Smartphone-Finanzierung Widerruf wegen Sachmangel

12. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Smartphone-Finanzierung Widerruf wegen Sachmangel

Hallo,
meine Freundin und ich haben am 5.4. jeweils ein Smartphone gekauft bzw. finanziert. Beide Geräte laufen auf dieselbe Rechnung/Finanzierung.
Die Geräte wurden am 6.4. in Betrieb genommen und am 8.4. habe ich festgestellt das sich bei meinem der Lack löst.
Der Händler stellt sich quer und bietet nur einschicken an mit der Begründung das er das Gerät nicht gutgeschrieben bekommen würde.
Ich habe beim Hersteller angefragt und das wäre kein Problem.
Erneute Rücksprache blieb ebenfalls erfolglos.
Mein Anwalt sagt ich könne die Finanzierung widerrufen somit wäre auch der Käufervertrag mit dem Händler hinfällig, ich würde die Geräte abgeben und das Thema wäre vom Tisch!
Stimmt das so?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Hi :)

Vertraust du deinem Anwalt nicht, aber einem Forum? Recht hat er immerhin: eine Finanzierung lässt sich prinzipiell widerrufen und an die damit verbundenen Verträge ist man danach insgesamt nicht mehr gebunden. Ob die notwendigen Voraussetzungen dafür im Detail vorliegen, wird der Anwalt sicher auch geprüft haben. Nebenbei sei erwähnt, dass natürlich ein Anspruch auf Wertersatz im Raum steht; aber das wird eine untergeordnete Rolle spielen.

Schöne Grüße

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#2
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch natürlich vetraue ich meinem Anwalt aber ich hatte so ein ungutes Gefühl bei der Sache das mich dann wohl auch nicht betrogen hat:
Als ich mich am Mittwoch zum dritten Mal dort eingefunden habe und auch mal den Geschäftsführer zu sprechen bekam hieß es weiterhin nur "einschicken mehr können wir nicht tun"...
Als ich den Widerruf ansprach sagte der nur "dann müssen Sie die Geräte zahlen, wir nehmen die nicht mehr zurück weil die ja benutzt sind!"

Mal abgesehen davon wie man dort behandelt wurde gibt es für mich keinen Grund mehr lokal zu kaufen statt online...

Ich möchte es eigentlich immer noch nicht akzeptieren aber mir bleibt wohl keine Wahl...

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Dann vertraust du nicht nur deinem Anwalt wenig, sondern deinem eigenen Gegner dagegen sogar sehr? ^^

Du musst dir die Situation vergleichbar dem Fernabsatzgeschäft vorstellen. Da darf man gleichfalls widerrufen und muss unter Umständen bloß bestimmten Wertersatz leisten - eine Voraussetzung dafür ist übrigens eine bestimmte Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung. Der ist idR billigerweise nicht so hoch, dass man seinetwegen den Gedanken an einen Widerruf verwirft.

Er versucht halt, dich zu überzeugen - mit Erfolg? -, dass er das Geschäft nicht rückabwickeln muss. Vielleicht solltest du dein ungutes Gefühl mehr dem Geschäft zuordnen; weniger dem Anwalt :)

-- Editiert von Droitteur am 15.04.2017 18:38

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#4
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ungute Gefühl galt ja auch dem Geschäft nicht meinem Anwalt!
Das Problem ist einfach das das ganze doch auf einen Rechtsstreit hinausläuft bzw. sich ewig zieht und da frage ich mich ob es das wirklich wert ist, zumal meine Freundin dann auch darunter leidet das sie ihres abgeben muß usw.
Mein Anwalt sagte noch wenn es so ist dann sollte ich mit Einschreiben zur Rücknahme auffordern.
Ich denke wenn ich das durchziehe machen die einen abnormalen Wertverlust geltend...

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Dann ist ja gut, wenn ihr dem Händler schonmal misstraut.

Der spielt das Chicken game. Er plustert sich auf und tut so, als würdet ihr viel riskieren und wohl verlieren, wenn ihr zu weit geht. In seinem Spiel verliert dagegen der, der zuerst zurücksteckt.

Ich persönlich bin etwas rabiater. Damit verliert man auch mal; in der Summe wird es sich aber wohl auszuahlen. Wenn man mit solchen Dingen nur einzwei mal im Leben etwas zu tun hat, ist es vielleicht ratsamer, sich zurückzuziehen.

Der Händler macht das übrigens nicht nur einzwei mal im Leben. Auch ihm geht es nur um die Summe und - wenn er bei genügend Leuten damit durchkommt - nicht darum, jedes (und dieses) einzelne Spiel "zuende" zu spielen.. Und offenbar macht er das ziemlich gut, aber er befindet sich ja auch im Zugzwang; schließlich liegt das Geld im Moment bei euch und nicht bei ihm.

Davon abgesehen: Was spricht für euch gegen die Gewährleistungsschiene? Auch diesbezüglich müsste euch euer Anwalt ja beraten können.

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#6
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was genau meinst du mit "Gewährleistungsschiene"?
Das ich nicht akzeptiere wie es jetzt vorrausichtlich laufen wird?
Rein rechtlich gesehen macht der Händler ja alles richtig nur sollte er doch deutlich kulanter sein (das war dieser große Händler früher immer), scheinbar sind die online Käufe noch nicht stark genug das er sich da Sorgen machen muß...

Ich finde einfach nicht richtig das ich wenige Tage nach einem Neukauf schon ein Gerät einschicken muß weil es einen Verarbeitungsmangel für den ich als Verbraucher nichts kann und muß anschließend das nehmen was ich nun zurückgeschickt bekomme...

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Er macht rein rechtlich schon mal nicht alles richtig, wenn er behauptet, er würde das Ding nicht mehr zurücknehmen, weil ihr es ja bereits benutzt hättet.

Auch dass ihr meint, er würde horrenden Wertverlust in Abzug bringen, kommt sicher nicht von ungefähr. Wurdet ihr denn überhaupt korrekt bezüglich des Widerrufsrechts belehrt?

Mit Gewährleistungsschiene meine ich, dass ihr doch einfach die Nacherfüllung verlangen könnt. Selbst wenn man sich dann darauf einlässt, dass die Sache eingeschickt wird, darf das ja nicht ewig dauern - danach (nach der nicht-Ewigkeit) hättet ihr die Möglichkeit, selbst Ersatz zu besorgen und eventuelle Mehrkosten geltend zu machen.

Die Details sollte auch wieder der Anwalt prüfen - zB könnte es ja sein, dass es sich gar nicht um einen Mangel handelt, sondern um gewöhnliche Abnutzung? Wenn doch, bin ich persönlich auch der Meinung, dass man unter euren Umständen sofort Ersatz erhalten sollte. Jedoch lässt sich darüber streiten und das kann dauern. Der sichere Weg erscheint mir daher, wie auch der Anwalt rät, der Widerruf zu sein. Da man wegen der Finanzierung noch gar nicht gezahlt hat, braucht man danach ja bloß zum nächsten Laden zu gehen; damit sollte auch die Freundin leben können. Den Streit über den Wertersatz würde ich dann nebenher laufen lassen.

Aber ansonsten: kannst du nicht damit leben, wenn die Nacherfüllung (also die Gewährleistungsschiene) vielleicht drei Wochen dauert?

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#8
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was die Nacherfüllung angeht wird das wohl innerhalb einer Woche erledigt sein weil ich das direkt über den Hersteller abwickeln werde, dazu wurde mir auch schon ein Retourenlabel geschickt!

Ich kann da mit leben, notgedrungen, aber richtig finde ich es eben nicht, wir haben die Geräte doch zum Spaß gekauft und haben nur Ärger damit weil der Händler befürchtet er würde darauf sitzen bleiben. Dazu wurde mir schon von der Hersteller-Hotline gesagt das ein Händler dieser Größe sich um sowas keine Sorgen machen muß!

Wenn wir noch ein wenig weiterschreiben drehe ich mich doch immer mehr wieder in Richtung Widerruf, die Frage ist noch:
Kann er einen Wertverlust geltend machen? Wenn ja in welcher Höhe (prozentual)?

Edit:
Die Widerrufsfrist läuft am Mittwoch ab, reicht das dann noch an diesem Tag ein Fax mit Widerruf zu schicken?
Wie geht es dann weiter? Ich gehe zum Händler, klatsche denen die Geräte hin und verlange eine Bestätigung?

-- Editiert von Adonay1980 am 15.04.2017 19:27

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#9
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand diese Fragen noch beantworten?
Mein Anwalt ist jetzt im Urlaub bis Anfang übernächster Woche und bis Mittwoch müsste das erledigt sein.
Wenn ich mir sicher sein kann das mir kein großer finanzieller Nachteil entsteht dann würde ich das nämlich so machen?!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Adonay1980):
Mein Anwalt sagt ich könne die Finanzierung widerrufen (123recht.net Tipp: Widerruf ) somit wäre auch der Käufervertrag mit dem Händler hinfällig, ich würde die Geräte abgeben und das Thema wäre vom Tisch!
Stimmt das so?

Wenn der Verkäufer sich nicht querstellt, dann wäre das so.

Wenn der Verkäufer sich jedoch querstellt (das hat er ja schon angekündigt), dann wäre das erst der Anfang vom ganzen Spass.



Zitat (von Adonay1980):
Dazu wurde mir schon von der Hersteller-Hotline gesagt das ein Händler dieser Größe sich um sowas keine Sorgen machen muß!

Irrelaventes Hotlinegeblubber ...



Zitat (von Droitteur):
zB könnte es ja sein, dass es sich gar nicht um einen Mangel handelt, sondern um gewöhnliche Abnutzung?

Welches deutsche Gericht sollte nach 2 Tagen Nutzung bei solchen Schäden auf "gewöhnliche Abnutzung" erkennen? Ich wüsste da keines ...



Zitat (von Droitteur):
Wenn doch, bin ich persönlich auch der Meinung, dass man unter euren Umständen sofort Ersatz erhalten sollte.

Der Händler hat einen Anspruch auf eine angemessene Prüffrist, ob es sich tatsächlich um einen Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung handeln würde. Das dürften mindestens die üblichen 14 Tage sein.



Zitat (von Adonay1980):
Was die Nacherfüllung angeht wird das wohl innerhalb einer Woche erledigt sein weil ich das direkt über den Hersteller abwickeln werde, dazu wurde mir auch schon ein Retourenlabel geschickt!

Dann sollte man doch genau das in Anspruch nehmen und sich das Lebennicht unnötig kompliziert machen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ja eigentlich auch für die stressfreie Variante nur gönne ich dem sympathischen Geschäftsführer das nicht und davon abgesehen finde ich das einfach absolut verbraucherunfreundlich und da hätte er das verdient.

Zurücknehmen muß der Händler die Smartphones doch oder?

Ich wüsste einfach nur gern wieviel Wertersatz der Händler fordern kann (die Geräte sind, abgesehen von dem Schaden um den es geht, absolut neuwertig)?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Adonay1980):
Mein Anwalt sagt ich könne die Finanzierung widerrufen somit wäre auch der Käufervertrag mit dem Händler hinfällig


Das sollte doch klar und unmißverständlich im Kleinstgedruckten versteckt gewesen sein:

Artikel 247 EGBGB
"Der Verbraucherdarlehensvertrag muss klar und verständlich folgende Angaben enthalten: (....)"

Unter anderem gehören zu den KLAR und VERSTÄNDLICH mitzuteilenden Angaben Informationen darüber, daß mit einem Widerruf der Finanzierung auch ein verbundener Vertrag ( hier: ein Handy-Kaufvertrag ) als widerrufen gilt.

Zitat:
Auch dass ihr meint, er würde horrenden Wertverlust in Abzug bringen, kommt sicher nicht von ungefähr. Wurdet ihr denn überhaupt korrekt bezüglich des Widerrufsrechts belehrt?


Die frühere Regelung, wonach der Unternehmer nach einem Widerruf einen Anspruch auf Wertersatz nur dann geltend machen konnte, wenn er den Verbraucher vor/bei Vertragschluß auf diese Folge hingewiesen hatte und zugleich eine Möglichkeit zur Vermeidung einer Wertersatzpflicht aufgezeigt hatte, existiert nicht mehr ...

Insbesondere schreibt das Gesetz für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht vor, daß dabei auch auf die Folgen eines Widerrufs hingewiesen worden sein ( oder gar darüber informiert worden sein ) müßte.

RK

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#13
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Trotzdem müsste erstens überhaupt und korrekt bezüglich des Widerrufsrechts belehrt werden, damit der Unternehmer Wertersatz verlangen kann. Zweitens bestehen bezüglich der Frage, ob auch über die Wertersatzpflicht belehrt werden muss, verschiedene Ansichten in der Literatur.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Adonay1980
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist gestern beim genauen durchlesen der Widerrufsbelehrung ins Auge gesprungen das dort steht das wenn die Ware in einem verschlechtertem Zustand zurückgegeben wird, Wertersatz zu leisten ist.
Ziemlich dehnbar und der Händler (oder dessen Anwalt) braucht doch dann nur sagen die Ware wurde verschlechtert weil nicht mehr neu und schon ist das Thema durch und ich muß zahlen.
Bleibt nur einschicken, werde ich dann jetzt tun und hoffen das was vernünftiges dabei rauskommt.
Finde es als Verbraucher allerdings absolut unbefriedigend das ich dermaßen im Nachteil bin...

0x Hilfreiche Antwort

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