Ich habe einen etwas teureren Gebrauchtwagen gekauft vor ca 10 Monaten. Da ich diesen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft habe, habe ich 1 Jahr gesetzlich eine Gewährleistung. Nun ist vor wenigen Tagen bei starken Regenfällen enorm viel Wasser in die Heckleuchte eingedrungen. Nun funktioniert die Heckleuchte nicht mehr und das Chrome darin ist auch vollständig abgelöst. Das Chrome in der Heckleuchte dient als Reflektor und verstärkt die Helligkeit des Lichtes. Da diese nun aber fehlt, ist die Ausleuchtung viel schlechter in der einen Heckleuchte, was sicherlich auch ein sicherheitsrelevantes Risiko darstellt.
Bekomme ich die Heckleuchte nun auf Gebrauchtwagengewährleistung ersetzt? Schließlich ist es ja kein Verschleißteil wie Bremsen oder Reifen.
Ich habe schon mit dem Händler telefoniert, doch er sagt es wäre absolut nicht Teil der gesetzlichen Gewährleistung. Da wären nur zum Schutz des Käufers so Sachen wie Getriebe und Motor enthalten. So recht kann ich das nicht glauben.
Zudem sagte er, das es absolut nicht beim Kauf schon vorhanden war, dieser Fehler. Doch Undichtigkeit einer Heckleuchte kommt doch nicht aus dem nichts und ist auf einen Materialfehler zurückzuführen. Zudem ist das mit der Heckleuchte eigentlich ein bekanntes Problem bei dem Modell.
Wie ist Ihre Meinung? Hab ich da irgendein Recht auf das ersetzen der Heckleuchte? (Werksgarantie ist seit einigen Monaten abgelaufen)
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße!
Sind Heckleuchten teil der Gebrauchtwagengewährleistung?
24. Mai 2017
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Frage vom 24. Mai 2017 | 11:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Heckleuchten teil der Gebrauchtwagengewährleistung?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2017 | 12:39
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatZudem sagte er, das es absolut nicht beim Kauf schon vorhanden war, dieser Fehler. :
Die Beweislast liegt tatsächlich nach 6 Monaten beim Käufer. Ich fürchte, dass das jetzt das eigene Problem sein wird.
#2
Antwort vom 24. Mai 2017 | 13:17
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatHab ich da irgendein Recht auf das ersetzen der Heckleuchte? :
Gegen Übernahme der Kosten ersetzt jede Werkstatt den Austausch.
ZitatZudem sagte er, das es absolut nicht beim Kauf schon vorhanden war, dieser Fehler. :
Richtig, wäre der Mangel bei Übergabe vorhanden gewesen, hätte es nicht so lange benötigt.
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#3
Antwort vom 24. Mai 2017 | 21:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Die Beweiselastumkehr ist vorbei, der Käufer muss jetzt beweisen, das derMangel bei Kauf zumindest latent vorlag.
Das hier
ZitatZudem ist das mit der Heckleuchte eigentlich ein bekanntes Problem bei dem Modell. :
könnte je nach Bekanntheit und Ausprägung als Serienfehler gelten.
Das würde die Beweisführung enorm erleichtern.
Zitatdoch er sagt es wäre absolut nicht Teil der gesetzlichen Gewährleistung. Da wären nur zum Schutz des Käufers so Sachen wie Getriebe und Motor enthalten. :
Absoluter Blödsinn.
Wenn der Händler so drauf ist, nur noch kurz und knapp schriftlich und mit Zustellnachweis kommunizieren.
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