Sorgerecht, Unterhalt, Trennung, Kredite, Haus

15. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
darnoc-seips
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht, Unterhalt, Trennung, Kredite, Haus

Hallo zusammen,

folgende Situation:
- nicht verheiratet
- ein Haus (50/50 im Grundbuch)
- 3 Kredite
- Zwillinge (beide volles Sorgerecht) mit meinem Nachnamen

Nun steht evtl. eine Trennung ins Haus.
(Ich hoffe natürlich das es nicht so weit kommt und wir es wieder schaffen)


Wie schaut das mit dem Sorgerecht aus?
Gehen die Kinder automatisch zur Mutter oder hat der Vater, da beide volles Sorgerecht haben, ebenfalls ein Recht drauf, dass die Kinder bei Ihm bleiben können oder zumindest das Recht auf "Wechselmodell"?

Vielen Dank für Tips.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das gemeinsame Sorgerecht wird beibehalten, es sei denn, es gibt massive Gründe, es einem der Elternteile zu entziehen. Das entscheidet dann ein Gericht. Wenn die Eltern sich im Fall einer Trennung nicht hinsichtlich der Wohnung der Kinder entscheiden können bzw. streiten, auch dann entscheidet das Gericht. Wichtig ist das Kindeswohl, und nur dasselbe. Nicht die Befindlichkeiten der Elternteile. Einen Anspruch auf das Wechselmodell gibt es nicht. Das funktioniert nämlich nur dann, wenn sich die Eltern völlig einig sind, was z.B. Erziehungsprinzipien angeht und noch miteinander kommunizieren können. Und wenn man erst einmal vor Gericht streitet, dann ist der Drops in der Regel gelutscht. Außerdem müssen dann die Elternteile auch sehr eng zusammen wohnen und, - ganz wichtig - die Kids müssen den ständigen Wechsel auch verkraften können. Und, das Wechselmodell ist so die teuerste Alternative, die es gibt. Zwei große Wohnungen, Klamotten u.s.w. alles doppelt, doppelt PC, wenn die Kids älter sind u.s.w.

wirdwerden

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#2
 Von 
darnoc-seips
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal.

Was ist aber wenn die Mutter die Kinder komplett zu sich nehmen will, ich das aber nicht will.

Es geht ja auch um die Frage des Unterhaltes.
Wenn ich das Wechselmodell will, sie dem aber nicht zustimmt, wie ist es dann mit dem Unterhalt?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nochmal .. Wechselmodel geht nur wenn BEIDE es wollen, sperrt sich eine Partei, ist das Ding vom Tisch.

Bei Ihnen sperrt sich die Mutter gegen das Wechselmodel, das müssen Sie akzeptieren, evtl., nach einiger Zeit der Situationsanpassung, kann man ja nochmal darüber reden.

Sie werden für die Kinder Unterhalt zahlen müssen uU auch für die Mutter, das kommt darauf an, wie alt die Kinder zZt sind. Zur Berechnung des Unterhalts ziehen Sie am besten einen Anwalt hinzu.

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#4
 Von 
darnoc-seips
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum soll ich für die Mutter Unterhalt zahlen?
Wir sind nicht verheiratet.

Wenn Sie dem Wechselmodell nicht zustimmt, kann ich doch die Kinder auch zu mir nehmen, oder sieht es da anders aus?

Und dann muss Sie mir Unterhalt zahlen?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn sie wegen der Kinder an einer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gehindert ist, die Kinder klein sind, dann können auch Unterhaltsansprüche gegen Dich bestehen.

Ganz ehrlich, es scheint Dir gar nicht um das Kindeswohl zu gehen, sondern Du strebst das Wechselmodell oder was auch immer als "Kindesunterhaltvermeidprogramm" an, und das läuft gar nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
darnoc-seips
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie war bis jetzt arbeiten und will auch weiterhin gehen.

Es geht immer irgendwie ums Geld, egal wer was sagt.

Klar zahle ich für meine Kinder, aber Geld "verschenken" kann sich niemand leisten.
Es sind ja immerhin wenn ich das richtig errechnet habe über 500€ die ich zahlen sollte .!?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Woher sollen wir wissen, was du zahlen musst? Vielleicht mal primär ans Kindeswohl denken. Und, 500 € für zwei Kinder, dann werden die Kids an der Armutsgrenze versorgt. Und mit der Armutsgerenze willst Du Dir das teure Wechselmodell leisten können?

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von darnoc-seips):

Klar zahle ich für meine Kinder, aber Geld "verschenken" kann sich niemand leisten.
Es sind ja immerhin wenn ich das richtig errechnet habe über 500€ die ich zahlen sollte .!?


Jeder Cent, der in ein Kind investiert wird, ist nicht verschenkt! Ich bin immer wieder sprachlos, wie man derart über das Wohl seines eigenen Kindes denken kann.

500 EUR pro Kind?

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#9
 Von 
darnoc-seips
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaub da wurde ich falsch verstanden.

Ich meinte mit "Verschenken" an die Ex für Unterhalt.

Nein nicht pro Kind, zusammen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

#8

Zitat:
500 EUR pro Kind?


#9
Zitat:
Nein nicht pro Kind, zusammen.


Dann ist es wie wirdwerden schrieb:

#7
Zitat:
Und, 500 € für zwei Kinder, dann werden die Kids an der Armutsgrenze versorgt


Sehe ich genauso.

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#11
 Von 
darnoc-seips
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ich lebe dann auch an der Armutsgrenze bzw. sogar im Minus?

Wo hier auf der Seite muss ich klicken um mich von einem Anwalt beraten zu lassen?

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#12
 Von 
inuleki
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn die Mutter weiterhin arbeiten geht, eventuell sogar mehr verdiend als Du, dann ist es recht unwahrscheinlich dass Du Ihr Unterhalt zahlen musst.

Bei Unterhalt der Mutter gegenüber besteht ein Selbstbehalt, an der Armutsgrenze wirst Du nicht wegen des Unterhalts gegenüber der Kindsmutter landen, maximal wegen des Kindesunterhalts.
Wenn ich mir die Düsseldorfer Tabelle anschaue und von den € 500 ausgehe die Du an Kindesunterhalt leisten musst, kannst Du maximal netto € 1500 nach Hause bringen. Als Erwerbstätiger ist dein Bedarfskontrollbedarf € 1080. Da bleibt nicht an Unterhalt für Deine Ex übrig.

Anscheinend hast Du nicht genug Geld für einen Anwalt, das bedeutet Du solltest prinzipiell auch die Möglichkeit einer Prozeskostenhilfe haben, die kannst Du beantragen. Der Anwalt Deines Vertrauens kann Dich da auch gut beraten.

Wenn ich mir die restlichen Eckdaten (Haus, drei Kredite usw.) betrachte, dann denke ich nicht dass Deine (noch) Lebensgefährtin weitherhin arbeiten will, sondern muss.

Das hier spiegelt jetzt meine persönliche Meinung wieder:
Unterhalt sollte nicht gezahlt werden weil man verheiratet war/ist oder nicht. Unterhalt soll dann gezahlt werden wenn es nötig ist, und ich finde es persönlich erbärmlich wenn sich ein Mann überlegt ein "Wechselmodel" zu realisieren oder sogar die Kinder zu sich zu nehmen um eventuellen Unterhaltsansprüchen zu entgehen.
Kinder sind in der Regel besser bei der Mutter aufgehoben, von einigen Ausnahmen abgesehen. Hat was mit Bindung zu tun, und dem Unterschied zwischen Mutter und Vater sein. Natürlich kann man das Pauschal nicht über jede Situation urteilen, aber wer die Aussagen trifft die hier vom Vater getroffen werden, scheint nicht das Paradabeispiel für solch eine Ausnahme zu sein.

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