Sorgerecht regelung

9. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Baby-Jane
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht regelung

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Sorgerechts.

Mein Mann hat eine Tochter (16J) , diese lebte aus verschiedenen Gründen seit sie 2J ist ,bei ihren Großeltern. Ohne Kontakt zur Leiblichen Mutter und ein paar Jahre auch ohne Kontakt zu meinem Mann. Seit ca 2 Jahren besteht wieder Kontakt zwischen ihr und meinem Mann. Erst war sie wochenends und in den Ferien bei uns und dann wollte sie ganz zu uns ziehen. Laut ihr ging es ihr schlimm bei den Großeltern die sie in einem sehr engen Rahmen hielten, wo sie geschlagen und beleidigt wurde etc. Seit Dezember , nach einer Gerichtsverhandlung, hat mein Mann das Sorgerecht allein und sie ist zu uns gezogen.
Hier hat sie sich überhaupt nicht in die Familie ( wir haben noch Kinder und einen Hund) einfügen können, weder aufgaben erledigen können wie spülmaschine mit dem Hund gehen etc noch im allgemeinen umgang.
Nach einem "Streit" / Diskusion am Abend ist sie Nachts wärend wir schliefen abgehauen und zu ihren Großeltern. Sie möchte nicht mehr mit uns reden und bei uns ginge es ihr noch schlechter sagt sie. Es sei unzumutbar das sie mit dem Hund gehen soll oder eine andere Aufgabe erledigen, weiter sei es nicht ok das sie in den Ferien ein Praktikum machen soll ( sie ist in der Abschlussklasse und weis noch gar nicht wo es hin gehen soll), und mit den anderen Kindern versteht sie sich auch nicht gut.Ausserdem sei es Psychotherror das sie Ärger bekommt wenn sie Aufgaben nicht erfüllt oder Mist baut ( sie wurde weder geschlagen noch beleidigt).
Jetzt zu meiner Frage: sie möchte jetzt wieder bei ihren Großeltern wohnen ( die aber vom Gericht ausgeschlossen wurden das sie das Sorgerecht noch mal bekommen) und mein Mann soll eine Sorgerechts Vollmacht schreiben. Meinem Mann wäre es natürlich am liebsten wenn sie bei uns wohnen bleiben würde( ihn nimmt das auch ganz schön mit), aber in der Zeit in der sie hier war hat sie hier soviel auf den Kopf gestellt das er sagt es wäre evtl besser für die Familie wenn er zustimmt, zumal wir mit solchen aktionen ja dann ständig rechnen müssten. Wie ist das jetzt rechtlich? Kann er einfach eine Vollmacht schreiben und ist er dann aus allen Haftbarkeiten etc raus?Oder kann sie dann bei den Großeltern mist bauen schulden machen etc und er muss dafür grade stehen?
Wie ist das wenn sie dort Ärger bekommt und wieder bei uns vor der Tür steht?
Oder wäre es eine sinnvolle Alternative , ist es überhaupt machbar das man dem Jugendamt das Sorgerecht überträgt?
Liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Tochter ist in einem Alter, in welchem sie selbst haftet. Da die Großeltern nahe Verwandte sind, bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich des ständigen Aufenthaltes des Kindes dort, wenn sich alle einig sind. Ich würde eine einfache Vollmacht ausstellen, aus der sich ergibt, dass Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens von den Großeltern ohne Rücksprache getroffen werden können. Diese Vollmacht ist genaugenommen überflüssig, schaft aber bei der Schule z.B. Klarheit.

wirdwerden

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