Selbstbehalt Trennungsunterhalt

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Selbstbehalt Trennungsunterhalt

Liebe Forumsmitglieder,
wie hoch liegt beim Trennungsunterhalt der Selbstbehalt einer Erwerbsunfähigkeitsrentnerin mit einem Kind (8 Jahre) im Haushalt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo gloegg,

der Selbstbehalt beim TU liegt bei 1200€.

Ist das Kind ein gemeinsames Kind?

lg
edy

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Danke sehr. Das Kind ist ein gemeinsames Kind und ist 5 Jahre alt. Ein weiteres gemeinsames Kind (8 Jahre) lebt beim Ehegatten.

-- Editiert von gloegg am 19.03.2016 02:22

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Kann jemand helfen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo gloegg,

Die Frage des SB beim TU ist doch beantwortet.

Deine nächste Frage?

lg
edy

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#5
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Danke edy, ich hatte Deinen Beitrag auch als 'Hilfreich' bewertet. :-)

Müsste nicht der Selbstbehalt aufgrund des Kindes (5Jahre alt) höher liegen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Nein. Für das Kind gibt es Kindergeld und Kindesunterhalt. Notfalls auch Unterhaltsvorschuss. Damit ist das Kind versorgt.

Bevor die Mutter aber Trennungsunterhalt zahlt, geht natürlich erstmal das Geld an das nicht in Ihrem Haus lebende Kind (auch wenn es de facto sowieso auf das Konto des Vaters geht), wobei hier natürlich ein geringerer Selbstbehalt gilt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Also, vereinfacht gesagt: bevor die Mutter Trennungsunterhalt bezahlen muss, ist zunächst der Kindesunterhalt für beide Kinder sicherzustellen und zusätzlich der Selbstbehalt zu berücksichtigen?

-- Editiert von gloegg am 22.03.2016 03:22

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Genau.

Zuerst wird das Einkommen bereinigt.Dann der Kindesunterhalt ausgerechnet.Dieser wird vom bereinigten EK

abgezogen. Der Rest wird als Berechnungsgrundlage für den TU genommen.

lg
edy

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Super, vielen Dank für die Hilfe!!!

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