jugendamt kooperiert. Das Gericht ist ja aus der Ferne auch kaum in der Lage einzuschätzen, was denn nun dem Kindeswohl zuträglich ist, deshalb wird dazu im Zweifelsfall das Jugendamt befragt.
Das Jugendamt wird ( hoffentlich!, das wäre sein Auftrag) versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit der Mutter zu finden.
Wenn SIe sich mal zum rechtlichen Hintergrund einlesen wollen, u.a. hier:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/04/#sorgerecht
-- Editiert von altona01 am 15.08.2017 15:39
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