Liebe Forumsmitglieder,
wie hoch liegt beim Trennungsunterhalt der Selbstbehalt einer Erwerbsunfähigkeitsrentnerin mit einem Kind (8 Jahre) im Haushalt?
Selbstbehalt Trennungsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo gloegg,
der Selbstbehalt beim TU liegt bei 1200€.
Ist das Kind ein gemeinsames Kind?
lg
edy
Danke sehr. Das Kind ist ein gemeinsames Kind und ist 5 Jahre alt. Ein weiteres gemeinsames Kind (8 Jahre) lebt beim Ehegatten.
-- Editiert von gloegg am 19.03.2016 02:22
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Kann jemand helfen?
Hallo gloegg,
Die Frage des SB beim TU ist doch beantwortet.
Deine nächste Frage?
lg
edy
Danke edy, ich hatte Deinen Beitrag auch als 'Hilfreich' bewertet. :-)
Müsste nicht der Selbstbehalt aufgrund des Kindes (5Jahre alt) höher liegen?
Nein. Für das Kind gibt es Kindergeld und Kindesunterhalt. Notfalls auch Unterhaltsvorschuss. Damit ist das Kind versorgt.
Bevor die Mutter aber Trennungsunterhalt zahlt, geht natürlich erstmal das Geld an das nicht in Ihrem Haus lebende Kind (auch wenn es de facto sowieso auf das Konto des Vaters geht), wobei hier natürlich ein geringerer Selbstbehalt gilt.
Also, vereinfacht gesagt: bevor die Mutter Trennungsunterhalt bezahlen muss, ist zunächst der Kindesunterhalt für beide Kinder sicherzustellen und zusätzlich der Selbstbehalt zu berücksichtigen?
-- Editiert von gloegg am 22.03.2016 03:22
Hallo,
Genau.
Zuerst wird das Einkommen bereinigt.Dann der Kindesunterhalt ausgerechnet.Dieser wird vom bereinigten EK
abgezogen. Der Rest wird als Berechnungsgrundlage für den TU genommen.
lg
edy
Super, vielen Dank für die Hilfe!!!
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